Kurz & Knapp: Versicherung bei einem Unfall mit Fahrerflucht
Kann der fahrerflüchtige Unfallverursacher identifiziert werden, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die Reparaturkosten.
Kann der Verursacher nach der von ihm begangenen Fahrerflucht jedoch nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Kosten sitzen. Hat er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist er jedoch auf der sicheren Seite.
Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrerflüchtigen zuerst die Kosten, anschließend kann sie ihn allerdings in Regress nehmen und maximal 5.000 Euro von ihm zurückfordern.
Wer kommt für den Schaden am Auto bei einer Fahrerflucht auf?
Inhaltsverzeichnis
Der Tatbestand der Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) gilt als erfüllt, wenn sich ein Beteiligter an einem Verkehrsunfall noch vor der Feststellung seiner Person vom Unfallort entfernt. Dadurch kommt er seiner Verpflichtung, die Aufnahme der Personalien zu ermöglichen, nicht nach. Diese Daten sind insbesondere für eine später Schadensregulierung am Kfz von Bedeutung.
Denn in der Regel kommt infolge eines Unfalls die Versicherung des Verursachers für den Schaden am Auto auf. Begeht dieser allerdings Fahrerflucht, muss keine Versicherung für die notwendigen Reparaturen aufkommen.
Doch müssen die Geschädigten wirklich selbst für die Kosten des fremd verschuldeten Unfalls haften? Welche Auswirkungen hat eine Fahrerflucht auf die Versicherung, wenn der flüchtige Fahrer später identifiziert wird? Und welche Rolle spielt es, ob bei der Fahrerflucht eine Teilkasko oder Vollkasko besteht? Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wann zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Bei einer Unfallflucht kommt die Versicherung des Unfallverursachers nur für den Schaden am Auto auf, wenn dieser auch bekannt ist. Kann also durch die Ermittlungen der Polizei der flüchtige Fahrer identifiziert werden, erfolgt die Schadensregulierung über dessen Haftpflichtversicherung.
Ist es trotz intensiver Polizeiarbeit nicht möglich, den Täter ausfindig zu machen, bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Reparaturkosten sitzen. Denn meist zahlt die Teilkasko bei Fahrerflucht nicht. Im Gegensatz dazu können Sie allerdings als Geschädigter in den meisten Fällen Ihre Vollkasko bei einer Unfallflucht in Anspruch nehmen.
Bei Unfall mit Personenschaden gilt allerdings eine Ausnahme. Kommt in einem solchen Fall aufgrund von Fahrerflucht keine Versicherung für die Entschädigung auf, weil der Täter unbekannt ist, wird diese durch den Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) übernommen. Dieser wurde von den deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen genau für einen solchen Fall ins Leben gerufen.
Welche Einfluss hat eine Fahrerflucht auf die Versicherung des Flüchtigen?
Auf den Verursacher eines Unfalls mit anschließender Fahrerflucht, können bei einer späteren Identifizierung, hohe Kosten zukommen. Dies liegt zum einen an der Geldstrafe, die bei einer Verurteilung wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort droht. Zum anderen aber auch, weil bei einer Fahrerflucht sich die Versicherung weigern kann, einfach alle Kosten zu übernehmen.
So ist es keine Seltenheit, dass die Haftpflichtversicherung zwar zuerst die Kosten trägt, aber anschließend Regressforderungen gegenüber dem Unfallfahrer geltend macht. Der Versicherer kann dadurch maximal 5.000 Euro zurückfordern.
Nachdem die Ansprüche aus dem Unfall abgewickelt sind, steht es der Versicherung zudem frei, den Versicherungsschutz bei einer Fahrerflucht aufzuheben. Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Christian meint
11. Dezember 2023 at 19:54
„Hat er [der Geschädigte] eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist er jedoch auf der sicheren Seite.“
Das bedeutet aber nicht, dass er sich schadlos halten kann. Neben der fälligen Selbstbeteiligung wird der Geschädigte außerdem in seiner Schadenfreiheitsklasse neu eingestuft und zahlt so ohne eigenes Verschulden dauerhaft für den Schaden, den ein anderer verursacht hat. (Oder er repariert auf eigene Kosten und trägt den ganzen Schaden selbst, ohne seine Versicherung einzuschalten.)
David meint
14. Juli 2021 at 10:05
Macht es überhaupt Sinn die Versicherung über den Unfall bzw. die Fahrerflucht, die ich begangen habe zu informieren? Oder sollte man einfach im privaten mit dem unfallbeteiligten die Schäden und das weitere Vorgehen besprechen und schließlich selbst zahlen, ohne das die Versicherung etwas mitbekommt.