Bußgelder – Fahren ohne Fahrerkarte
Verstöße gegen die Vorschriften über die Arbeitszeitnachweise | Bußgeld Fahrer in Euro | Bußgeld Unternehmer in Euro |
---|---|---|
nicht für die ordnungsgemäße Funktion oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte gesorgt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | 750 |
kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte genutzt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | - |
bei einer Kontrolle die mitzuführenden Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke und Fahrerkarte nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | - |
kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte genutzt oder nicht von Beginn an benutzt. (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250 | - |
eine defekte oder eine ungültige Fahrerkarte genutzt (je 24-Stunden-Zeitraum) | ||
... und die Kontrolle wurde dadurch erschwert | 75 | - |
... und die Kontrolle war dadurch unmöglich | 250 | - |
bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht angefertigt (je 24-Stunden-Zeitraum) | ||
... und die Kontrolle wurde dadurch erschwert | 75 | - |
... und die Kontrolle war dadurch unmöglich | 250 | - |
ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortgesetzt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 50 | - |
Kurz & Knapp: Fahren ohne Fahrerkarte
Ist ein LKW mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht gestattet. Dies stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und es werden üblicherweise Bußgelder fällig.
Das Fahren ohne Fahrerkarte bei vorhandenem digitalem Tachographen ist nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Bei einem Defekt, einer Beschädigung oder einer Fehlfunktion darf für maximal 15 Tage ohne Karte gefahren werden. Innerhalb von 7 Tagen muss ein Ersatz beantragt werden.
Bußgelder zwischen 50 Euro und 750 Euro sind bei Verstößen möglich. Sie können sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen verhängt werden. Unserer Bußgeldtabelle sind nähere Informationen zu entnehmen.
Mithilfe der Fahrerkarte die Einhaltung der Ruhezeiten gewährleisten
Der Beruf des Lkw-Fahrers verlangt ein hohes Maß an Konzentration und Wachsamkeit, denn die kleinste Unachtsamkeit kann schwerwiegende Auswirkungen haben und zu einem Lkw-Unfall führen.
Aufgrund des hohen Fahrzeuggewichts haben andere Verkehrsteilnehmer nur geringe Chancen, unversehrt aus einer solchen Kollision hervorzugehen.
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen dazu beitragen, dass die Lkw-Fahrer sich trotz des Zeitdrucks ausreichend ausruhen können, um das Risiko einer Verkehrsgefährdung zu reduzieren. Überprüft wird die Einhaltung der Vorgaben dabei anhand der Fahrerkarten, welche die Aktivitäten des Fahrzeugführers dokumentieren.
Doch was sieht der Bußgeldkatalog beim Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte als Strafe vor? Existieren Ausnahmen, bei denen auf die Aufzeichnung durch den digitalen Tachographen verzichtet werden kann? Oder drohen auch bei einer Privatfahrt ohne Fahrerkarte Sanktionen? Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Wer benötigt eine Fahrerkarte?
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um einen personengebundenen Nachweis, den gewerbliche Lkw-Fahrer in Verbindung mit einem digitalen Tachographen benötigen.
Seit dem 01. Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über ein solches Kontrollgerät verfügen, welches unter anderem die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten mithilfe einer Fahrerkarte ermöglicht.
Eine solche Fahrerkarte ist somit für alle Personen vorgeschrieben, die Fahrzeuge mit den zuvor genannten Merkmalen für den gewerblichen Zweck führen. Wobei es auch für diese Regelungen Ausnahmen gibt, auf die im weiteren Verlauf dieses Ratgebers eingegangen wird.
Damit eine Datenerfassung möglich ist, muss sich der Fahrer mit seiner persönlichen Fahrerkarte anmelden. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Fahrt die Lenk- und Ruhezeiten korrekt aufgezeichnet werden.
Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder wird bei einer Kontrolle der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerkarte“ festgestellt, droht ein Bußgeld.
Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte: Welche Ausnahmen gelten?
Gehört ein digitaler Tachograph zur Ausstattung eines Lkw, ist die Nutzung der Fahrerkarte beim gewerblichen Transport von Gütern oder Personen in der Regel verpflichtend. Das Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte ist somit grundsätzlich nicht gestattet.
Allerdings sieht der Gesetzgeber bei dieser Regelung Ausnahmen vor, sodass Sie in bestimmten Fällen auch ohne Fahrerkarte fahren dürfen und keine Sanktionen zu befürchten haben. Zu den Sonderfällen, in denen das Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt ist, zählen unter anderem:
- Beschädigung
- Fehlfunktion
- Verlust
- Diebstahl
Bei den zuvor genannten Gründen ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig, allerding nur für insgesamt 15 Kalendertage. Zudem muss unverzüglich – spätestens innerhalb von sieben Tagen – ein Antrag auf eine Ersatzkarte gestellt werden.
Ist der Verlust der Fahrerkarte zudem auf einen Diebstahl zurückzuführen, muss zusätzlich die Polizei benachrichtigt und Anzeige erstattet werden. Zuständig ist dabei die Behörde, in deren Land die Entwendung stattfand.
Müssen Sie wegen einem der aufgezählten Ausnahmefälle ohne eine Fahrerkarte fahren, sind Sie dennoch dazu verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu erstellen. Daher ist zu Beginn der Fahrt ein Ausdruck mit dem Tachographen anzufertigen und dieser dann manuell auszufüllen. Dies beinhaltet neben den personenbezogenen Daten auch die sonstigen Arbeitszeiten – wie zum Beispiel das Beladen – und eine Unterschrift.
Auch zum Ende der Fahrt ist ein Ausdruck notwendig, dieser enthält die Aufzeichnungen des Kontrollgeräts zu den Lenk- und Ruhezeiten. Auf diesem ergänzen Sie die ggf. angefallenen sonstigen Bereitschafts- oder Arbeitszeiten sowie die Angaben zu Ihrer Person.
Ist das Fahren ohne Fahrerkarte privat gestattet?
Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Wann droht beim Fahren ohne Fahrerkarte ein Bußgeld?
Die Sanktionen, welche das Fahren ohne Fahrerkarte nach sich ziehen, sind im „Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht“ (LASI) verzeichnet. Der allgemeine Bußgeldkatalog greift in diesem Fall also nicht.
Werden Sie im Zuge einer Kontrolle beim Fahren ohne Fahrerkarte erwischt, bedeutet dies für Sie als Fahrer in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro je 24 Stunden. Dieses wird zum Beispiel dann erhoben, wenn der Fahrer keine Fahrerkarte nutzt oder diese nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigt und somit eine Kontrolle verhindert.
Unter bestimmten Umständen muss zudem auch der Unternehmer mit Sanktionen rechnen, wenn sein Fahrer ohne Fahrerkarte unterwegs ist. So droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro, wenn er die ordnungsgemäße Funktion des Kontrollgerätes nicht gewährleistet. Diese Regelung soll unter anderem dazu führen, dass die Arbeitgeber ihre Angestellten über die gesetzlichen Vorschriften aufklären und eine Manipulation der Lenk- und Ruhezeiten durch das Fahren ohne Fahrerkarte verhindert wird.
Nicole H meint
25. April 2023 at 9:27
Hallo zusammen,
ich habe den LKW-Führerschein bestanden doch leider noch nicht ausgehändigt bekommen somit kann ich meine Fahrerkarte auch noch nicht beantragen.
Nun meine Frage, darf ich trotzdem privat LKW fahren oder nicht?
Velen Dank für eine kurze Rückmeldung
Jürgen S. meint
25. Januar 2023 at 12:55
Hallo ich habe eine Frage an die Spezialisten:
Ich bin vom Betriebsrat und zwischen Werkstattleiter und Fuhrparkleiter gibt es unterschiedliche Aussagen. Ich bitte um Klärung mit Quellenangabe meiner Frage:
Ist für folgende Fahrten die Fahrerkarte zu stecken oder „Out Of Skope“ Einstellung möglich?
Für Fahrten vom Betrieb zur Lkw-Werkstatt und/oder HU/SP mit 26 Tonner teilweise Anhänger Betrieb durch Betriebseigenes Werkstattpersonal.
Wie ist es, wenn Betriebseigene Werkstatt zu Panne gerufen wird und nach Notreparatur das Werkstattpersonal mit dem LKW in die Firma oder LKW-Werkstatt fährt?
Ich habe im Netz keine Aussagekräftigen Seiten gefunden…
Für Probefahrt oder Überführungsfahrt „Out of Skope“ möglich. Aber die Fahrt zur LKW-Werkstatt, HU/SP oder von Pannenstelle in Werkstatt?
Bitte helfen Sie mir, die Diskussion zu beenden.
Vielen Dank
Jörg T. meint
7. März 2024 at 12:27
Das Fahrzeug ist mit einen digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet, der Fahrer hat eine Fahrerkarte und muss sie nutzen, ohne wenn und aber !! Besitzt er keine Fahrerkarte und wird erwischt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis ! Er verliert sein Führerschein für 6 Monate. Diese Regelung betrifft nur Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.
Viele meinen das sie ohne fahren dürfen, es ist ein Trugschluss. Wer solch ein Fahrzeug fahren darf hat auch eine Fahrerkarte und muss sie stecken auch bei Werkstattfahrten / Überführungsfahrten / Probefahrten.
Bei den oben genanten Fahrten ist die Karte zu stecken, gegebenenfalls auf OUT of Scope zustellen und eventuell einen Tätigkeitsnachweis auszufüllen und mit sich zuführen für die 28 Tage bzw. 51 Tage demnächst.
Ich weiß, es hört sich blöd an. Aber 250 € und 750 € sind kein Spaß, höchst Strafe 30000€ pro Fall. Ist ermessen Sache des Gewerbeaufsichtsamtes.
Des weiteren kann das Gewerbeaufsichtsamt einen Betriebsleiter anordnen und den Verkehrsleiter seine Zulassung entziehen.
Das alles nur weil man faul ist, oder die Lenk und Ruhezeiten missachtet !!
Christian S meint
9. Dezember 2022 at 13:42
Guten Tag,
wir sind ein städtisches Theater und fahren unsere Kulissenteile etc. mit einem 7.5 Tonner zum Außenlager. Jetzt sind aber beide Fahrer krank und ich habe keine Fahrerkarte für andere Personen.
Kann am Montag trotzdem auf irgendeine Art ein Transport stattfinden (Wie?) und wie können wir uns zukünftig besser aufstellen? Kann man eine Gastfahrerkarte führen, die nicht personalisiert ist?
Herzliche Grüße!
Vince Ber meint
12. Oktober 2021 at 15:50
Hallo,
Hier eine Frage zum Text
„Ist das Fahren ohne Fahrerkarte privat gestattet?
Der Gesetzgeber schreibt die Nutzung des digitalen Tachographen bei gewerblichen Fahrten vor, nutzen Sie den Lkw privat, ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig. Allerdings darf in diesem Fall das Fahrzeug bzw. Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Bringt der Lkw allerdings mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, entfallen für dieses Fahrzeug die Regelungen zur Privatfahrt. Ein Fahren ohne Fahrerkarte ist in diesem Fall nicht zulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.“
Laut diesem Text gehe ich von tätsächlichem Gewicht max. 7,5t aus, nicht von maximal zulässigem Gesamtgewicht 7,5. Was ist richtig? Grüße
Klaus N meint
28. August 2021 at 12:22
Hallo
Ich arbeite im Öffentlichen – Dienst! Laut meinem Arbeitgeber sind wir einer Behörde gleichzustellen!?
Ich fahre täglich im Umkreis von unter 100km nicht gewerblich, weil öffentlicher- Dienst ! Muss ich eine Fahrerkarte nutzen ??? Schreiber ist verbaut! Aber nur ein Fahrtenbuch geführt !
Gruß Klaus N.
JCG meint
21. Juni 2021 at 10:38
Guten Tag, als Angestellter soll ich einen Umzug für die Firma fahren. Das gemietete Fahrzeug ist ein 7,2to, kleinere Fahrzeuge waren nicht mehr anmietbar. Ich habe keine Fahrerkarte. Gilt der Umzug (innerhalb 100 km Umkreis) als gewerbliche Fahrt? WIe kann ohne Fahrerkarte dokumentiert werden? Danke im Voraus.
Chris meint
21. Mai 2021 at 21:55
Hallo,
Ich habe einen LKW-Führerschein, fahre aber nie gewerblich. Eine Fahrerkarte habe ich nicht.
Ich habe vor einiger Zeit privat einen 7,49 t-LKW für meinen eigenen Umzug gemietet. Weil der geplante LKW defekt war, wollte man mir einen 12 t-LKW geben. Hätte ich da Probleme gehabt, oder einfach ohne Karte im Modus „Out of Scope“ fahren können?
Hätte ich ein Problem gehabt, da ich keinerlei Zusatzqualifikation zum Berufskraftfahrer habe oder darf ich auch ohne diese privat über 7,5 t fahren?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Chris
Kerstin meint
21. Mai 2021 at 9:49
Benötigt der Fahrer eines Müllwagens einer städtischen Einrichtung eine Fahrerkarte?
Patrick meint
24. Oktober 2020 at 1:20
Fahre einen 12 t für die Post. Bin um ca. 17:50 Uhr mit meiner Nachmittagstour in Kamen fertig. Fahre dann leer nach Werl wo der LKW abgestellt wird. Kann man diese Leerfahrten als Privatfahrt (Out of scope) ohne Fahrerkarte laufen lassen?
andy meint
22. Juni 2020 at 18:22
Hallo ich wurde abgehalten und kontrolliert 7.49.t.
LKW. Und habe ca 80 km meine Fahrer Karte vergeben rein zu stecken droht mir was?
E. meint
3. Juni 2020 at 17:56
Hallo
Muß ich währen ich den Lkw belade ( vor fahrantritt) schon die Fahrerkarte stecken?
Muß die Fahrerkarte stecken bleiben während ich meinen Lkw ablade (nach der Tour)?
Leisner meint
12. Mai 2020 at 15:55
Hallo,
wie hoch ist das Bußgeld beim Fahren ohne Aufzeichnungsgerät/ Fahrerkarte und überschreiten der Entfernung (Luftlinie 100km) Handwerkerregelung? Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?
Vielen Dank im Voraus
Lutz meint
7. Februar 2020 at 12:18
Hallo,
ich bin im Besitz einer Fahrerkarte übe aber keinen Job als Fahrer aus. (Büroangestellter)
Muss ich für eine private Umzugsfahrt mit einem 7,49-Tonner die Fahrerkarte stecken oder reicht die Einstellung am EG-Kontrollgerät „Out of Scope?
Danke schon mal
bussgeldkatalog.de meint
17. April 2020 at 15:33
Hallo Lutz,
für private Fahrten wird keine Fahrerkarte benötigt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klaus N. meint
28. August 2021 at 12:28
Hallo
Ich arbeite im Öffentlichen – Dienst! Laut meinem Arbeitgeber sind wir einer Behörde gleichzustellen!?
Ich fahre täglich im Umkreis von unter 100km nicht gewerblich, weil öffentlicher- Dienst ! Muss ich eine Fahrerkarte nutzen ??? Schreiber ist verbaut! Aber nur ein Fahrtenbuch geführt !
Gruß Klaus N.
Pascal K. meint
28. Januar 2020 at 22:07
Hallo, ich habe heute einen Bericht gesehen in dem es heißt fahren ohne fahrerkarte ist nicht gestattet. Bei uns in der Firma ist es folgender Fall wir nutzen die Fahrzeuge und unsere baustellenbeschilderung auf und abzubauen Innerhalb von 50 Kilometern. Also nehmen wir nicht gewerblich an dem Güterverkehr Teil. Laut dem Auszug vom Güterverkehrsgesetz:
In welchen Fällen gelten die Befreiungen von der EU-Verordnung 561/2006, die die Tachographen Pflicht betreffen?
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die eine zulässige Höchstmasse von mehr als 7,5 t erreichen, jedoch zur nicht-gewerblichen Güterbeförderung zum Einsatz kommen.
Dieses würde uns jetzt in diesem speziellen Falle betreffen. Machen wir uns jetzt strafbar oder nicht?
Bernd meint
3. September 2019 at 22:11
Hallo,
ich habe vor mir für meine freiberufliche Ausgrabungstätigkeit einen Hanomag zu kaufen.
Ich fahre damit max. etwa 550 km bis zur Ausgrabung und lasse den Wagen dann stehen um ihn als Büro zu nutzen. Nach dem Ende des Projektes fahre ich dann wieder zurück.
Da ich den Wagen nicht für den gewerblichen Güterverkehr nutze benötige ich laut Aussage der Zulassungsstelle Berlin keine Fahrerkarte oder ähnliches. Stimmt das so? Der Wagen wird auf meinen Namen zugelassen. Ist der Wagen nicht als Dienstwagen angemeldet kann ich ihn sicher ohne Fahrerkarte fahren. Praktischer weise würde ich ihn aber gerne als Dienstwagen anmelden. Geht es dann auch?
Vielen Dank.
Bernd meint
3. September 2019 at 22:09
Hallo,
ich habe vor mir für meine freiberufliche Ausgrabungstätigkeit einen Hanomag zu kaufen.
Ich fahre damit max. etwa 550 km bis zur Ausgrabung und lasse den Wagen dann stehen um ihn als Büro zu nutzen. Nach dem Ende des Projektes fahre ich dann wieder zurück.
Da ich den Wagen nicht für den gewerblichen Güterverkehr nutze benötige ich laut Aussage der Zulassungsstelle Berlin keine Fahrerkarte oder ähnliches. Stimmt das so? Der Wagen wird auf meinen Namen zugelassen. Ist der Wagen nicht als Dienstwagen angemeldet kann ich ihn sicher ohne Fahrerkarte fahren. Praktischer weise würde ich ihn aber gerne als Dienstwagen anmelden. Geht es dann auch?
Vielen Dank.
Olaf meint
28. August 2019 at 20:39
Kann ich mit C1 oder C1E einen 7,5t fahren und muss ich eine Fahrerkarte stecken – zwecks Überführung?
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:59
Hallo Olaf,
C1 und C1E erlauben das Führen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewischt von bis zu 7,5 t. Ob für die Überführung die Fahrerkarte einzulegen ist, hängt davon ab, ob das Fahrzeug bereits zugelassen ist/war oder nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
cooky1971 meint
2. Juni 2019 at 15:01
Soweit ich im BQ erfahren habe musst du die nicht zeigen. Kurz gesagt wie du deinen Urlaub oder deine freien Tage gestaltest im privaten PKW ist deine Sache. Das geht die BAG nichts an. Deshalb hast du ja deinen Fahrtenschreiber vorher entsprechend eingestellt. Angenommen du fährst in Urlaub…..wer kann verlangen das du deine Fahrerkarte sicherheitshalber daheim lässt?! ;-)
S. meint
29. März 2019 at 12:08
Hallo zusammen,
Ich fahre seit Dezember 2018 einen 3,5t Transporter (ohne Fahrerkarte, ohne C95 Module) mit einen Hänger ( 3,5t). Gesamtgewicht über 3,5t!!!!
Meine Frage: Mein Chef sagt, das Ich keine C95 Module brauche, und kein digitalen tachographen, da wir
keine Tachographenpflicht haben , Handwerkerregelung!!! Ist das Richtig??
Wir fahren für eine Metallbau Firma und fahren täglich Ware aus, und holen welche ab.
Da muss doch in den Transporter ein Tachograph eingebaut werden, und Ich muss doch die C95 Module haben!?!?
Mein Chef fährt die Ware mit seinen Jeep und mit seinen 3t Anhänger, muss dort auch ein Tachograph eingebaut sein??
Falls Ich kontrolliert werde drohen mir dann hohe Strafen , bzw. Führerscheinentzug , Punkte ??
Für euere Antworten wäre Ich dankbar!!