Kurz & knapp: Infos zur Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis kann in Deutschland nur erteilt werden, wenn Betroffene eine Fahrschule besuchen und die Prüfungen in Praxis und Theorie bestehen.
Die Fahrerlaubnis kann wieder entzogen werden, wenn Betroffene Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begehen oder einen Punktestand von acht Punkten in Flensburg erreichen.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Weiterführende Ratgeber zur Fahrerlaubnis
Ohne Fahrerlaubnis keine Teilnahme am Straßenverkehr
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchte, braucht eine Fahrerlaubnis. Um diese erhalten zu können, ist ein Besuch der Fahrschule vonnöten. Der Führerschein, welcher als Nachweis der Fahrerlaubnis dient, kann in verschiedenen Klassen absolviert werden.
Sind die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden, wird in aller Regel die Fahrerlaubnis erteilt, sofern das Mindestalter bereits erreicht wurde und der Fahranfänger kann am Straßenverkehr teilnehmen.
Allerdings gibt es die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe. Doch was bedeutet das genau? Wo müssen Sie die Fahrerlaubnis eigentlich beantragen? Wann kann sie entzogen werden? Wie läuft ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ab? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Bevor mit der Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um in Deutschland eine Fahrerlaubnis beantragen zu können. Dabei sind im Wesentlichen die folgenden drei Punkte zu nennen:
- Fester Wohnsitz in Deutschland
- Keine vorhandene EU-Fahrerlaubnis in der beantragten Führerscheinklasse
- Mindestalter erreicht (variiert je nach Fahrerlaubnisklasse)
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen, welche jeweils mit einem Buchstaben gekennzeichnet werden. Die Führerscheinklasse, A (Motorrad), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) unterteilt. Hinzu kommt der Zusatzbuchstabe E, welcher für Anhänger steht.
Beantragung der Fahrerlaubnis: Diese Unterlagen sind erforderlich
Stellen Sie einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis sind einige Dokumente und Nachweise erforderlich, welche Sie bei der zuständigen Stelle (in aller Regel das Bürgeramt) einreichen müssen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild
- Angabe der Fahrschule und Prüfungsstelle (sollten diese noch nicht feststehen, können sie nachgereicht werden)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist (Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Funktions- und Leistungstest, die nicht älter als ein Jahr sind (D, D1, DE, D1E)
- Führungszeugnis (D, D1, DE, D1E)
Fahrerlaubnis machen: Den Führerschein gibt´s nur mit Fahrschulausbildung
Um in Deutschland in den Besitz einer Fahrerlaubnis gelangen zu können, ist der Besuch einer Fahrschule vorgeschrieben. Hier lernen Fahranfänger die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen und erlangen die praktischen Fähigkeiten, die es braucht, um ein Fahrzeug zu führen.
Der Fahrschulunterricht besteht aus zwei Teilen: Praxis und Theorie. Für den theoretischen Unterricht ist je nach Führerscheinklasse eine bestimmte Anzahl Pflichtstunden vorgeschrieben. Dort lernen die Fahranfänger beispielsweise die Regeln zur Vorfahrt, eine umweltschonende Fahrweise oder Vorschriften zum Gebrauch eines Anhängers.
In der Praxis geht es dann richtig los: Der Führerscheinbewerber sitzt selbst hinterm Steuer und lenkt das Fahrzeug durch den Straßenverkehr. Bei jeder Übungseinheit ist natürlich ein Fahrlehrer vor Ort, gibt entsprechende Anweisungen und weist auf Fehler hin.
Auch für den praktischen Teil der Führerscheinausbildung sind Pflichtstunden vorgeschrieben. Für die Fahrerlaubnisklasse B sind dies folgende drei Fahrten: Überland-, Nacht- und Autobahnfahrt, welche jeweils länger als übliche Fahrstunden gehen.
Erst wenn alle verpflichtenden Unterrichtseinheiten absolviert wurden, kann eine Zulassung für die jeweiligen Prüfungen erfolgen.
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Theoretische und praktische Fahrprüfung
Um die Ausbildung in der Fahrschule abzuschließen und letztendlich die Fahrerlaubnis zu erlangen, ist in Praxis und Theorie jeweils eine Prüfung vonnöten. Erstere muss zuerst bestanden werden, andernfalls erfolgt keine Zulassung für die praktische Fahrprüfung.
Die Theorieprüfung wird beim TÜV oder der DEKRA an einem Computer absolviert. Im Multiple-Choice-Verfahren muss der Prüfling Fragen beantworten. Ist eine Antwort falsch, erhält der Betroffene Fehlerpunkte. Je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse ist eine maximale Anzahl an Fehlerpunkten zulässig.
Ist die Theorie bestanden, erfolgt die Zulassung für die praktische Fahrprüfung. Diese muss sodann innerhalb der nächsten Monate erfolgreich absolviert werden. Können die Führerscheinbewerber auch im fließenden Verkehr Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und bestehen die Prüfung, wird im Anschluss die Fahrerlaubnis erteilt.
Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erhalten (BF 17)
In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für die Zulassung von Personen im Straßenverkehr, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B betrifft. Dieser kann nämlich schon mit 17 Jahren gemacht werden, obwohl das Mindestalter eigentlich 18 Jahre beträgt.
Allerdings ist der Führerschein mit 17 nur in Deutschland gültig und ist mit Auflagen verbunden. So muss bis zum 18. Geburtstag stets eine Begleitperson mitfahren, alleine darf der Fahranfänger den Pkw nicht auf öffentlichen Straßen führen.
Die Begleitperson, welche beim Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis schon angegeben wird, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als ein Punkt in Flensburg
Fahrerlaubnis auf Probe: Besonderheiten in der Probezeit
Haben Fahranfänger die praktische Prüfung bestanden, erhalten diese die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse. Allerdings gibt es den Führerschein zunächst auf Probe. Die Probezeit umfasst zwei Jahre, in denen Verstöße gegen die StVO besondere Konsequenzen nach sich ziehen können.
Dabei wird zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Letztere sind weniger schweigende Regelmissachtungen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße haben Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Leistet sich der Fahranfänger einen weiteren A- oder zwei B-Verstöße, folgt die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Nach dem dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit ist Schluss: es kommt zum Entzug der Fahrerlaubnis!
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist die weitreichendste Sanktion, die einen Kfz-Fahrer treffen kann. Diese ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Dabei handelt es sich um einen temporären Entzug des Führerscheins für maximal drei Monate. Die Fahrerlaubnis ruht in diesem Zeitraum.
Wird sie allerdings entzogen, ist der Betroffene grundsätzlich nicht mehr berechtigt, Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu führen. Die Gründe, welche zu dieser Maßnahme führen können, sind vielfältig.
Häufig kommt der Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol am Steuer in Betracht. Möglich ist dieser auch, wenn das Kfz im Zusammenhang mit einer Straftat genutzt wurde. Auch viele vermeintlich „kleinere“ Regelmissachtungen können die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln, werden für bestimmte Verstöße neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg vermerkt. Erreichen diese einen Punktestand von Acht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wird eine Fahrerlaubnis entzogen, bedeutet dies nicht, dass der Verkehrssünder nie wieder mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. In aller Regel ist es möglich, die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.
Allerdings müssen für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst gilt es die Sperrfrist zu beachten, wenn die Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen wurde. Die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich sind in § 69a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) definiert:
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Die Sperrfrist beträgt also mindestens ein halbes Jahr und wird im Einzelfall festgelegt. Drei Monate vor Ablauf dieser Frist kann die Fahrerlaubnis allerdings frühstens schon neu beantragt werden. Allerdings zweifelt die Behörde häufig an der Fahreignung des Betroffenen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Daher ist es möglich, dass als Bedingung für die Wiedererteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Nehmen Betroffene nicht an dieser Teil und bestehen, kann die Fahrerlaubnis nicht wiedererlangt werden.
Benjamin meint
20. Februar 2024 at 3:25
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis möglich?
– wegen zeitverzögernde Hindernisse durch eines Verkehrsunfalls des Fahrlehrer’s während meiner Fahrerausbildung zum „CE“ Führerschein.
ist es möglich,
währende Fahrerausbildung aufgrund des zeitverzögerungen Hindernisses deren Ursache nicht ich bin, mir aus beruflichen Gründen ein kleinerer „BE“ Führerschein, welcher automatisch erworben wird, schon unter Vorbehalt vorher gewährt werden kann?
Eine kostengünstige Idee von mir:
1x 45min Fahrstunde, mit „BE Anhänger“ + Stellungnahme zur Fahrtüchtigkeit vom Fahrleher
Barhoum Z meint
18. Dezember 2021 at 19:13
Ich habe die Praxisprüfung schon bestanden
Wie kann ich einen Fahrerlaubnis haben
Uwe H. meint
15. August 2020 at 12:13
Mir wurde die Fahrerlaubnis 1989 wegen einer Trunkenheitsfahrt Entzogen. Nun bin ich 21 Jahre Trocken. Gibt es eine Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis auf Probe oder mit Auflagen zu erwerben? Meine Frau ist an Krebs erkrankt, und aufgrund dessen bin ich auf eine Erlaubnis und ein Fahrzeug angewiesen.
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 15:30
Hallo Uwe,
alles zum Thema Führerschein-Wiedererteilung finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/fuehrerschein-wiedererteilung/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Theo S. meint
28. Mai 2020 at 18:50
Vielen, vielen Dank für diese klare und umfassende Anleitung zum Thema Fahrerlaubnis. Mein Cousin möchte sein Autoführerschein kriegen. Ich werde diesen Artikel an ihn schicken. Er wird ihn bestimmt hilfreich finden.
Florian meint
18. November 2019 at 15:49
Mein Sohn ist 17 Jahre alt und möchte der Führerschein bekommen. Gut zu wissen, dass die Begleitperson über 30 Jahre alt sein muss. Das ist ein wichtiger Punkt und wir sollen das im Kopf behalten. Danke für den Beitrag, sehr informativ.
Estefania meint
15. November 2019 at 8:33
Meine Tochter wird demnächst den Führerschein machen. Ich informiere mich derzeit vermehrt zu der Probezeit, die ja laut Ihnen 2 Jahre umfasst. Ich finde es gut, dass es für Fahranfänger so etwas gibt, da diese ja nicht nur durch das Bestehen er Prüfung automatisch zu nachsichtigen und umsichtigen Autofahrern auf Lebenszeit werden. Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Sven meint
15. November 2019 at 8:22
Ich werde meinen Führerausweis in der Schweiz machen und frage mich inwiefern sich dies vom deutschen Führerschein unterscheidet. Anerkannt sollte dieser ja in beiden Staaten sein. Ich werde mich für meinen Sohn nach dem BF17 erkundigen und ob dies mit den von Ihnen genannten Auflagen auch hier möglich ist. Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Kyra meint
11. Oktober 2019 at 14:05
Vielen Dank für diese tollen und übersichtlichen Beitrag. Ich hatte erst eine Fahrstunden und bin noch ganz nervös wenn ich im Auto sitze. Da ich auf dem Dorf wohne, möchte ich schnell die Führerscheinprüfung bestehen. Ich habe eine tolle Fahrschule gefunden bei der ich sehr oft Fahrstunden nehmen kann. So hoffe ich die Prüfung gleich beim ersten Mal zu bestehen.
Luise meint
25. April 2019 at 10:07
Ich möchte auch endlich meinen Führerschein machen, da ich bislang vor allem auf Bus, Bahn und Taxiunternehmen angewiesen bin. Momentan informiere ich mich noch zu den zu erwartenden Kosten. Ich kann schon verstehen, dass man hier keine genauen Kostenangaben machen kann. Da werde ich mich wohl individuell informieren.