Kurz & knapp: Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall
Eine fahrlässige Körperverletzung kann bei einem Verkehrsunfall vorliegen, wenn ein Personenschaden entstanden ist und der Unfall auf eine Nachlässigkeit des Unfallverursachers zurückzuführen ist.
Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für eine fahrlässige Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Darüber hinaus können ein Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg drohen.
Üblicherweise kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Schäden auf. Dies schließt neben dem Schadensersatz für materielle Schäden auch das Schmerzensgeld als Entschädigung für immaterielle Schäden ein.
Kurz & Knapp im Video: Die fahrlässige Körperverletzung
Liegt bei einem Autounfall eine fahrlässige Körperverletzung vor?
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Unfall, ein Unglück oder eine Straftat auf die Nachlässigkeit einer Person zurückzuführen und wäre bei Erfüllung aller Sorgfaltspflichten vermeidbar gewesen, sprechen Juristen von Fahrlässigkeit. Hierbei handelt es sich um das Gegenstück zum Vorsatz, bei dem ein Unglück absichtlich hervorgerufen wird. Auch Unfälle im Straßenverkehr gehen häufig auf das unachtsame Verhalten eines Beteiligten zurück. Kommt es dabei zu einem sogenannten Personenschaden, ist also ein Mensch verletzt, kann daher eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorliegen.
Doch unter welchen Umständen kann eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Autounfall mit Personenschaden vorliegen? In der nachfolgenden Auflistung finden Sie einige Unfallursachen, bei denen in der Regel von einer Fahrlässigkeit auszugehen ist:
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
- Handy am Steuer
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Missachtung von Verkehrssignalen (z. Bsp. Rotlichtverstoß)
- Vorschriftswidriger Zustand des Fahrzeugs
Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Bei der Ahndung von einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung hat in der Regel das Strafrecht Vorrang vor dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Konkret bedeutet dies: Verhängt das Gericht eine Strafe für die fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, droht kein Bußgeld für den Verkehrsverstoß. Stattdessen entscheidet ein Richter, welche Sanktionen den Unfallverursacher in einem vorgegebenen Strafrahmen erwarten.
So wird eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall gemäß § 229 StGB wie folgt geahndet:
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Darüber hinaus drohen auch noch Punkte in Flensburg. Erhält der Täter ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, werden zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei vermerkt. Wird hingegen die Fahrerlaubnis entzogen, werden drei Punkte verhängt.
Folgt bei einem Verkehrsunfall für die fahrlässige Körperverletzung die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens, folgt üblicherweise die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Wie hoch das Bußgeld für eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall ausfällt und ob darüber hinaus Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, hängt grundsätzlich vom jeweiligen Fehlverhalten ab. Informationen zu den drohenden Sanktionen liefert der Bußgeldkatalog. Einige mögliche Tatbestände können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Vorschriftswidrige Benutzung des Gehwegs / Seitenstreifens / Grünstreifen mit Unfallfolge | 100 EUR | ||
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Unfallfolge | 100 EUR | 1 | |
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit Unfallfolge | 120 EUR | 1 | |
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit mit Unfallfolge | 145 EUR | 1 | |
Unerlaubtes Überholen mit Unfallfolge | 145 EUR | 1 | |
Vorfahrtsverstoß mit Unfallfolge | 120 EUR | 1 | |
Abbiegeverstoß mit Unfallfolge | 170 EUR | 1 | 1 Monat |
Außerorts keine Rettungsgasse gebildet mit Unfallfolge | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
Vorschriftswidriges Parken in der zweiten Reihe mit Unfallfolge | 110 EUR | 1 | |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfallfolge | 240 EUR | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge | 360 EUR | 2 | 1 Monat |
Achtung! Zusätzlich zur Strafe bzw. zum Bußgeld, welches eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall im Straßenverkehr nach sich zieht, können noch weitere finanzielle Forderungen bestehen. Denn der Gesetzgeber sieht auch bei fahrlässig verursachten Schäden grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz vor. Bei Verletzungen ist zudem Schmerzensgeld möglich. Verursacht die fahrlässige Körperverletzung bzw. der Verkehrsunfall nur eine leichte Verletzung, ist häufig allerdings nicht mit einer Entschädigung zu rechnen.
Kommentar hinterlassen