Kurz & Knapp: Wenn Fahrerkarte verloren geht
Geht die Fahrerkarte verloren, ist dieser Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Zudem muss eine neue Karte innerhalb von sieben Tagen beantragt werden.
Das Fahren ohne Fahrerkarte ist in der Zeit der Bearbeitung für maximal 15 Kalendertage zulässig. Während dieses Zeitraums muss die Zeiterfassung bei jeder Fahrt manuell und per Ausdruck aus dem digitalen Tachographen erfolgen. Hier darf die Unterschrift des Fahrers nicht fehlen.
Der Ersatz ist genauso lange gültig wie die Originalkarte, beginnt also nicht von Neuem, sondern muss zum Ablauf des Originals verlängert werden.
Wenn die Fahrerkarte verloren geht: Was müssen Sie tun?
Die Fahrerkarte, die jeder Lkw-Fahrer besitzen muss, der ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät fährt, dient dem Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten. Damit diese lückenlos dokumentiert werden können, ist es wichtig, dass die Karte stets eingesteckt wird. Auch wenn beispielsweise ihre Gültigkeit abläuft, muss der Fahrer sich rechtzeitig darum kümmern, eine Verlängerung zu beantragen.
Doch was geschieht bei Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte? Ein solches Ereignis lässt sich nicht voraussehen. Daher ist es unmöglich, rechtzeitig eine Ersatzkarte zu beantragen, zumal jeder Fahrer immer nur eine einzige Fahrerkarte besitzen darf.
Wie muss ich vorgehen, wenn die Fahrerkarte verloren geht? Wie schnell muss ein Antrag auf eine neue Karte gestellt werden und darf ich eigentlich so lange ohne Fahrerkarte fahren? Dies sind wohl die drängendsten Fragen, wenn bei der Fahrerkarte ein Verlust oder Diebstahl festgestellt wird. Im Folgenden sollen die Antworten hierzu geliefert werden.
Inhaltsverzeichnis
Fahrerkarte verloren: Wie lange darf ich noch fahren?
Eigentlich müssen bei Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät alle Lenk- und Ruhezeiten auf der Fahrerkarte verzeichnet werden. Eine lückenlose Dokumentation vorweisen zu können, ist zum Beispiel bei einer Kontrolle durch die Polizei wichtig, damit keine Sanktionen fällig werden.
Ohne Fahrerkarte ist das Ganze natürlich nicht mehr möglich. Darf ich also, wenn die Lkw-Fahrerkarte verloren geht, dennoch fahren? Ja, das ist erlaubt, und zwar während einer Dauer von höchstens 15 Kalendertagen.
Eine weitere Frist gilt es zu beachten, wenn die Fahrerkarte verloren oder gestohlen wurde: Innerhalb von sieben Tagen muss bei der zuständigen Behörde eine Anzeige über den Verlust der Fahrerkarte eingehen, damit dies im Kontrollgeräteregister erfasst werden kann. Zudem muss innerhalb dieser einwöchigen Frist der Antrag für eine Ersatzkarte gestellt werden.
Was muss ich bei der Fahrt ohne Fahrerkarte beachten?
Wenn Sie Lkw fahren, nachdem die Fahrerkarte verloren gegangen ist, müssen Sie in der maximal 15-tägigen Periode dennoch Ihre Lenk- und Ruhezeiten nachweisen können. Dies tun Sie folgendermaßen:
- Drucken Sie am Ende jeder Fahrt die Aufzeichnung über die Zeitgruppen aus dem digitalen Kontrollgerät aus.
- Ergänzen Sie auf dem Ausdruck die Angaben zu Ihrer Person.
- Unterschreiben Sie schließlich diese Angaben.
Geht die Fahrerkarte verloren, muss ein Ausdruck also nach jeder Fahrt angefertigt und ergänzt werden. Dies dient bei Verlust der Fahrerkarte als behelfsmäßiger Nachweis Ihrer Arbeitszeiten.
Ersatz beantragen, wenn die Fahrerkarte verloren geht
Wenn die Fahrerkarte verloren wurde, muss der Ersatz innerhalb von sieben Tagen bei der örtlichen Ausgabestelle beantragt werden. Hierbei sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passbild
- EU-Kartenführerschein
Wurde die Fahrerkarte verloren, können die Kosten höher ausfallen als bei einer Neuerteilung oder einer Verlängerung. Es muss zusätzlich eine Versicherung an Eides statt über den Verlust abgelegt werden.
Katrin meint
4. Juli 2022 at 16:43
Muss ich die neue Fahrerkarte im alten Wohnort beantragen, auch wenn ich in ein anderes Bundesland gezogen bin?
Stephan M. meint
20. Juli 2020 at 21:36
Wenn der Führerschein verlängert wird, ändert sich die Nummer. Muss ich eine neue Fahrerkarte beantragen, auch wenn diese noch länger gültig ist?