Kurz & Knapp: Auf der Fahrerkarte ist ein Nachtrag möglich
Bei der Nutzung einer Fahrerkarte kann ein Nachtrag notwendig sein, damit eine komplette Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten vorliegt.
Ein Nachtrag ist in der Regel dann notwendig, wenn Tätigkeiten bzw. Ruhezeiten erfolgten, nachdem die Karte bereits ausgesteckt war.
Sowohl Ruhezeiten als auch Krankheit, Urlaube oder Arbeitszeiten außerhalb des Fahrens können auf der Fahrerkarte manuell nachgetragen werden.
Manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte als Lückenschluss
Die Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern auf der Fahrerkarte dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und dadurch auch der Verkehrssicherheit.
In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, dass bei der Nutzung eines digitalen Tachographen ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte erfolgt. Dies ist sehr wichtig, damit die Lenk- und Ruhezeiten stets lückenlos dokumentiert sind. Daher sollte stets auf das korrekte Erfassen aller Arbeits- und Ruhezeiten geachtet werden.
Denn wenn es zu einer Kontrolle kommt und beispielsweise die Ruhezeiten nicht korrekt auf der Fahrerkarte als Nachtrag eingetragen wurden, kann es teuer werden.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist ein Nachtrag auf der Fahrerkarte nötig?
Es ist in der Regel immer dann nötig, auf der Fahrerkarte einen Nachtrag nach Schichtende zu machen, wenn Tätigkeiten oder Ruhezeiten nach dem Ausstecken der Karte erfolgten. Dies ist kein ungewöhnlicher Vorgang, denn bereits für tägliche oder wöchentliche Ruhezeiten kann diese Situation eintreffen. Denn wenn das Fahrzeug in der Zeit von einem anderen Fahrer verwendet wird, kann die Karte währenddessen nicht eingesteckt bleiben.
In der Regel ist ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte zum Beispiel in folgenden Fällen anzufertigen:
- bei täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten
- bei Krankheit und Urlaub
- bei Arbeitstätigkeiten ohne Fahren (z. B. im Büro)
Ein Beispiel: Der Fahrer steckt nach der Fahrt die Karte aus, arbeitet dann aber noch im Büro. Dann hat er Feierabend und geht nach Hause. Am nächsten Tag fährt er zunächst mit den Büroarbeiten fort, bevor er sich in das Fahrzeug setzt und seine Fahrerkarte einsteckt. Nun muss er die beiden Arbeitszeiten im Büro und die Ruhezeit nachtragen (insgesamt drei Nachträge).
Wie kann ich bei der Fahrerkarte einen Nachtrag erstellen?
Der Nachtrag muss bei der Fahrerkarte eingegeben werden, wenn sie vor der nächsten Fahrt wieder im digitalen Kontrollgerät eingesteckt wird. Bei der Fahrerkarte ist ein Nachtrag am PC nicht möglich.
Beim obigen Beispiel von zwei zusätzlichen Arbeitszeiten und einer Ruhezeit würde ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte etwa in folgenden Schritten geschehen:
- Zündung an und Fahrerkarte in Schacht 1 stecken.
- „Nachtrag eintragen?“ bestätigen.
- Nun muss angegeben werden, ob der Zeitraum der letzten Entnahme auch das Schichtende war oder nicht. Wenn noch gearbeitet wurde, ist „Nein“ zu wählen.
- Tätigkeit und Zeitraum angeben.
- Nach Angabe aller Arbeitszeiten bei Schichtende „Ja“ wählen und das Land angeben.
- Aktuellen Arbeitsbeginn und Land eintragen.
- Tätigkeit für die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Einstecken der Karte angeben.
- Zuletzt die Eingabe bestätigen.
Ebenfalls auf diese Weise muss auf der Fahrerkarte der Nachtrag nach Urlaub, Pause oder auch Krankheit eingetragen werden. Es ist zu beachten, dass auf der Fahrerkarte ein solcher Nachtrag nicht vergessen werden sollte, weil Ruhezeiten sonst als nicht eingehalten gelten. Bei einer Kontrolle kann dies Sanktionen nach sich ziehen.
Ingo meint
21. März 2023 at 10:13
Schichtende kann ich nur mit ja bestätigen, wenn ich Lücken durch ein EU-Formular schließe, es müsste richtigerweise Aufzeichnungsende heißen, will sagen, wenn ich einen Nachtrag machen muss, kann die Antwort immer nur nein sein, sonst endet die Aufzeichnung auf dem Fragezeichen und bleibt dort bis zur nächsten Aufzeichnung und gilt als nicht nachgewiesene Lücke. Wenn kein Fahrzeug mit Aufzeichnungspflicht bedient wurde, aber man gearbeitet hat, muss im Nachtrag die Arbeits- und Ruhezeit mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Pausen nachgetragen werden, Ruhezeit durchgehend nur dann, wenn man tatsächlich frei hatte, also wirklich nicht beruflich tätig war.
Eckhard meint
4. Januar 2021 at 13:56
Ich fahre vielleicht alle 2 Monate mal mit einem PKW, der einen Tachographen eingebaut hat und der dann bei Nutzung mit Anhänger bedient werden muss. Ansonsten fahre ich überhaupt keine LKW.
Muss ich da was nachtragen?
Was muss ich in dem Fall nachtragen?
Danke
Diaz A. meint
25. Juni 2020 at 1:10
Fahrerkarte falschbedieht schichtende nicht eingetragen über ein Zeitraum von 4tagen was muss ich tun
Dischi meint
15. März 2021 at 17:02
Ich würde einen Ausdruck machen und von Hand dazu schreiben, dass du tatsächlich Ruhezeit hattest.
Thomas meint
14. September 2019 at 11:10
Das ist ne gute Frage vor allem was ich eintragen tu Arbeitszeit oder Ruhezeit das ein Eintrag gemacht werden muss weiß ich aber welchen bin ich mir zur Zeit unsicher da ich auch auf 450 Euro fahre
Johann meint
10. November 2019 at 23:13
Wenn ich auf „geringfügig“ arbeite und z.B. am Dienstag die Karte entnommen habe, Mittwoch und Donnerstag nichts fahre und die Karte am Freitag wieder einstecke, kann der Nachtrag doch eigentlich nur auf „Schichtende“ lauten, weder Krankheit noch Urlaub noch sonstwas, oder?
Anton meint
30. März 2019 at 22:37
Frage
Muß ich auch einen Nachtrag eintragen wenn ich nur ein oder zweimal die Woche Fahre
(Aushilfe)
vielen Dank
Detlev Z meint
6. November 2021 at 21:15
Diponent vergibt seine eigene Fahrerkarte um eine viel zu lange Fahrstrecke zu ermöglichen. Ist das Stafbar? Ich habe jetzt mit 66 Jahren in der Schweiz eine Verhandlung, wo auch das zur Sprach kommt!