FAQ: Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot
Nein, bei einem ärztlichen Fahrverbot gemäß Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) handelt es sich vor allem um eine Empfehlung bzw. Warnung des Mediziners. Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sollte dieses dennoch eingehalten werden.
Ein Verstoß gegen ein ärztliches Fahrverbot zieht in der Regel keine Sanktionen nach sich. Anders gestaltet sich die Angelegenheit hingegen, wenn sich ein behördlich bzw. richterlich angeordnetes Fahrverbot missachten. In diesem Fall droht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Die Missachtung eines ärztlichen Fahrverbotes kann bei einem Unfall die Schuldfrage maßgeblich beeinflussen. Zudem droht ein Verlust des Versicherungsschutzes und eine Anzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Ärztliches Fahrverbot: Ist dieses rechtlich bindend?
Inhaltsverzeichnis
Beeinflussen Medikamente die Reaktionsfähigkeit oder wirkt sich eine Erkrankung auf die Fahreignung aus, können Mediziner gemäß Anlage 4 FeV ein ärztliches Fahrverbot anordnen. Anders als die Bezeichnung vermuten lässt, ist ein solches Fahrverbot allerdings nicht rechtlich bindend. Es handelt sich dabei also vor allem um eine Warnung des Arztes, die der Patient ernst nehmen sollte.
Setzt sich der Patient dennoch hinter das Steuer eines Kfz, muss dieser für das Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot üblicherweise mit keinen Sanktionen rechnen. Denn nur wenn eine Behörde oder ein Gericht ein Fahrverbot anordnet, kann bei einem Verstoß eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen.
Es besteht grundsätzlich aber die Möglichkeit, dass aus einem ärztlichen Fahrverbot ein behördliches Fahrverbot wird. Dafür muss der behandelnde Arzt allerdings die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informieren, die dann ein entsprechendes Fahrverbot verhängt. Eine gesetzliche Meldepflicht für Ärzte gibt es dazu nicht. Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 8. Oktober 1968 (Az.: VI ZR 168/67) festgestellt, dass eine solche Meldung trotz bestehender Schweigepflicht möglich ist:
Ein Arzt kann trotz seiner grundsätzlichen Schweigepflicht nach den Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen berechtigt sein, die Verkehrsbehörde zu benachrichtigen, wenn sein Patient mit einem Kraftwagen am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er wegen seiner Erkrankung nicht mehr fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, ohne sich und andere zu gefährden.
Voraussetzung für eine entsprechende Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist es, dass der Arzt seinen Patienten zuvor über seinen Gesundheitszustand und die damit einhergehenden Gefahren für das Steuern von Kraftfahrzeugen aufgeklärt hat.
Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot: Was droht beim Unfall?
Fahren Sie trotz ärztlichem Fahrverbot und sind dabei in einem Unfall verwickelt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. So müssen Sie unter anderem damit rechnen, dass Ihnen abhängig von den Umständen der Kollision ein überwiegendes Verschulden angerechnet wird, weil Sie die Warnung des behandelnden Arztes ignoriert haben.
Eine Folge dessen kann der Verlust der Kfz-Versicherung sein. Zwar reguliert diese noch den entstandenen Schaden, wird anschließend allerdings den Fahrer in Regress nehmen. Konkret bedeutet dies, dass Sie für Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst aufkommen müssen. Nach der Regulierung des Unfalls ist zudem mit einer Kündigung seitens der Versicherung zu rechnen.
Darüber hinaus kann das Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot auch strafrechtliche Folgen haben. Denn wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, dies aber dennoch tut und dadurch Menschen oder Wertsachen gefährdet, macht sich der Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) droht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem zieht eine solche Straftat zwei bzw. drei Punkte in Flensburg nach sich und kann auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Um eine solche Verurteilung und auch die Regresszahlung trotz ärztlichem Fahrverbot zu vermeiden, ist es in der Regel ein Gutachten erforderlich. Dieses muss belegen, dass der Unfall auch ohne gesundheitliche Einschränkung erfolgt wäre.
DB meint
3. Dezember 2023 at 17:26
Guten Tag
Ärzte sind ja nicht unfehlbar. Wenn z. B. durch den MD der Krankenkasse über ein Gutachten ein grober Behandlungsfehler festgestellt wurde. Wer korrigiert dann wann das ärztliche Fahrverbot?
Gibt es eine Möglichkeit bspw. durch eine einstweilige Verfügung, die Anordnung des Arztes ggf. zeitweilig ausser Kraft zu setzen?