Kurz & Knapp: Strafe bei Fahrerflucht nach einem Kratzer
Auch wenn nur ein Kratzer entstanden ist, handelt es sich um Fahrerflucht, wenn Sie sich danach einfach aus dem Staub machen.
§ 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Da sich die Strafe nach dem entstandenen Schaden richtet, liegt sie bei einem Kratzer in der Regel bei einer geringen Geldstrafe oder einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage.
Kann es nach einem Kratzer im Auto schon zur Fahrerflucht kommen?
Inhaltsverzeichnis
So etwas kann schnell passieren: Beim Ausparken streifen Sie einen anderen Wagen und hinterlassen eine kleine Spur in seinem Lack. Was tun? Viele entscheiden sich in solch einer Situation dazu, das ganze nicht zu beachten und einfach weiterzufahren. Sie halten es nicht für möglich, dass dies schon Fahrerflucht ist – bei einem kleinen Kratzer. Schließlich ist ja nichts passiert und der kleine Schaden ist kaum zu sehen.
Aber ist ein solches Verhalten erlaubt? Oder kann es sich auch bei einem kleinen Kratzer am Auto um Fahrerflucht handeln? Droht Strafe für einen Kratzer? Es ist ja schließlich keiner zu Schaden gekommen, oder? Muss die Polizei informiert werden? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden, damit Sie beim nächsten Mal nicht ungewollt eine Unfallflucht begehen.
Kratzer: Wann liegt Fahrerflucht vor?
Unfallflucht bzw. ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt laut § 142 Strafgesetzbuch (StGB) dann vor, wenn sich jemand vom Unfallort entfernt, ohne eine Feststellung seiner Person zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit hierfür zu warten. Das Gesetz differenziert hier also nicht, ob Fahrerflucht bei einem Kratzer oder erst bei größeren Schäden vorliegt: Es liegt in jedem Fall Fahrerflucht vor, auch Kratzer am Auto ziehen eine Strafe nach sich.
Fahrerflucht: Die Folgen nach einem Kratzer
Was sind die Folgen einer Fahrerflucht? Welche Strafe kann ein Kratzer mit sich bringen? Zunächst ist festzuhalten, dass Unfallflucht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine richtige Straftat ist. Daher ist die Sanktion keine bloße Geldbuße. Nach dem Strafgesetzbuch steht auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Nun ist es natürlich so, dass die Strafe im Einzelfall nach den individuellen Umständen festgesetzt wird. Keiner wird für einen Kratzer mehrere Jahre ins Gefängnis gehen müssen. Stattdessen richtet sich die Strafe nach dem verursachten Schaden. Nach einer Fahrerflucht ist die Strafe bei einem Kratzer in der Regel eine geringe Geldstrafe, oft wird das Verfahren eingestellt.
Fahrerflucht: Die Strafe nach einem Kratzer vermeiden
Was müssen Sie also tun, wenn Sie ein anderes Auto streifen? In jedem Fall müssen Sie zunächst anhalten. Wenn der andere Fahrzeughalter nicht zugegen ist, dürfen Sie in keinem Fall wegfahren. Auch eine Notiz hinter dem Scheibenwischer ist hier nicht ausreichend.
Sie müssen also warten, weil Sie sonst Fahrerflucht begehen – ein kleiner Kratzer und ein größerer Schaden wirken sich gleich auf diese Tatsache aus. Das Gesetz spricht von einer „angemessenen Zeit“, die Sie warten müssen. Dies hängt immer auch von der Situation und der Schadenshöhe ab. Warten Sie in jedem Fall eine halbe Stunde oder mehr.
Wenn in dieser Zeit keiner kommt, müssen Sie die Polizei benachrichtigen und den Unfall melden. Erst wenn Sie ihr die notwendigen Informationen zum beschädigten Wagen und Ihre persönlichen Angaben mitgeteilt haben, können Sie sich entfernen, ohne für Fahrerflucht eine Strafe nach einem Kratzer zu bekommen.
Ah1981 meint
13. Dezember 2020 at 9:58
Unerlaubtes Entferne vom Unfallort
Hallo ich habe heute Post von der Polizei bekommen darin
Steht unerlaubtes entfernen vom Unfallort
Am Donnerstag den 3.12.2020 hatte ich Feierabend gehabt und bin einer Frau fast ins Auto gefahren ich hatte schult darauf war ich sehr nervös und sie sagte ich soll mich beruhigen es wäre nichts passiert und wir haben es noch vor Ort geklärt dan habe
Gefragt ob ich weiter fahren kann hat sie ja gesagt und ich bin gefahren und hatte Wochenende am Montag habe ich erfahren das die Polizei mit der Frau bei der Arbeit war und mich gesucht hat darauf habe ich Kontakt mit der Frau aufgenommen und ihr meine Versicherungs Nummer gegeben und heute habe ich von der Polizei Post es wären Lackkratzer am Auto und ich hätte mich Unerlaubtes entfernen vom Unfallort
Tami meint
4. Januar 2023 at 12:47
ich pin angezeigt wiegen fahre fluchen ich habe von ein Unfall nicht gemerkt mir wurde der Führerschein enzugen
alles ich von der Versicherung geschrieben wurde pin so fort zu Polizei gegangen hab mein Aussage gemacht und jetzt ist mir der Führerschein erzogen was kann ich machen
Hannelore meint
25. Juli 2019 at 19:42
Mir passierte heute folgendes….ich fügte einem benachbarten Auto beim einparken einen kleinen Kratzer zu.bemerkte es selbst nicht gleich u.wurdevon einem Passant darauf aufmerksam.gemacht….wir beschauten den
Kleinen Kratzer.,..ich fragte ihn,was mach ich nun????es war für mich das erste Mal,was mir leider zum Verhängnis wurde.ich ging leider zu Aldi rein,ohne zu warten…..der Passant u. blieb draußen u.konnte die Besitzerin informieren,was im Nachhinein meine Pflicht gewesen wäre.Als ich raus kam,wartete die Besitzerin auf mich u.informierte die Polizei,was auch meine Pflicht gewesen wäre….wir tauschten die Versicherungen!U.Adressen aus u.warteten auf die Polizei….Der Polizist nahm unsere Personalien auf u.erstmal war alles klar…..dann kam seine Kollegin dazu u.als sich rausstellte,dass wir die Personalien erst austauschten, NACHDEM ich von Aldi raus kam, würde es aus Fahrerflucht o.versuchte Fahrerflucht ausgelegt……ich stehe auch zu meinem Verschulden u.wollte mal eine Meinung von Ihnen,was auf mich zu kommen kann??????ich hatte noch nie einen Unfall U.habe seit 1978 meinen Führerschein…..vielen Dank im voraus