Kurz & Knapp: Fahrerflucht in der Probezeit
Begehen Sie als Fahranfänger eine Fahrerflucht in der Probezeit, handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird auf insgesamt vier Jahre verlängert. Weiterhin wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Hinzu kommen die eigentlichen Strafen für eine Fahrerflucht: § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Die verkehrsrechtlichen Konsequenzen bestehen aus zwei bzw. drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei einer Fahrerflucht in der Probezeit kann weiterhin der Versicherungsschutz erlöschen.
Fahrerflucht im Video erklärt
Fahranfänger unter Beobachtung
Inhaltsverzeichnis
In der Probezeit für den Führerschein stehen die Fahranfänger für mindestens zwei Jahre unter besonderer Beobachtung. Zusätzlich dazu gelten außerdem spezielle Vorschriften, wie zum Beispiel die Null-Promillegrenze für unter 21-Jährige und Führerscheinneulinge.
Ziel der Probezeit ist es, dass die jungen Fahrer die geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verinnerlichen. Allerdings lassen sich Unfälle trotz aller Vorsicht nicht immer vermeiden. Welche Verhaltensweisen in einem solchen Fall vorgeschrieben sind, wird dabei bereits in der Fahrschule vermittelt.
Doch was, wenn nicht vorschriftsmäßig gehandelt wird und es zu einer Fahrerflucht in der Probezeit kommt? Welche Sanktionen drohen, wenn ein Autofahrer mit dem Führerschein auf Probe eine Fahrerflucht begeht? Wie wirkt sich dies auf die Probezeit aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wann liegt in der Probezeit Fahrerflucht vor?
Fahrerflucht wird gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort definiert. Dadurch ist es nicht möglich, die Personalien des Unfallverursachers festzustellen, sodass der Geschädigte ihm gegenüber keine Ansprüche geltend machen kann.
Daher schreibt der Gesetzgeber infolge eines Unfalls den Austausch der Kontaktinformationen vor, um dadurch eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Aus diesem Grund müssen Sie selbst nach einem vermeintlich unbedeutenden Parkrempler am Unfallort auf den Geschädigten warten.
Erscheint dieser trotz angemessener Wartezeit nicht am Unfallort, muss die Polizei verständigt und der Vorfall protokolliert werden. Es reicht in diesem Fall nicht aus, einen Zettel mit den eigenen Personalien am beschädigten Auto zu hinterlassen. Denn aufgrund verschiedenster Witterungsbedingungen können Sie nicht gewährleisten, dass dieser auch tatsächlich beim Geschädigten ankommt.
Sanktionen bei der Fahrerflucht in der Probezeit
Wie zuvor dargestellt, sind zur Vermeidung einer Fahrerflucht in der Probezeit verschiedene Verhaltensweisen nach einem Unfall vorgeschrieben. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Darüber hinaus drohen bei einer Unfallflucht in der Probezeit gemäß Bußgeldkatalog auch folgende verkehrsrechtliche Konsequenzen:
- zwei bzw. drei Punkte in Flensburg
- ggf. Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug
Wie hoch die Geldbuße ausfällt, wenn Sie nach einer Kollision den Unfallort verlassen, wird durch den Schaden beeinflusst. So droht bei einer Fahrerflucht in der Probezeit eine höhere Strafe, wenn diese mit einem Personenschaden einherging. Da es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist es nicht möglich pauschale Aussagen zum Ausmaß der Sanktionen zu treffen.
Fahrerflucht in der Probezeit: Welche Folgen drohen für den Führerschein auf Probe?
Außerdem kann eine Fahrerflucht weitreichende Folgen für die Probezeit nach sich ziehen. Denn dabei handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Ein solcher führt dazu, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und somit insgesamt vier Jahre dauert. Darüber hinaus wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Jörg meint
12. Dezember 2020 at 14:36
Hallo ich habe am donnerstag beim rückwärts ausparken ein auto seitlich am hinteren radkasten erwischht ich hatte große panik da es mein erster unfall war und bin aus panik gefahren der geschädigte hat mich gefunden und droht mir mit polizei wenn icch nicht bis donnerstag 1500€ bezahle ich kann dass geld nicht auftreiben und überlege selbst die polizei zu rufen und ihnen alles zu erzählen was droht mir?
Nathalie meint
6. November 2020 at 23:39
Hallo,
ich habe heute beim Rückwärts ausparken eine Mauer gerammt (es war dunkel und die Mauer nicht beleuchtet), ich schaute nach der einzige Schade der entstanden ist war an meinem Auto. Also bin ich wie gewohnt weiter gefahren da es für mich keine Beschädigung an der Mauer gab. Später rief mich mein Vater an das die Polizei mich sucht ich habe Fahrerflucht begangen. Als ich mich mit den Polizisten traf sagten sie ich hätte Fahrerflucht begangen, es wurde auf Video aufgenommen und bekomme 1 Punkt sowie wahrscheinlich 3 Monate Führerscheinentzug. Was soll ich jetzt tun? Ich bin noch in der Probezeit.
Lg Nathalie
Daniela meint
4. Dezember 2019 at 0:00
Hallo liebes Team,
Ich habe heute einen Brief erhalten in den steht das ich Fahrerfluch begangen hätte.
Ich hab erst jetzt erfahren das ich ein anderes Auto gekratzt habe, da ich durch den stürmischen Regen es gar nicht mitbekommen habe. Hätte ich das gewusst wäre ich da geblieben. Ich bin noch in der Probezeit. Was jetzt nicht was ich tun soll.
Günter meint
11. November 2019 at 11:26
Hallo hier günter,
ich habe Fahrerflucht begangen, weil ich ein parkendes Auto beschädigt habe der Besitzer des Autos hat mich verfolgt bin aber trotzdem wegefahren. Ich wurde von der Polizei vorgeladen und ich habe erfahren das ich Angezeigt wurde. Ich habe erzählt das ich im Frühjahr neben ein parkendes Auto geparkt habe da ist aber nix passiert, aber ein Mann kam raus und hat mich angeschrien. Am vorfallstag hatte ich angst das das wieder passiert, die Polizei hat alles aufgenommen der schaden des anderen farzeugs beträgt ca. 5000 Euro. alles wurde zur Staatsanwaltschaft geschickt. welche strafe droht mir.
Gruß Günter
Pengu meint
5. Oktober 2019 at 11:33
Hallo, mein Spiegel und der eines weiteren Autos haben sich in einer engen Straße gestreift. Wir sind beide stehen geblieben und haben unsere Spiegel angesehen (jeder seinen). Jedoch ist dann der andere Fahrer weitergefahren ohne mit mir zu reden und ich dann auch. Der Schaden ist auch kaum zu sehen. Habe ich dann trotzdem Fahrerflucht begangen?
Melissa meint
19. August 2019 at 0:22
Hallo, ich bin mit meinem Auto gegen wahrscheinlich ein anderes Auto gefahren. Es hat geknallt und ich hab mich so erschrocken dass ich nicht gemerkt hab wo es her kommt. Ich habe mein Auto geparkt und bin zum Unfallort zurück gegangen. (Zeugin vorhanden) ich konnte an keinem Auto etwas feststellen und wusste auch nicht ob es jetzt ein Auto war oder etwas anderes. Darauf hin bin ich zur Polizei und hab vor der Wache eine Frau mit Polizisten gesehen wie sie etwas am Auto ausgemessen haben deshalb dachte ich dass sie die geschädigte ist. Ich fragte nach, sie verneinte es und ich schilderte dem Polizisten meine Situation. Er sagte allerdings dass er jetzt nichts aufnehmen könne da nicht bekannt ist wo und wie ich welchen Schaden angerichtet hab. Nun hab ich eine Vorladung zur Polizei bekommen. Leider weiß ich nicht den Namen vom Polizisten.
Was kommt nun auf mich zu ?
Ich bin noch in der probezeit.
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:19
Hallo Melissa,
die gesuchten Informationen finden Sie im Ratgeber.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Natascha meint
28. Juli 2019 at 11:19
Hallo,
bin beim ausparken wohl an einen roten Twingo gekommen aber hab es nicht gemerkt. Die Nachbarin hat direkt die Polizei gerufen und dies gilt nun natürlich als Fahrerflucht. Es ist ein leichter Lackschaden entstanden. Es kann nur ich gewesen sein, der den Schaden verursacht hat. Jedoch passen die Uhrzeiten, die meine Nachbarin sagt, überhaupt nicht überein und meint, ich wäre schon früher losgefahren, wofür ich jedoch Beweise habe.
Gestern Abend kam dann die Polizei und wir haben unsere Sicht erklärt, wo die Dame jedoch sich oft widersprochen hat. Nichts desto trotz kann nur ich den Schaden gemacht haben.
Mit was für einer Strafe kann ich rechnen ? Mit einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung ? Oder doch auch mit Fahrverbot ?
LG
Marco meint
20. Juni 2019 at 13:51
Hallo, habe gestern beim drehen ein zaun hinter mir erwischt. Bin weitergefahren weil ich am zaun keine schäden erkennen konnte. Heute befand sich ein Brief in meinem briefkasten vom geschädigten. Das tut mir unheimlich leid und habe mit ihm abgeklärt, dass ich für den schaden (seiner aussage nach rund 10 euro) aufkommen werde.
Was passiert mit mir jetzt? Wird die polizei dennoch mit bußgeld oder führerscheinentzug handeln? Es kam niemanden zu schaden und auch der sachschaden ist wie gesagt sehr gering. Bitte antowrten ich habe angst um meinen führerschein.
MARCO meint
29. Mai 2019 at 23:43
Guten Tag. Ich habe frisch ein Monat mein Führerschein, arbeite bei DPD.
Mit dem Dienst Auto bin ich rückwärts gegen ein Carport gefahren und habe damit das Carport beschädigt. Bin dann los gefahren um meine weiteren Stops auszufahren… Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Unfallflucht mit Sachschaden.
Liebes Team, was könnte mir jetzt passieren im schlimmsten Fall?
Habe mich mit dem geschädigten in Verbindung gesetzt und sind im verbleib das ich ihm den Schaden begleichen werde. Der Polizist hat mir gesagt das es eventuell eingestellt wird…?
Kann ich mein Führerschein komplett abgeben?
Çetin meint
15. März 2019 at 18:10
Hallo
meine Tochter hat vor einem Monat im Dunkel beim Ausparken beim zurücksetzen hinten ein Parkendes
Auto berührt.
Sie und Ihre Freundinnen sind vom Auto ausgestiegen um zu schauen ob was passiert ist
da Sie kein Schaden bemerkt haben sind Sie weiter gefahren.
Sie ist noch in der Probezeit sollen wir einen Anwalt hinzuziehen da Ihre Freundinnen Zeugen sind.
Mfg
Cetin
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:37
Hallo Cetin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Johnny meint
7. März 2019 at 2:25
Hallo
Ich bin mit mein Auto gegen ein verkersschild stange gefahren und bin weiter gefahren dann kamm die Polizei und meinte das wäre ein unfallfahrerflucht denn ich gemacht hab mein Lappen würde weg genommen was meint ihr was passieren kann und bekomm ich wieder mein Lappen zurück
bussgeldkatalog.de meint
15. März 2019 at 16:52
Hallo Johnny,
bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen werden daher durch ein Gericht festgelegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
venessa meint
19. Oktober 2018 at 18:30
hallo.ich habe beim parken hinten am auto dran gekommen.ich bin dann ausgestiegen und geguckt.habe ich nichts an beiden autos gesehen.ich habe auch noch danach direkt vorne geparkt mit bewohnerparkausweiss.nach eine woche bekamm ich brieg von polizei das mit meinem auto unfall pasiert ist und an der anhangekuppulung von meinem auto farbe von den anderen auto dran ist.1 tag spater brief von versicherung.noch 1 tag spater brief wieder von polizei mit umfragebogen wer auto gefahren hat gegen fahrerflucht.ich bin noch im probezeit.was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
22. Oktober 2018 at 11:00
Hallo Venessa,
bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen legt somit ein Gericht fest. Zudem wird dies als A-Verstoß gewertet und führt zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Olja meint
15. September 2018 at 15:14
Hallo liebes Team,
Ich bin wahrscheinlich beim ausparken leicht gegen ein Auto gekommen. Ich dachte das da nichts sein wird und hatte auch Angst. Es war dunkel und ich habe nichts gesehen und bin weiter gefahren.. jetzt habe ich einen Brief der Polizei bekommen ich weis nicht was ich tun soll ich wollte das nicht ich war mir nur noch sicher ob ich das wirklich war, weil mein Auto schon Kratzer hatte und ich auch grose Angst hatte. Jetzt habe ich Angst das mit der Führerschein weg genommen wird weil ich noch in der Probezeit bin…
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2018 at 15:48
Hallo Olja
Wenn Sie bereits ein Schreiben von der Polizei erhalten haben, ist in diesem in der Regel aufgeführt, was Ihnen zur Last gelegt wird. Wenn Sie Zweifel an einem Bußgeldbescheid haben und deswegen Einspruch einlegen möchten, dann können Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie berät. Bei allgemeinen Fragen zum Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen können Sie die zuständige Bußgeldstelle kontaktieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lukas meint
9. August 2018 at 20:04
Hallo ich habe gestern kurz zeitig, von der Polizei so gesehen, Fahrerflucht begangen. Ich bin beim rückwärts fahren einem Audi a 3 in die seitentüren gekratzt. Bin dann nach Hause gefahren und hab mich umgezogen und bin wieder zurück gefahren, da ich meine arbeitsklamotten wechseln wollte. als ich zurückkam hatte der Mann die Polizei schon gerufen. Er hatte Fahrerflucht gemeldet. als ich ihn anbettelte hat er die Fahrerflucht zurückgezogen und den Polizisten doch etwas anderes erzählt. ich jedoch hab der Polizistin erzählt das ich mich daheim umgezogen habe und dann wieder hergefahren bin. Sie sagte darauf das es Fahrerflucht wäre. ich habe alle Personalien ausgetauscht und der Mann meinte das ich der Polizei sagen solle das ich einmal um den Block gefahren bin und wieder zurück gekommen bin. er hat auch gesagt das er der Polizei sagt das er die Fahrerflucht zurückzieht. Kann die Polizei mir trotzdem irgendwas antun sowie Führerscheinentzug?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:04
Hallo Lukas,
in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in dieser Situation vorzugehen ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Hava K. meint
11. Juni 2018 at 23:39
Hallo ich habe heute fahrer Flucht begangen.
Als ich mein parken richten wollte habe ich von hinten da neben mir stehenden Auto mit geschliffen und hab das Auto dort gelassen und bin weggegangen . Als ich zum Auto wieder zurück Kamm Kamm ein Polizei wagen und das Opfer aus der Straße dan bin ich ins auto gestiegen und bin nach hause gefahren . Was kann auf mich zukommen kann mir der führerscheindauer weg genommen werden und übrigens ich bin noch in Dr probezeit .
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:11
Hallo Hava K.,
neben den üblichen Strafen für Fahrerflucht wegen Parkschaden (nach § 142 des Strafgesetzbuches kann das eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe nach sich ziehen, darüber hinaus drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg sowie ggf. Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug.), müssen Sie als Verkehrsteilnehmer in der Probezeit mit einer Verlängerung der Probezeit sowie mit einer verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de