Kurz & Knapp: Wer bei der Fahrerkarte die Kosten trägt
Berufskraftfahrer sind selbst dafür verantwortlich, dass eine Fahrerkarte vorliegt. Die Kosten müssen sie in der Regel selbst tragen.
In Deutschland ist gesetzlich nicht festgeschrieben, dass Arbeitgeber die Kosten für eine Fahrerkarte übernehmen müssen. Sie ist personengebunden und in der Regel bei jedem Arbeitgeber einsetzbar.
Neben den länderspezifischen Gebühren der Behörden kommen bei einer Fahrerkarte zu den Kosten auch die Gebühren der Bearbeitung durch das Kraftfahrtbundesamt von derzeit 12 Euro. Insgesamt kann eine Fahrerkarte so zwischen 34,00 und 42,00 Euro kosten.
Digitaler Tachograph und Fahrerkarte
Die Teilnahme am Straßenverkehr wird durch verschiedenste Vorschriften geregelt, deren Ziel ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit ist. Aus diesem Grund müssen Lkw-Fahrer zum Beispiel auch die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten beachten, denn ohne entsprechende Pausen kann eine Unachtsamkeit schnell zu einem Lkw-Unfall führen.
Um die Einhaltung der Vorgaben zu dokumentieren und ggf. zu überprüfen, muss jeder Lkw-Fahrer einen Fahrtenschreiber verwenden. Seit dem 01. Mai 2006 werden nur noch digitale Tachographen eingebaut, bei denen für die Erfassung der Arbeits- und Fahrtzeiten eine spezielle Speicherkarte notwendig ist, die sogenannte Fahrerkarte.
In diesem Ratgeber klären wir unter anderem folgende Fragen: Was kostet die Fahrerkarte? Wie setzen sich die Gebühren dabei zusammen? Mit welchen Ausgaben ist bei einer Verlängerung zu rechnen? Und wer muss die Kosten für die Fahrerkarte tragen?
Inhaltsverzeichnis
Was kostet eine Fahrerkarte?
Für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten müssen Nutzfahrzeuge, die über ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen verfügen sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen in Europa über ein digitales Kontrollgerät verfügen. Fahrer solcher Fahrzeuge benötigen für die Bedienung und Aufzeichnung eine entsprechende Fahrerkarte.
Diese kann beim Kraftfahrtbundesamt (KBA), bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort und bei Unternehmen wie dem TÜV oder der DEKRA beantragt werden. Allerdings ist der Antrag für die Fahrerkarte beim Lkw mit Kosten verbunden.
Bei der Fahrerkarte werden die Kosten vor allem durch die Verwaltungsgebühren beeinflusst, die sich in den jeweiligen Bundesländern unterscheiden. Wie hoch bei einer Fahrerkarte der Preis ausfällt, hängt somit auch von Ihrem Wohnort ab. Die Gebühren liegen dabei in der Regel zwischen 22,00 und 30,00 Euro.
Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr fallen bei der Lkw-Fahrerkarte auch Kosten für die Bearbeitung im KBA an. Die Gebühr für das KBA beträgt liegt dabei stets bei 12,00 Euro, sodass für die Fahrerkarte Kosten zwischen 34,00 und 42,00 Euro zu veranschlagen sind.
Fahrerkarte verlängern – erneut entstehen Kosten
Die Gültigkeit der Lkw-Fahrerkarte ist auf fünf Jahre begrenzt, danach ist eine Erneuerung notwendig. Auch in diesem Fall werden für die Ausstellung der Fahrerkarte Kosten veranschlagt. Diese entsprechen in der Regel den Gebühren, die auch bei der erstmaligen Ausstellung anfallen.
Den Antrag auf Erneuerung können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor dem Ablauf der Gültigkeit einreichen. Die Laufzeit der neuen Karte schließt in diesem Fall dann unmittelbar an das Ablaufdatum der bestehenden Karte an.
Haben Sie die Fristen für eine Verlängerung versäumt, dürfen Sie nicht mehr am gewerblichen Güter- und Personenverkehr teilnehmen, wenn die entsprechenden Fahrzeuge über einen digitalen Tachographen verfügen. Wird bei einer Kontrolle der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerkarte“ festgestellt, drohen Kosten in Form von Bußgeldern.
Ist eine Erneuerung der Fahrerkarte aufgrund von Diebstahl oder Verlust notwendig, ist auch dies kostenpflichtig. Die für die Neuerteilungen einer Fahrerkarte anfallenden Kosten entsprechen ebenfalls den Gebühren einer Erstausstellung.
Wer muss bei der Fahrerkarte für die Kosten aufkommen?
Für die Tätigkeit als Lkw-Fahrer ist der Besitz einer Fahrerkarte meist unerlässlich. Allerdings ist Ihr Unternehmen nicht dazu verpflichtet, die für eine Fahrerkarte anfallenden Kosten zu tragen.
Sie gilt somit arbeitsrechtlich nicht als Arbeitsmaterial, welches grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen wäre.
Ein Anrecht auf die Kostenübernahme bzw. die Erstattung besteht deshalb nur dann, wenn der Arbeitsvertrag eine konkrete Formulierung zur Fahrerkarte und der Kosten enthält.
Da es sich bei der Fahrerkarte um einen personengebundenen Nachweis handelt, der das Eigentum des jeweiligen Fahrers ist, behält diese – ebenso wie der Führerschein – unabhängig vom Arbeitgeber ihre Gültigkeit. Sie können Ihre Fahrerkarte also in der Regel auch bei einem Jobwechsel mitnehmen und weiterhin verwenden.
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