Kurz & Knapp: Fahrerkarte richtig auslesen
Zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten müssen Behörden die Fahrerkarte auslesen können. Fahrer und Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass dies problemlos möglich ist.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen (alle 28 Tage) auszulesen und für einen bestimmten Zeitraum auf einem externen Speichermedium zu archivieren.
Der Speicherplatz auf einer Fahrerkarte ist begrenzt. Neben der Sicherung der Daten hat das Auslesen auch die Funktion, den Platz für neue Daten freizugeben.
Mit dem Tachographen die Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren
Aufgrund der hohen Masse geht von Lastkraftwagen ein besonderes Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit aus. Deshalb müssen die Fahrer dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr besonders konzentriert sein, denn eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zu schwerwiegenden Folgen wie einem Lkw-Unfall führen.
Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten vor. Diese werden mithilfe eines digitalen Tachographen und entsprechenden Fahrerkarten dokumentiert. Damit Unternehmen und ggf. Behörden an diese Informationen gelangen, ist es notwendig, den Fahrtenschreiber auslesen zu lassen.
Welche Informationen den Fahrerkarten durch ein Lesegerät entlockt werden können, in welchen Abständen eine Sicherung der Daten notwendig ist und was benötigt wird, um eine Fahrerkarte auslesen zu können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Welche Informationen werden auf der Fahrerkarte gespeichert?
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um einen personengebundenen Nachweis im Scheckkartenformat. Indem diese in den digitalen Tachographen des jeweiligen Fahrzeugs gesteckt wird, ist die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten möglich.
Lassen Sie die Fahrerkarte auslesen, um zum Beispiel die gesammelten Daten zu archivieren, erhalten Sie dadurch unter anderem Zugriff auf folgende Daten:
- Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers
- Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Daten zum genutzten Fahrzeug (Betriebszeiten, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich sonstiger Unterbrechungen und Arbeitsleistungen wie Bereitschaft oder das Be- bzw. Entladen)
- gefahrene Geschwindigkeit
- Anzahl der Fahrer (Ein- oder Zweifahrerbetrieb)
- Ereignisse und Kontrollen
- Werkstattdaten
- Fehlermeldungen von Karte und Fahrtenschreiber
Um an diese Informationen zu gelangen, müssen Unternehmen und ggf. Behörden die Fahrerkarte auslesen. Die Lenk- und Ruhezeiten werden dabei für mindestens 28 Tage auf der Karte gespeichert. Ist der Speicher voll, werden bestehende Daten überschrieben. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Aufzeichnung mithilfe von einem Auslesegerät von der Fahrerkarte zu archivieren.
Soll durch die Fahrerkarte ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw nachgewiesen werden, ist dies nur für die letzten gefahrenen 24 Stunden möglich. Länger werden die Angaben nicht gespeichert.
Warum ist es notwendig, die Fahrerkarte auslesen zu lassen?
Auf einer Fahrerkarte können nicht unbegrenzt Daten gespeichert werden, da die Kapazitäten beschränkt sind. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Fahrerkarte mit einem Auslesegerät zu verbinden und die Informationen zu archivieren.
Die rechtlichen Bestimmungen zur Thematik „Fahrerkarte auslesen“ sind im Fahrpersonalgesetz (FPersV) verzeichnet. In § 2 Absatz 5 FPersV heißt es dazu im Detail:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmen die Fahrerkarte und die Ausdrucke nach Absatz 3 zur Verfügung zu stellen.
Anhand dieses Zitates zeigt sich, dass bei der Fahrerkarte ein regelmäßiges Auslesen Pflicht ist. Der Grund dafür liegt in der Speicherkapazität der Fahrerkarte, welche mindestens 28 Tage umfasst. Die Bestimmung stellt somit sicher, dass keine Daten ohne eine vorherige externe Archivierung überschrieben werden.
Darüber hinaus muss ein Unternehmen sicherstellen, dass ein digitaler Tacho für das Auslesen eingeplant ist. Denn der Massenspeicher des Kontrollgerätes muss spätestens nach 90 Tagen für die Speicherung im Betrieb kopiert werden.
Wer kann den Fahrtenschreiber auslesen?
Um die Daten, welche ein digitaler Tachograph dokumentiert, auslesen zu lassen, benötigen Sie entsprechende Kontrollgerätkarten. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt folgende vier verschiedene Kontrollgerätkarten heraus:
- Fahrerkarte
- Unternehmenskarte
- Werkstattkarte
- Kontrollkarte
Wie zuvor bereits beschrieben, müssen die Fahrzeugführer von Lkw mit einem digitalen Tachographen eine Fahrerkarte besitzen, denn diese ermöglicht die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten. Diese Informationen kann der Unternehmer von der Fahrerkarte auslesen.
Mithilfe einer Unternehmenskarte kann sich ein Unternehmen, welches im Bereich des gewerblichen Güter- oder Personentransportes tätig ist, ausweisen. Darüber hinaus ermöglicht die Karte das Herunterladen von Informationen, die auf dem im Fahrzeug eingebauten Kontrollgerät gespeichert sind. Die Anzahl der Unternehmenskarten je Betrieb hängt von der Unternehmensgröße ab.
Die Werkstattkarte ermöglicht die Prüfung und Reparatur bzw. Kalibrierung von einem elektronischen Tachographen. Außerdem ermöglicht diese – wie die Fahrerkarte – das Auslesen der Daten zur Sicherung.
Eine Kontrollkarte erhalten nur die Beamten der zuständigen Behörden, zu denen die Polizei, der Zoll und das Bundesministerium für Güterverkehr zählen. Diese erhalten dadurch den unbeschränkten Zugriff auf die gespeicherten Daten und können dadurch unter anderem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten überprüfen.
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