Kurz & Knapp: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, es handelt sich nämlich um eine Straftat.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert.
Nehmen Sie trotz Fahrverbot mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teil, handelt es sich ebenfalls um Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Ohne Fahrerlaubnis zu fahren, ist kein Bagatelldelikt
Inhaltsverzeichnis
Der Führerschein selbst ist zwar nur eine Plastikkarte bzw. in älterer Ausführung ein „Lappen“ aus Papier, aber die Fahrerlaubnis ist für viele Bürgerinnen und Bürger im Alltag unverzichtbar. 2017 wurden über 37,5 Millionen Exemplare des Führerscheins in Checkkartenformat verzeichnet. Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt und die Zahlen werden im zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst.
Möglichkeiten gibt es viele, wegen denen eine Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis droht. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Fahren trotz Führerscheinentzug oder auch Fahren trotz Fahrverbot. Da es bei der Vielzahl an Delikten schwer ist, den Überblick zu behalten, wollen wir mittels des nachfolgenden Ratgebers für mehr Klarheit sorgen. Welche Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis im Einzelfall gilt und was laut Straßenverkehrgesetz (StVG) grundsätzlich zu beachten ist, erläutern wir außerdem für Sie.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Was in § 21 StVG gesetzlich festgeschrieben ist
Sämtliche Straf- und Bußgeldvorschriften sind im StVG enthalten. Was aus rechtlicher Sicht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt, ist in § 21 des genannten Gesetzestextes genau definiert. Absatz 1 bildet die allgemeine Grundlage und lautet wie folgt:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Außerdem drohen laut Absatz 2 des genannten Paragraphen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze Geldstrafe, wenn trotz in Verwahrung genommenen Führerscheins ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt wird. Die gleichen Sanktionen können drohen, wenn Sie es als Fahrzeughalter zulassen, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis durch andere Personen erfolgt.
Im dritten Absatz ist weiterhin definiert, in welchen Fällen das Tatfahrzeug eingezogen werden kann. Sowohl wegen entzogener Fahrerlaubnis als auch bei Fahrverboten sowie Sperren sind die verantwortlichen Verkehrsbeamten befugt, Kraftfahrzeuge einzuziehen.
Gleiches gilt ferner, wenn Sie als Halter Ihr Fahrzeug von Dritten führen lassen, die wegen Fahrerlaubnisentzug nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, gegen die ein Fahrverbot ausgesprochen wurde oder die eine Sperre aussitzen müssen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren ohne Führerschein: Wann liegt was vor?
Allgemein gilt Fahren ohne Fahrerlaubnis, egal aus welchen Gründen, als gesetzeswidrige Handlung. Wer ein Auto oder Motorrad trotz Fahrverbot fortbewegt, macht sich demzufolge genauso strafbar wie Personen, die trotz Führerscheinentzug oder gänzlich fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz führen.
Aber was ist in diesem Kontext der Unterschied zwischen den Tatbeständen „ohne Fahrerlaubnis“ und „ohne Führerschein„?
Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden zwar mitunter synonym gebraucht, aber je nachdem, welches der beiden Dokumente beim Führen von Fahrzeugen fehlt, unterscheiden sich die Sanktionen.
Kommt es zur Verkehrskontrolle und Sie haben Ihren Führerschein nicht dabei, weil Sie ihn beispielsweise zu Hause vergessen haben, dann droht in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Grund für das geringe Strafmaß ist, dass Sie im Besitz der Fahrerlaubnis sind, und nur das entsprechende Nachweisdokument nicht mitführen.
Eine deutlich höhere Strafe droht hingegen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie trotzdem fahren. Aus rechtlicher Sicht gilt das Fahren nach Führerscheinentzug als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird dementsprechend sanktioniert. Denn in diesem Fall geht es nicht um ein vergessenes Dokument, sondern darum, dass selbiges wegen Entzug nicht vorliegt.
Entziehen darf die Fahrerlaubnis nur die Fahrerlaubnisbehörde. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass dies durch eine gerichtliche Anordnung in die Wege geleitet wird. Ferner sind auch Beamte der Polizei befugt, Führerscheine einzuziehen, falls begründete Zweifel an der Fahrtauglichkeit betreffender Fahrzeugführer bestehen, die im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen sind.
Mit dem Mofa-Fahren ohne Fahrerlaubnis: Welche Folgen drohen?
Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mofas großer Beliebtheit. Wer in ländlichen Gegenden wohnt, gewinnt durch das Fahren mit dem Mofa an Unabhängigkeit und muss nicht mehr auf das oft schlecht ausgebaute Nahverkehrsnetz zurückgreifen. Auch das Elten-Taxi können sich Teenager dank Mofa sparen und sind dadurch flexibler.
Aber was gilt, wenn Sie mit dem Mofa fahren ohne Führerschein? Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur die Prüfbescheinigung, besitzt § 21 StVG hier keine Gültigkeit.
Die Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren von Mofas, die bauartbedingt nur eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen können und deren Hubraum nicht größer ist als 50 cm³. Ob dies für Ihr Fahrzeug zutrifft, können Sie den Zulassungspapieren entnehmen.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch Mofa-Fahrer betreffen kann.
Dies ist gegeben, wenn es sich um illegal frisierte Leichtkrafträder handelt. Dann greift § 21 StVG, weil Fahrer sozusagen mit dem falschen Führerschein fahren, da das Mofa wegen des Tunings schneller ist als erlaubt. In der Vergangenheit wurden im beschriebenen Kontext u.a. Geldstrafen in Höhe von bis zu 3000 Euro verhängt, weil für die zu schnellen Mofas die Führerscheinklasse A hätte vorliegen müssen. Möglich sind sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr, wenn es der Einzelfall hergibt. Das letzte Wort haben die zuständigen Richter, wenn vor Gericht verhandelt wird.
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Anhänger: Geldstrafe und andere Sanktionen sind möglich
Auch wer eine Kombination aus Pkw oder Zweirad und Anhänger führt, macht sich strafbar, wenn die eigene Führerscheinklasse dafür nicht ausreicht. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt beim Motorrad vor, sollten Sie dieses mit der Führerscheinklasse B führen. Strafbar machen Sie sich in diesem Fall deshalb, weil für Motorräder ein gültiger A1- oder A-Führerschein vorliegen muss.
Wer beispielsweise einen Anhänger mit dem eigenen Auto ziehen möchte, muss im Besitz der Führerscheinklasse BE sein, um nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Die Klasse BE berechtigt Verkehrsteilnehmer zum Führen einer Zugkombination, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht. Entscheidend ist dabei jedoch auch das Gewicht der Gesamtmasse. Liegt dieses über dem gesetzlich festgelegten Maximalwert von 3500 Kilogramm, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E zwingend erforderlich. Andernfalls Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe sowie weitere Sanktionen können folgen.
Wann droht die MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Fahrern, die ohne Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen unterwegs sind, droht unter Umständen die sogenannte MPU. Gemeint ist die medizinisch psychologische Untersuchung, welche wegen Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit angeordnet werden kann.
Hintergrund ist, dass nicht nur Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht, sondern auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis als schwerer Verstoß gegen das Verkehrsrecht erachtet wird. Dies ist als Begründung für eine MPU ausreichend.
Mit Hilfe von Tests zur Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion wird dann geprüft, ob die Eignung für eine Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich gegeben ist oder nicht. Außerdem werden Blut-, Haar- oder auch Urinproben genommen, um auf Alkohol und Drogen zu testen.
Wem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis die MPU droht, der kann sich in speziellen Kursen auf die Tests vorbereiten. Diese sind zwar in der Regel kostenpflichtig, aber erhöhen erfahrungsgemäß die Erfolgschancen deutlich.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Höhere Strafe für Wiederholungstäter
Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt bei wiederholten Verstößen höher aus. Im Gegensatz zu Einzelfällen, in denen es meistens bei einer Geldstrafe bleibt, fällt das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis deutlich strenger aus, wenn es sich nachweislich um eine Wiederholungstat handelt. Hier werden wesentlich häufiger Freiheitsstrafen verhängt als dies bei einmalig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern der Fall ist.
Durch die genannten Maßnahmen soll es Verkehrssündern so schwer wie möglich gemacht werden, erneut für eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu sorgen. Fahrzeuge werden jedoch in den meisten Fällen nur dann entzogen, wenn es sich um Fahrzeugführer handelt, gegen die ein dauerhafter Fahrerlaubnisentzug erwirkt wurde und die deshalb an eine Sperrfrist gebunden sind. Das letzte Wort haben hierbei stets die verantwortlichen Richter, die im Einzelfall verhandlungsführend sind.
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