Kurz & Knapp: Fahrerflucht begangen
Entfernen Sie sich als Beteiligter vom Unfallort, ohne die Feststellung Ihrer Personalien ermöglicht zu haben, begehen Sie Fahrerflucht.
Diese Straftat kann gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Haben Sie nicht bemerkt, dass Sie ein Fahrzeug beschädigt haben und sind dementsprechend einfach weitergefahren, haben Sie im Regelfall auch keine Fahrerflucht begangen.
Fahrerflucht im Video erklärt
Unerlaubtes Entfernen von Unfallort
Inhaltsverzeichnis
Der Tatbestand Fahrerflucht liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter – meist handelt es sich dabei um den Verursacher – den Unfallort nach einem Zusammenstoß verlässt.
Diese Handlung führt dazu, dass ein Austausch der Personalien verhindert wird und kann insbesondere für den Geschädigten zu Problemen bei der Regulierung der Schäden an seinem Auto führen.
Den meisten Verkehrsteilnehmern ist klar, dass es sich bei der Unfallflucht um kein Kavaliersdelikt handelt. Ist das Kind allerdings bereits in den Brunnen gefallen – sprich, haben Sie bereits eine Fahrerflucht begangen – fragen sich die flüchtigen Fahrer vor allem, welche Sanktionen sie ggf. erwarten und welches Verhalten angebracht ist. Antworten darauf liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was passiert, wenn man Fahrerflucht begeht?
Haben Sie eine Fahrerflucht begangen und wurden dabei von Zeugen beobachtet, welche dies bei der Polizei melden, ist eine Anzeige wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu erwarten. Gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) droht Ihnen in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen hängt dabei vom jeweiligen Einzelfall ab und wird unter anderem durch die Schwere der Schäden beeinflusst.
Kam es im Zuge des Zusammenstoßes zum Beispiel zu Personenschäden, können dadurch auch die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung bzw. Tötung sowie der unterlassenen Hilfeleistung vorliegen. In einem solchen Fall müssen Sie mit härteren Strafen rechnen, als wenn es sich um Unfallflucht bei einem Bagatellschaden an einem Auto handelt.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch verkehrsrechtliche Sanktionen. So sieht der Bußgeldkatalog für den Fall, dass eine Fahrerflucht begangen wurde, zwei bzw. drei Punkte in Flensburg vor. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu verhängen oder die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Fahrerflucht begangen: Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?
Nicht selten stehen die Beteiligten nach einem Unfall unter Schock und handeln in einer solchen Stresssituation instinktiv. Aus diesem Grund räumt der Gesetzgeber in § 142 Abs. 4 die Möglichkeit der Selbstanzeige nach einer Fahrerflucht bei der Polizei ein.
Allerdings ist eine solche Anzeige zur Strafminderung oder -freiheit an verschiedene Bedingungen geknüpft. So gilt es die Frist von 24 Stunden nach dem Unfall einzuhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige nur, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattfand und dabei nur ein Bagatellschaden entstanden ist.
Unbemerkt eine Fahrerflucht begangen – Was nun?
Bei der Fahrerflucht handelt es sich grundsätzlich um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das bedeutet, dass Sie Kenntnis über den Unfall und Ihre anschließende Flucht haben müssen. Haben Sie einen Parkrempler tatsächlich nicht bemerkt, haben Sie daher auch keine Fahrerflucht begangen.
Um herauszufinden, ob der Unfall tatsächlich unbemerkt bleiben konnte, werden häufig Gutachter zurate gezogen. Diese überprüfen zum Beispiel, wie laut die Kollision war und ob Sie diese im Auto hätten hören müssen. Sie sollen dabei helfen, Schutzbehauptungen aufzudecken.
Tony meint
29. Juni 2021 at 11:01
Guten Tag,
habe eine klein Delle verursacht, Zeitdruck, wußte nicht das man sich nicht entfernen darf, vom Unfallort, habe vom Arbeitsplatz die Versicherung und Polizei benachrichtigt.
Polizei hat den PKW ausfindig gemacht, mußten mich trotzdem anzeigen.
Daten wurden beidseitig durch Polizei gegeben.
Habe Versicherung noch das Kennzeichen gegeben.
Was kann jetzt noch auf mich zu kommen ???
Hassan meint
15. November 2019 at 21:45
ich habe auto meine nachbar beschädt ich habe nicht heshen sie hat polzei angrufen und kommen zum arbeit platz ales fahreflucht gemeldt und versischerung betzaht und will geld wieder haben aber versischerung hat wiel zu wiel betzahlt 1682€ jetzt was sol ich machen auto icht wiel kaput