Kurz & Knapp: Wann kommt die Polizei nach einer Fahrerflucht?
Entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort, begehen Sie § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge Fahrerflucht.
Die Frage, wann die Polizei deshalb bei Ihnen auf der Matte steht, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden.
Eine Fahrerflucht gilt nach fünf Jahren als verjährt. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie demzufolge normalerweise nicht mehr dafür belangt werden.
Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht?
Inhaltsverzeichnis
Wenn es nach einem Unfall zu einer Fahrerflucht kommt, heißt das in der Regel, dass der Unfallverursacher erst einmal weg ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Kratzer handelt oder um einen größeren Unfall mit Personenschaden: Es handelt sich immer um Fahrerflucht.
Aber wie schnell kommt die Polizei eigentlich zum Täter oder Beschuldigten? Wie wird der flüchtige Fahrer nach einer Anzeige darüber informiert, dass gegen ihn ermittelt wird?
Im folgenden Ratgeber sollen solche Fragen beantwortet werden, die sich nach einer Fahrerflucht ergeben: Kommt die Polizei sofort? Verjährt die Tat? Und welche Strafe steht auf Fahrerflucht? Lesen Sie im Folgenden mehr.
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es offiziell heißt, liegt nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) dann vor, wenn der Unfallverursacher vom Unfallort weggeht, ohne dem Geschädigten eine Feststellung seiner Person zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit darauf zu warten. Diese Wartezeit hängt dabei von den Umständen des Unfalls und dem verursachten Schaden ab.
Unterschieden wird bei der Unfallflucht nicht nach dem Grad des Unfalls. Fahrerflucht kann also bei jeder Art von Unfall begangen werden, ob es nun darum geht, dass ein anderes Auto beim Ausparken nur mit geringem Schaden gestreift wurde, oder um ein wirklich schweres Unglück mit Verletzten. Die Unterscheidung erfolgt erst beim Strafmaß, welches je nach Schwere des Schadens im Einzelfall angepasst wird.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Beachten Sie: Fahrerflucht ist eine Straftat und keine bloße Ordnungswidrigkeit. Daher wird sie nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Fahrerflucht begangen: Wann kommt die Polizei nach Hause?
Wann die Polizei sich genau mit dem Flüchtigen in Verbindung setzt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Damit überhaupt eine Strafverfolgung geschieht, muss die Unfallflucht zunächst zur Anzeige gebracht werden. Bei kleineren Kratzern an der Stoßstange kann es durchaus vorkommen, dass der Geschädigte den Schaden an seinem Fahrzeug gar nicht bemerkt und es somit in dieser Sache nicht zur Anzeige kommt.
Zudem hängt die Zeit, die die Polizei braucht, um sich nach der Anzeige bei dem Beschuldigten zu melden, auch davon ab, wie die Kenntnislage ist. Wenn der Geschädigte oder Zeugen sich das Kennzeichen notiert haben und der Polizei eine Beschreibung des Täters geben konnten, verlaufen die Ermittlungen schneller, als wenn zunächst Beweise gesichert und ausgewertet werden müssen, um den mutmaßlichen Täter der Fahrerflucht zu ermitteln. „Wann kommt die Polizei?“ ist also eine Frage, die sich so allgemein nicht beantworten lässt.
In welcher Form sich die Polizei bei dem Beschuldigten meldet, ist auch nicht festgeschrieben. Nicht zwingend kommt sie persönlich zu Hause vorbei. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie sich telefonisch meldet. Postalisch kann der Beschuldigte entweder eine Vorladung oder eine Aufforderung zu einer schriftlichen Äußerung bekommen.
Wem eine Fahrerflucht vorgeworfen wird, ist übrigens nicht verpflichtet, sich dazu zu äußern. Sie können sich an einen Anwalt wenden und sich von ihm in Ihrem konkreten Fall beraten lassen.
Anita P. meint
5. Dezember 2024 at 18:12
Hallo,
ja,uns auch und ähnlich einer Nachbarin passiert, meine Frau soll rückwärts gerollt sein und ein hinteres Fahrzeug tuschiert haben!
Hat nichts bemerkt und an unserem Fahrzeug nicht der geringste Kratzer!
Ist natürlich normal weitergefahren!
Fast 2 Monate! später stand die Polizei vor unserer Tür und klagte mich, erst wegen „Unfallflucht“ dann in „Verkehrsordnungswridikeit“ umgewandelt an!
Bei uns geht es weiter da wir in keinem Fall eine Schuld auf uns geladen habe!
Man geht davon aus das im Verkehr bei „Unfällen“ ohne Schaden die Polizei ja sowieso „überlastet“ und nicht kommen kann! Wenn dann die Gegenseite gleich zur Polizei fährt und seinen Schaden am PKW meldet ist das unserer Meinung ein „Geschmäkle“ Bin gespannt wie es bei uns weiter geht und es eine Seite gibt bei der so was bekannt wird! Danke
Dagmar B meint
9. Dezember 2021 at 10:32
Ich stand gestern vor einer Ampel, da klopfte es an meiner Fahrerscheibe und jemand sagt, ich hätte seinen Wagen angefahren. Ich sagte ihm, das kann nicht sein, ich habe nichts gemerkt. Daraufhin gab ich Gas und entfernte mich. In einer Seitenstraße begutachtete ich mein Auto ohne, das ich auch den kleinsten Kratzer fand. Ich habe das Gefühl, das er nur eine Dumme gesucht hat. Solch ich mich trotzdem selbst anzeigen? Was soll ich tun