Kurz & Knapp: Strafe bei Fahrerflucht
Laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann eine Fahrerflucht mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.
Hinzu kommen noch Konsequenzen aus dem Verkehrsrecht: Je nach Schwere des Verstoßes können diese aus zwei oder drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.
Bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden können außerdem die Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistung oder der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein.
Fahrerflucht im Video erklärt
Unfallflucht mit schwerwiegenden Folgen
Inhaltsverzeichnis
Nur ein Augenblick der Unachtsamkeit kann im Straßenverkehr zu einem Unfall führen. Nicht selten stehen die Beteiligten danach erst einmal unter Schock und handeln möglicherweise unüberlegt. Dies kann auch dazu führen, dass ein Unfallverursacher in Panik gerät und sich unerlaubterweise vom Unfallort entfernt.
Ist es dennoch möglich, diesen Unfallbeteiligten zu identifizieren, ist wegen Fahrerflucht mit Konsequenzen zu rechnen. Die Strafe bei Unfallflucht wird dabei von den Umständen des Unfalls beeinflusst. So hängt das Strafmaß bei der Fahrerflucht unter anderem vom Ausmaß des Schadens ab.
Doch was für eine Strafe droht bei Fahrerflucht im Detail? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Tatbestand Unfallflucht besteht? Und mit welchem Verhalten nach einem Unfall können Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht und eine Strafe verhindern? Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was passiert bei einer Fahrerflucht?
Entfernt sich eine Person nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort, handelt es sich dabei um Fahrerflucht. Im Strafgesetzbuch (StGB) werden die Umstände dieses Tatbestandes in § 142 wie folgt definiert:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
[…]
Damit keine Fahrerflucht samt schwerwiegender Strafe droht, sind Sie also nach einem Verkehrsunfall dazu verpflichtet, am Unfallort Ihre Personalien auszutauschen. Notwendig ist dies vor allem für eine spätere Schadensregulierung.
Strafen bei Fahrerflucht: Das Strafmaß wird von den Umständen bestimmt
Gemäß § 142 StGB sind bei einer Fahrerflucht als Strafe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
Einfluss auf das Strafmaß nehmen dabei die Umstände des Unfalls. Dies beinhaltet zum Beispiel auch die Schwere der entstanden Schäden.
Kam es bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden zu einer Fahrerflucht, sind weitreichendere Folgen zu erwarten. Denn in diesem Fall liegen auch die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung vor.
Zusätzlich zu den für die Fahrerflucht strafrechtlich relevante Strafen, drohen allerdings auch verkehrsrechtliche Konsequenzen. Der Bußgeldkatalog schreibt in einem solchen Fall zwei bzw. drei Punkte in Flensburg vor. Darüber hinaus kann auch ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Mit dem richtigen Verhalten eine Strafe für Fahrerflucht vermeiden
Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht samt Strafe zu verhindern, sollten Sie nach einem Unfall unbedingt die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebenen Verhaltensweisen befolgen. Denn damit schützen Sie nicht nur sich selbst vor möglichen Sanktionen, sondern tragen auch zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.
Welches Verhalten der Gesetzgeber nach einem Unfall vorschreibt, ergibt sich aus § 34 StVO. Demnach müssen Sie als Beteiligter an einem Verkehrsunfall:
- sofort Anhalten,
- den Verkehr sichern,
- sich über die Unfallfolgen vergewissern,
- Erste Hilfe leisten,
- den Beteiligten und Geschädigten ihre Personalien geben.
Hannelore meint
28. Oktober 2019 at 18:53
Mein Sohn hatte einen Verkehrsunfall ein leichter Schaden hat sich aber vom Unfallort entfernt, da er einen Termin hatte. Hat den Unfall aber sofort bei der Polizei angezeigt.
Jetzt hat er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen mit der Strafe von 650,00 €
Laut Schreiben soll der Schaden ca. 500,00 € sein, da der Unfallgegner Anzeige bei der Polizei erstattet hat. Beim Auto von meinem Sohn ist nichts zu sehen,er hat einen Smart.
Meine Frage, ist die Geldbuße nicht sehr hoch? Soll die Geldbuße bezahlt werden?
Der Unfall ist nicht geklärt, wer Schuld hat.
Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort so lautet die Anschuldigung-