Kurz & knapp: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Da sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften im Straßenverkehr halten müssen, können auch Radfahrern bei Verstößen dagegen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.
Sie fallen im Regelfall geringer aus als für PKW- oder Motorradfahrer.
Fahrradfahrer können allerdings ebenfalls Punkte in Flensburg bekommen und – je nach Schwere des Verstoßes – ihren Führerschein verlieren.
Dies können Sie mithilfe unseres Bußgeldrechners für Verkehrsverstöße mit dem Fahrrad herausfinden.
Der Bußgeldkatalog sieht nicht nur für Kfz-Fahrer Verwarn- und Bußgelder vor. Auch Fahrradfahrer müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Neuer Fahrrad-Bußgeldkatalog 2024: Die wichtigsten Bußgeldtabellen für Radfahrer
Nutzen Sie unseren Fahrrad-Bußgeldrechner
Neben den Verstößen für Kfz-Fahrer, die Sie mit unserem Bußgeldrechner berechnen lassen können, können Sie sich an dieser Stelle auch die Bußgelder für Fahrradfahrer anzeigen lassen. Wählen Sie dazu den Verstoß aus und verfeinern Sie anschließend Ihre Abfrage mittels der Schieberegler.
Gibt es für das Fahrrad besondere Vorschriften?
Inhaltsverzeichnis
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Nicht selten aber kurven Fahrradfahrer mit hohen Geschwindigkeiten über rote Ampeln, schlängeln sich an Fahrzeugen vorbei und kürzen ihren Weg mittels Fußgängerzone ab. Diesen Rowdys gehört die Straße – diesen Eindruck müssen die umstehenden Passanten zwangsläufig erlangen.
Doch wie ist das eigentlich? Gibt es für einen Verstoß mit dem Fahrrad eine Strafe? Existiert ein Bußgeldkatalog für Radfahrer? Im nachfolgenden Ratgeber klären wir, was die Straßenverkehrsordnung zum Fahrrad regelt, was bei Verkehrsverstößen passiert und welche Bußgelder beim Fahrrad drohen.
Übersicht zu speziellen Ratgebern zum Fahrrad:
Mit dem Fahrrad Punkte kassieren?
Besonders in größeren Städten kann ein Fahrrad schneller und praktischer sein, als ein PKW. Gerade zur Hauptverkehrszeit, wenn Autofahrer im Stau stehen, können Fahrradfahrer oftmals fröhlich vorbeiziehen oder auf einen nahegelegenen Park ausweichen und den Weg abkürzen. Manch ein Radler wird dabei aber übermütig und ignoriert zum Teil die einfachsten Regeln.
Ein solches Verhalten gefährdet die Verkehrssicherheit erheblich. Nicht selten kommt es zu Personenschäden, weil ein Radfahrer einen Fußgänger oder anderen Fahrradfahrer „erwischt“.
Die Unachtsamkeit ist aber auch für den Radfahrer selbst gefährlich. Immer wieder geraten Personen auf einem Fahrrad unter die Räder und werden in einen Unfall verwickelt.
Um verkehrserzieherisch auf Fahrradfahrer einwirken zu können, können die Behörden bei Verkehrsverstößen auch Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad vergeben. Entgegen der landläufigen Meinung sind bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten sogar Punkte in Flensburg möglich.
Das Rowdytum auf dem Fahrrad kann also auch Konsequenzen für den PKW-Führerschein haben. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn der Radfahrer gar keine Fahrerlaubnis besitzt? Auch in diesem Fall wird ein Punktekonto in Flensburg eröffnet.
Meist schmerzen die Punkten dann aber weniger als das Bußgeld. Genügt das Fahrrad aber irgendwann nicht mehr den eigenen Mobilitätsansprüchen, können solche Eintragungen die Erlangung einer Fahrerlaubnis erheblich erschweren.
Übersicht zu verkehrsrechtlichen Ratgebern zum Fahrrad:
Beispiele aus dem Fahrrad-Bußgeldkatalog
Radfahrer bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Die Einhaltung der Verkehrsregeln wird von der Polizei kontrolliert und bei einem Verstoß sanktioniert. Obwohl es sich häufig nur um Verwarnungsgelder handelt, kann auch ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.
Maßgeblich ist, ob ein Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad erfüllt wurde. Der bundeseinheitliche Katalog wurde eingeführt, um für ähnliche Verkehrsverstöße auch vergleichbare Sanktionen verhängen zu können. Er unterstützt als Orientierungsrahmen die Behörden bei der Festsetzung der Bußgelder und Punkte.
Mittels Bußgeldbescheid erhalten die betroffenen Radfahrer die verhängten Sanktionen. Neben dem Verwarnungsgeld bzw. dem Bußgeld können auch Punkte vergeben werden. Fahrverbote sind aber nicht Teil vom Bußgeldkatalog fürs Fahrrad. Eine riskante Fahrweise und ein rücksichtsloses Fahren mit dem Rad können aber dennoch den Führerschein kosten.
MPU und Promillegrenze für Radfahrer
Nicht immer gibt es für den Verstoß auf dem Fahrrad nur ein Bußgeld. Insbesondere bei Alkohol und Drogen auf dem Bike versteht die Polizei keinen Spaß. Anders als beim PKW gibt es zwar keine Promillegrenze, dennoch kann das berauschte Fahren mit dem Fahrrad schwerwiegende Folgen haben. Ist die Fahrweise eines Radfahrers auffällig bei einem Promillewert über 0,3 können die Behörden eine Strafanzeige stellen. Gleiches gilt, wenn ein Unfall verursacht wurde. Möglich ist außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), sollte der Konsum von Drogen festgestellt werden.
Der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn mit über 1,6 Promille gefahren wurde. In diesem Fall werden drei Punkte gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad vergeben. Zudem wird eine Geldstrafe verhängt und eine MPU angeordnet.
Die MPU dient dann der Feststellung der Fahreignung. Bis zum Test bleiben Radfahrer aber Inhaber des Führerscheins. Können diese aber nicht bis zum Ablauf der Frist ein positives Gutachten nachweisen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Können Radfahrer ihren Führerschein riskieren?
Es ist ein Irrglaube, dass Radfahrer stets straffrei davonkommen. Der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sieht zum Teil empfindliche Strafen vor. Zur Kontrolle setzt die Polizei häufig Beamten ein, die gezielt den Fahrradverkehr beobachten. Punkte und Bußgelder werden hierbei nicht selten vergeben. Fahrradfahrer können also genauso wie Kraftfahrzeugführer Punkte sammeln.
Auch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Fahrrad zu fahren, ist keine gute Idee. Kann bei der MPU die Fahreignung nicht nachgewiesen werden, ist der Führerschein futsch.
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad
Eigentlich gelten Fahrräder als eher langsame Fahrzeuge. Die im Verkehrsrecht festgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts dürften die wenigsten Radler beim Fahren überschreiten können. Natürlich ist es denkbar, dass Radsportprofis schneller unterwegs sind – dies bleibt aber die Ausnahme.
Trotzdem ist es möglich, dass ein Radfahrer gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad ein Verwarnungsgeld erhält. Gefährdet er einen Fußgänger aufgrund von unangepasster Geschwindigkeit, kann er einen Punkt und ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro erhalten.
Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß mit Fahrrad
Alle, die mit dem Rad über eine rote Ampel fahren, können von den Behörden belangt werden. Hierbei wird wie beim PKW unterschieden, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot geschalten war oder ob sie erst auf Rot gewechselt ist. In der ersten Situation fallen die Bußgelder wesentlich höher aus. Es folgen ein Punkt und 100 Euro Geldbuße (mit Unfall 180 Euro). Hat die Farbe erst gewechselt, sind es gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad 60 Euro und ein Punkt, kam es zum Unfall, müssen 120 Euro gezahlt werden.
Weiter Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Die Aufgabe der Polizei ist es, die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Dazu gehört auch zu überprüfen, ob die Regelungen aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingehalten werden. Probleme gibt es oftmals bei der Beleuchtung. Ist diese defekt, kann gemäß Bußgeldkatalog fürs Fahrrad ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro verhängt werden. Kam es zum Unfall sind 35 Euro zu zahlen. Einen Punkt gibt es allerdings nicht.
Die Nutzung vom Handy auf dem Rad während dem Fahren kann ebenfalls folgenreich sein – es sind 25 Euro fällig. Wurde lediglich zu laut Musik gehört, sodass es zur Behinderung kam, bleibt es allerdings bei einem Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Peter S meint
23. Februar 2023 at 20:53
Finde nirgendwo eine Antwort auf folgende Frage: Wieviel Seitenabstand müssen Radfahrer beim Überholen von Fussgängern einhalten?
Es gibt keinen konkreten Fall, Frage gilt ganz allgemein.
Immo G meint
20. Oktober 2021 at 9:22
Kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen.
Wer vollwertig im Strassenverkehr mitfahren will der muss sich auch an die Gesetzgebung halten, leider scheinen das aber nur sehr wenige begriffen zu haben. Man sieht sehr oft offensichtlich Suizidgefährdete Menschen auf Zwei Rädern, die sich rechts in tote winkel quetschen neben blinkende LKW (da sollte man dem LKW Fahrer eine general UNSCHULD einräumen übrigens), oder weil die Strassenapel rot wird hechtet man auf den gehweg und fährt über die Fußgängerampel (natürlich dabei noch die Fußgänger anpöbelnd die da unschuldig dachten sie seien in sicherheit) usw usw
Fahrräder sollten Pflichtversichert werden und derart geklennzeichnet das man sie bei Anzeigen Sicher identifizieren kann, das man sagen kann der Radfahrer mit Kennzeichen XX HH 4711 hat dies oder jenes.
Anders sehe ich nicht wie das jemals funktionieren soll
Gert meint
27. Mai 2021 at 15:51
Ich fahre im Jahr ca. 6bis 8000 km mit dem Rennrad. Ich habe den Eindruck unsere Polizei kontrolliert Radfahrer viel zu wenig. Viele Radfahrer meinen die Stvo gilt nicht für Sie. Auch Autofahrer kennen die neuen Regeln der StvO auch nicht denn die meisten haben sich seit der Führerscheinprüfung nicht informiert. Auch die Kenntnisse der Ersten Hilfe sind mangelhsft
Deana G meint
29. Oktober 2022 at 3:59
2. mal war wegen einer allg. Kontrolle und 1. mal wegen einem Verstoß gegen die STVO, da ich die die Schilder falsch gelesen habe und einmal wurde ich angemahnt, da ich am Steuer das Handy hatte und das kam über die Lautsprecher.
Hans-Werner P. meint
18. Oktober 2020 at 16:42
Wäre ja schön wenn Radfahrer als Verkehrsteilnehmer genauso bestraft würden wie Kraftfahrer. Bloß werden Radfahrerverstöße von der Polizei ignoriert, manchmal mein ich Radfahrer haben Narrenfreiheit.
PS. fahre selbst gern mit dem Rad halte mich aber an die STVO.
Zagamin meint
11. März 2021 at 12:18
Lieber Herr P.,
an einer Berliner Stadtstraße (verkehrsberuhigt) zähle ich an einem normalen Wochentag vormittags auf 180 Meter 28 Falschparker. Glauben Sie, die stünden alle da, wenn sie nicht an 99 von 100 Tagen (meine Schätzung) von Polizei und Ordnungsamt ignoriert würden?
Offenbar genießen beide Seiten gelegentlich Narrenfreiheit, wenn auch bei unterschiedlichen Verstößen. Vielleicht sollte man sich das bei einem Blick über den Tellerrand mal klarmachen, dann könnte man sich womöglich besser verständigen.
Andererseits (das kann ich mir jetzt nicht verkneifen) sterben natürlich wesentlich weniger Menschen durch „Radfahrerverstöße“ als durch „Kraftfahrerverstöße“.
Hans Peter meint
28. März 2023 at 19:11
.. die meisten Großstädte sind Grün gewählt – was kann man von der Verkehrspolitik zur Problemlösung erwarten.