Bußgelder – Fahrrad und Geschwindigkeit
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Durch eine unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger gefährdet... | ||
... im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr | 1 | 30.- |
... im Fußgängerbereich ohne zugelassenen Fahrzeugverkehr | 1 | 35.- |
Kurz & Knapp: Ist beim Fahrrad ein Geschwindigkeit einzuhalten?
Eine Höchstgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist in Deutschland gesetzlich nicht festgelegt. Sanktionen können dennoch drohen, wenn Verkehrsteilnehmer mit dem Rad zu rasant unterwegs sind.
Auch Radfahrer müssen sich gemäß den Vorschriften der StVO so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Auf dem Fahrrad mit hoher Geschwindigkeit durch eine verkehrsberuhigte Zone zu fahren, hat Konsequenzen.
Sind Radfahrer mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit beispielsweise in Fußgängerzonen unterwegs, kann das Bußgelder zwischen 30 und 35 Euro sowie einen Punkt in Flensburg bedeuten.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es fürs Fahrrad eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Von wegen langsam: Bei Abwärtsfahrten während der Tour de France überschreiten die Sportler teilweise die Geschwindigkeit von 100 km/h. Im Alltag erreichen Radfahrer eine durchschnittliche Geschwindigkeit von lediglich 10 bis 20 km/h.
Was passiert aber, wenn ein sportlicher Radfahrer auf seinem Rennrad mit 50 km/h abwärts durch eine Tempo-30-Zone fährt? Gibt es eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad? Und welche Konsequenzen zieht diese laut Bußgeldkatalog 2024 mit sich? Drohen sogar Punkte in Flensburg? Im Allgemeinen gilt für das Fahrrad keine Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Dies ist allerdings kein Freifahrschein. Erfahren Sie in diesem Artikel, wann Sie aufgrund der Fahrradgeschwindigkeit ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu erwarten haben.
Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad
Die allgemeinen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten sind, gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten diese Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer. Man könnte also meinen, Radler könnten demnach so schnell fahren, wie es ihnen beliebt.
Hierbei handelt es sich allerdings um einen Irrglaube, denn wenn Verkehrsschilder Geschwindigkeitsbegrenzungen definieren, gelten diese für alle Verkehrsteilnehmer. Demnach können Radler nicht grundsätzlich mit beliebiger Geschwindigkeit auf dem Fahrrad fahren.
Fahrräder, die über eine elektrische Tretunterstützung verfügen, erreichen eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit: Bis zu 45 km/h sind mit den „Pedelecs“ möglich. Sie gelten jedoch nur als Fahrräder, wenn sie eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. Darüber hinaus gelten für sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO.
Deshalb sollten Sie auch mit dem Fahrrad auf die Geschwindigkeit achten!
Fahrräder bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum: Auch wenn Radfahrer nicht als Kraftfahrzeugführer gelten, sind sie dennoch Verkehrsteilnehmer. Als solche gilt auch für sie die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das heißt, dass sich Fahrradfahrer wie auch Auto- und Lkw-Führer angepasst verhalten müssen:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 1 Absatz 2 StVO
Dieser Grundsatz verbietet also auch für Radfahrer Geschwindigkeiten, die sich weit über den Vorschriften bewegen. Um das obige Beispiel wieder aufzugreifen: Ein sportlicher Fahrer, der auf einer Spielstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf seinen Fahrrad unterwegs ist, kann nicht rechtzeitig abbremsen, wenn beispielsweise ein Kind vors Rad springt.
Durch seine unangepasste Fahrweise gefährdet der Fahrradfahrer so die Fußgänger. Ihm drohen ein Bußgeld von 30 Euro oder 35 Euro und ein Punkt in Flensburg. Es ist also nicht erlaubt, wesentlich schneller, als für Pkw erlaubt, zu fahren. Ab wann eine Gefährdung vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Aufgrund der relativ geringen Durchschnittsgeschwindigkeit der Radfahrer, sind die Verstöße entsprechend selten: Viele Radler können nicht schneller fahren als erlaubt.
Es ist irrelevant, ob ein Fahrrad über einen Tacho verfügt oder nicht: Radelt ein Fahrer bedeutend schneller als vorgeschrieben, folgen die vorhergesehenen Strafen – dies greift für die Autofahrbahn, den Gehweg und den Radweg.
Für zu hohe Geschwindigkeiten mit dem Fahrrad gibt’s einen Punkt auf das Flensburger Konto. Je nach Kontostand kann dieser Punkt zum Verlust des Auto-Führerscheins führen!
Jonas N meint
27. August 2023 at 20:47
Ich bin 13Jahre alt und fahre im Radsportverein. Mit meinem Rennrad schaffe ich locker die 30km/h Grenze, teilweise auch schon 45 km/h. Da ich keinen Führerschein habe – was interessiert mich der 1 Punkt in Flensburg – Führerschein habe ich keinen. Was sollen sie mir dann weg nehmen?
Und was macht mach man bei einem Erwachsenen der keinen Führerschein hat? Bekommt er dann ein extra Punktekonto in Flensburg?
Klaus A meint
7. Januar 2023 at 19:35
Also ich habe mir angewöhnt hinter einem LKW an der Ampel an zuhalten. So habe ich Sicht auf seine Blinker und kann erkennen in welche Richtung er fahren will.
Man muss nicht immer vor bis in den toten Winkel fahren und damit einen Unfall provozieren.
Sehr viele Radfahrer halten sich zu wenig an die Vorschriften und fahren mit vollem Tempo an den LKWs vorbei und wundern sich dann dass sie das Profil von den Reifen schauen können.
Maike N meint
1. April 2022 at 16:06
Wenn ich im Auto langsam (Schrittgeschwindigkeit) durch die verkehrsberuhigte Zone fahre und von Radfahrern überholt werde, dann läuft wohl was völlig falsch in diesem Land.
Und unsere Polizei schaut weg.
Wann werden endlich Nummernschilder für diese Herren-und Damen-Radler zur Pflicht.
Es muß erst ein Kind tot gefahren werden bis diese Raser (die meist einen Führerschein haben) das raffen.
Friedus meint
18. Juli 2022 at 21:53
Da wird wieder mit dem „Toten Kind“ argumentiert. Haben Sie mal ernsthaft versucht Zahlen dazu zu finden? – also Tod eines Kindes durch Fahrradfahrer?! Die gibt es praktisch nicht, da Radfahrer leicht, wenig und langsam sind; ganz im Gegensatz zu Autofahrern, welche nebenbei noch ein paar Hundert Kilo und millionen Jahre alte Tiere benötigen. Dieses „Argument“ ist also keinen Deut wert. Darf ich mal ganz keck die Vermutung aufstellen, dass Ihr Ego unter dem Überholvorgang gelitten hat?!
Kunz meint
27. August 2022 at 10:55
Das mit den Kindern finde ich ein wichtiges Argument! Ja das war mal so zur Zeit als viele heutige Entscheidungsträger jung waren, dass Kinder auf der Straße spielten.
Die einzigen „Kinder“, die ich „unbeaufsichtig“ sehe, sind die kleinen Alibi-Plastiknachbauten von Kindern, die überall aufgestellt werden mit irgendwelchen lustigen Aufschriften wie Gasweg uvm. Ich fahr gar nicht mit Gas… In all den Kommunen, die jetzt 30 den Kindern zuliebe skandieren, hab ich noch nie auch nur ein Kind alleine gesehen. Nur noch Plastiknachbauten. Die echten werden von der Helikopter-Mamma mit dem SUV zur Kita gefahren und abgeholt…So zwischen dem Zocken auf dem Tablet mal zur Kita.
Ja man sollte angemessen fahren, aber auch nie vergessen: Wir können die Mobilität noch so beschränken. Die Emissionen noch so optimieren (Schrittgeschwindigkeit freut nur den Tankwart), es wird immer Rest-Unfälle geben. Einzelne Fußgänger sind einfach in Selbsttötungsabsicht unterwegs. Wer als Erwachsener ohne Nachzusehen praktisch blind auf Straßen oder Radwege tappt, sorry.
Unbeaufsichtigte Kinder kenn ich heute nicht mehr.
Eine funktionierende Infrastruktur und die Möglichkeit angemessener Mobilität unterschied uns mal von Entwicklungsländern. Unterschied…
Selbst, wenn Ihr die Autofahrer vor Kitas ihre Autos nachts (wo da sicher kein Kind ist) nur schieben lasst, wird einer zu blöd sein, stolpern und sein jetzt alleine rollendes Auto wird einen Unfall bauen….
Thomas S meint
25. September 2021 at 22:34
Hallo
Was passiert wenn überall 30 km/h eingeführt wird ! Ist dann ein vernünftiges Training mit dem Rennrad nicht mehr möglich ? Nicht jeder kann direkt ins Grüne fahren und hat Stundenlang Zeit und möchte
vielleicht die 1-2 Stunden in der Woche effektiv nutzen !
Gruß Thomas
Oliver meint
29. August 2022 at 0:28
Das Argument überzeugt doch nicht. Wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf Landstraßen kann ich mit meinem Pkw auch nicht für Rallyes üben. Und das ist auch richtig.
Michael meint
27. Oktober 2023 at 8:09
Rennräder sind Sportgeräte und haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen!!!!
Ich lege dir mal dringend nahe mal die SVO zu lesen !
Bernd meint
31. Mai 2021 at 17:29
Radfahrer sollten Nummerschilder haben und Steuern bezahlen, dann erst hat das rüpelhafte Verhalten ein Ende.
Paul meint
21. Juli 2023 at 11:46
wer sagt den das Radfahrer keine Steuern zahlen 🤦♀️ ich habe ein Auto ,ein Motorrad und das Fahrrad was ich für den Weg zur Arbeit nutze . Denke ich zahle genug Steuern .
Achim meint
25. Mai 2021 at 12:47
„Es könnten so viele Unfälle durch abbiegende LKW vermieden werden wenn der Radfahrer Vorfahrt achten müsste“…. Völlig abwegiger Kommentar. Wenn abbiegende Fahrer vorher blinken würden, könnten solche Unfälle vermieden werden. Das kommt leider immer mehr aus der Mode, selbst Polizisten in Streifenwagen sind häufig zu faul dafür.
Rainer meint
5. Mai 2021 at 18:10
Egal ob es nun erlaubt ist oder nicht, es echt nicht zu empfehlen deutlich schneller zu fahren als es der durchschnittliche KFZ-Lenker erwartet. Denn die meisten sind leider außerstande die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Radfahrer auch mal etwas schneller daher kommt. Ich hatte heute echt krassen Rückenwind, bin bis auf ca. 40 km/h gekommen und musste mehrfach hinter PKW ’s abbremsen oder mir die Vorfahrt nehmen lassen.
Karl H. meint
10. Oktober 2020 at 15:55
1 . Wie kann man einen Radfahrer anzeigen wenn er kein Kennzeichen hat ??
2. Warum dürfen Radfahrer überall volle Kanne durchfahren wenn sie eine abbiegende Strasse überqueren ??
Es könnten so viele Unfälle durch abbiegende LKW vermieden werden wenn der Radfahrer Vorfahrt achten müsste .
Der LKW Fahrer sieht nichts oder wenig , der Radfahrer dürfte nur den Kopf etwas drehen .
Jörg meint
24. Januar 2021 at 17:48
Viele Abbiegeunfälle mit LKW passieren aber auch, weil LKW Fahrer sich an roten Ampeln neben Fahrradfahrer stellen und sie dann vergessen – der Fahrradfahrer hat hier Vorfahrt, der LKW-Fahrer beachtet dies oft nicht. Auch Autofahrer heizen oft durch Rechts vor Links Situationen, obwohl sie es genauso wenig wie Fahrradfahrer dürfen (ich wohne in einer Bergbau Siedlung, komplett 30 Zone, viele Einbahnstraßen, viele Rechts vor Links Situationen, kaum einer fährt angemessen, selbst die Einbahnstraßen werden mindestens einmal täglich gegen die Fahrtrichtung genutzt). Wenn Sie so oft das Bedürfnis haben, Fahrradfahrer anzuzeigen: wie viele Autofahrer haben Sie schon angezeigt?
Patrick H meint
16. Februar 2022 at 16:30
Und wenn ich mir als Radfahrer die Augen verbinde, dann sehe ich auch nichts mehr. Darf ich dann auch blind durch die Gegend fahren und Menschen schwer verletzten oder gar mit meinem Fahrzeug töten und diese dann auch noch als Schuldigen verunglimpfen? Das passiert hunderte Male pro Jahr in Deutschland.. Im Regelfall werden eher unerfahrene Radfahrer auf Radwegen und bei grün von LKW überfahren, welche meist von hinten eben jenen Radfahrer gerade erst überholt haben.
Mir ist hingegen noch kein Fall bekannt, in dem ein Radfahrer einen Autofahrer tot gefahren hat…
Uwe meint
17. November 2019 at 14:17
… wer allerdings keinen Führerschein hat kann ihn auch nicht verlieren. Das Radfahren kann nach geltendem Gesetz niemanden verboten werden.
Es sei aber mal angemerkt, daß kein Autofahrer mit so verrückten Situationen im Verkehr klar kommen muß, wie ein Radler. Wege, die im nichts beginnen und enden oder total abstruse Verkehrsführungen.
Stefan meint
19. Oktober 2018 at 12:51
„Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad“
Das ist gemeingefährlicher Unsinn. Was lediglich für Kraftfahrzeuge gilt sind die „allgemeinen“ Geschwindigkeitsbegrenzungen (bspw. 50 km/h innerorts). Alle anderen, mit einem Schild ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen („30“) gelten für „Fahrzeuge“. Das schließt Fahrräder mit ein.
bussgeldkatalog.de meint
22. Oktober 2018 at 10:30
Hallo Stefan,
die in der StVO definierten Tempolimits gelten für Kraftfahrzeuge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Norbert meint
13. August 2019 at 19:03
Zitat (StVO):
„Zeichen 274
Zulässige
Höchstgeschwindigkeit Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.“
Ushur meint
12. September 2020 at 17:11
Das ist meines Erachtens nach so nicht richtig. Zwar gibt es keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, aber auf der Straße gelten durch Schilder angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Radfahrer. So sehen das auch zahllose andere Seiten zu diesem Thema, ich habe soeben recherchiert.
Markus meint
5. Oktober 2021 at 12:50
das ist auch korrekt so.
Fahrräder sind Fahrzeuge und fallen nicht unter §24 StVO (besondere Fortbewegungsmittel)
Demnach gelten reguläre Geschwindigkeitsanzeigen StVO Vz274 auch für Fahrräder, da es für alle Fahrzeuge ausgeschildert ist.
Ausnahme sind Ortseinfahrten, da diese nur für Kraftfahrzeuge gelten.
Benjamin meint
26. April 2021 at 10:58
Nein, die StVO gilt nur für Kfz. In der Praxis ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht trotzdem eine daran orientierte Begrenzung, allerdings mit Ermessensspielraum. Das sehen auch die offiziellen Quellen so.
Josef meint
9. Juni 2022 at 22:50
Die StVO = Straßenverkehrsordnung gilt für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, sonst hieße sie Kraftverkehrsordnung. Allein die Tatsache, dass es Schilder gibt wie ›für Fußgänger / Fahrrad verboten‹ zeigt, dass die StVO selbstverständlich auch für Fußgänger und Fahrradfahrer gilt.
Oliver meint
26. Juli 2022 at 9:39
Josefs Aussage ist völlig richtig. Die StVO enthält sogar Regelungen für Fußgänger (zB. § 25 StVO). Natürlich gilt die StVO insbesondere auch für Radfahrer. Bitte nur kommentieren, wenn man ein wenig Ahnung hat wovon man spricht lieber Benjamin.
Gabriele L meint
20. April 2023 at 10:50
Nein, die StVO gilt für alle die am Straßenverkehr teilnehmen das sagt schon der Name: STRAßENVERKEHRSORDNUNG.
Selbst Krankenrollstühle und Seniorenmobile fallen mit darunter. Mal genau die StVO durchlesen.
Ich bin Frührentnerin und habe schon oft mit meinem Seniorenelektromobil die Erfahrung gemacht das Radfahrer zum einen trotz Radweg auf der Straße fahren oder auf Fußgängerwegen rassen. Nur belangen kann man die nicht, da die meisten kein Versicherungskennzeichen dran haben. Ich bin für dieses Kennzeichen im Notfall weiß man wer der Schadensverursacher ist und Schäden wären durch die Versicherung abgedeckt, daher Kennzeichenpflicht auch für Radfahrer.
Ein Appell an die Radfahrer “ Es gibt außer euch auch noch andere Straßenverkehrsteilnehmer also nehmt auch auf die Rücksicht “ so wie ihr verlangt das man auf euch Rücksicht nehmt.
Gabriele L meint
20. April 2023 at 10:24
Ich bin Frührentnerin und habe schon oft mit meinem Seniorenelektromobil die Erfahrung gemacht das Radfahrer zum einen trotz Radweg auf der Straße fahren oder auf Fußgängerwegen rassen. Nur belangen kann man die nicht, da die meisten kein Versicherungskennzeichen dran haben. Ich bin für dieses Kennzeichen im Notfall weiß man wer der Schadensverursacher ist und Schäden wären durch die Versicherung abgedeckt, daher Kennzeichenpflicht auch für Radfahrer.