Bußgelder – Personenbeförderung mit dem Fahrrad
Verstoß | Bußgeld (€) |
---|---|
Kind über 7 Jahre auf einem Fahrrad oder in einem Fahrradanhänger befördert | 5.- |
Mehr als zwei Kinder in einem Anhänger befördert | 5.- |
Kind ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen auf einem Fahrrad befördert | 5.- |
Bußgeldrechner zur Personenbeförderung
Wie teuer eine unsachgemäße Personenbeförderung mit dem Rad werden kann, können Sie hier ausrechnen:
Kurz & Knapp: Ist auf dem Fahrrad eine Personenbeförderung drin?
Kinder auf dem Fahrrad mitzunehmen, unterliegt einigen Regeln, dies es zu beachten gilt. Bis zu einem bestimmten Alter, ist eine Beförderung im Kindersitz oder Fahrradanhänger erlaubt.
Auf dem Fahrrad ist eine Personenbeförderung erst zulässig, wenn Fahrer mindestens 16 Jahre alt sind. Das beförderte Kinder darf zudem höchstens sieben Jahre alt sein. Ältere Kinder oder Erwachsene dürfen auf dem Rad nicht mitfahren.
Im Fahrradanhänger dürfen höchsten zwei Kinder mitfahren. Auch hier ist das Befördern von Erwachsenen nicht gestattet. Anders sieht das bei gewerblichen Rikschas oder Lastenrädern aus, die für die Personenbeförderung zugelassen und geeignet sind.
Welche Bestimmungen gelten beim Kindertransport mit dem Fahrrad?
Eingefleischte Fahrradfahrer möchten auch nach der Familiengründung oft nicht auf die Fahrräder verzichten. Anfangs sind die Sprösslinge noch zu klein, um selbst auf einem Kinderfahrrad zu fahren.
Vielen stellt sich die Frage, wie sie das Baby auf dem Fahrrad mitnehmen können.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, welches Fahrrad für den Kindertransport geeignet ist, welche Regelungen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht und womit Sie bei Verstößen rechnen müssen. Weitere Informationen und Tipps zur Beförderung von Personen finden Sie hier ebenfalls.
Inhaltsverzeichnis
Radfahren mit Baby: So geht es
Die StVO schreibt kein Mindestalter für Kinder als Fahrrad-Mitfahrer vor. Rein theoretisch können Sie Ihr Baby also sofort mit auf das Rad nehmen. Bedenken Sie allerdings die zarte Konstitution kleiner Kinder: Jede Unebenheit überträgt das Rad als Stoß in die Wirbelsäule Ihres Kindes. Gesundheitsexperten raten deshalb dazu, Babys erst ab einem Alter von elf Monaten mit aufs Rad zu nehmen – und dann auch nur für maximal drei Stunden.
Achten Sie zudem auf eine gute Federung des Gefährts, um die Stöße so gut es geht abzufangen.
Für den Anfang kann ein Fahrradanhänger eine angenehmere Alternative für das Kind bieten. Darin sitzt Ihr Kind insgesamt geschützter als auf dem Kindersitz und hat zudem eine bessere Kopfstütze. Letzteres ist besonders wichtig, wenn die Nackenmuskulatur des Babys noch nicht voll entwickelt ist. Aus diesem Grund ist das Tragen eines Helmes für Kleinkinder nicht ratsam: Ein Hänger bietet in diesem Fall mehr Schutz. Doch auch beim Anhänger sollte das Mindestalter von elf Monaten gelten.
Richtig Fahrradfahren mit Kind: Diese Vorschriften gelten für Rad und Anhänger
Bevor Sie Ihr Kind auf dem Fahrrad mitnehmen können, muss die Ausrüstung stimmen. Zum einen muss selbstverständlich ein entsprechender Kindersitz oder Anhänger vorhanden sein.
Die StVO schreibt hier keine Besonderheiten vor. Allerdings sollte der Sitz stabil und für Ihr Kind komfortabel gebaut sein – so sichern Sie sich die größte Chance auf Spaß und Sicherheit mit Rad und Kind.
Viele Anbieter bieten zusätzliches Zubehör für den Transport von Kindern mit dem Zweirad. Im Recht vorgeschrieben sind jedoch nur besondere Schutzeinrichtungen an den Rädern (bzw. eine Radverkleidung), die dafür sorgen, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Möchten Sie mehrere Kinder mit dem Fahrrad transportieren, ist ein Anhänger notwendig. Auch hier sollten Sie auf eine stabile Bauweise mit guter Federung bestehen. Zudem sollten die Kleinen ausreichend Platz haben, um sich wohlzufühlen – so verhindern Sie, dass die Radtour zur quengeligen Tortur wird. In einem Anhänger dürfen höchstens zwei Kinder Platz nehmen.
Das Fahren auf dem Fahrrad mit Kind fühlt sich anders an. Es empfiehlt sich, das veränderte Fahrverhalten mit einem schweren Rucksack im Kindersitz auszuprobieren und so zu üben, bevor Sie die kostbare Fracht einladen.
Ihr Rad sollte sich zudem in einem einwandfreien Zustand befinden und über eine korrekte Fahrradbeleuchtung verfügen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Gefährt den Bestimmungen entspricht? In vielen Geschäften bekommen Sie Hilfe von Fachleuten.
Wer darf das Fahrrad zum Kinder-Transport nutzen?
Nicht jeder darf ein Kind mit auf das Rad nehmen: Das Verkehrsrecht sieht bei der Personenbeförderung mit dem Rad bestimmte Beschränkungen vor.
Wenn Sie ein Fahrrad mit Kinder- oder Babyanhänger fahren oder ein Kind auf dem entsprechenden Sitz mitnehmen möchten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Dies bestimmt der § 21 der StVO zur Beförderung von Personen.
Zudem darf das transportierte Kind maximal sieben Jahre alt sein – danach ist es Zeit, sich Kinderfahrräder anzusehen. Für behinderte Kinder gilt diese Vorschrift nicht.
Als Fahrer mit Kind sollten Sie sich angemessen vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten. Der unfreiwillige Kontakt zwischen Fahrrädern und motorisierten Fahrzeugen (Auto, Lkw oder Motorrad) hat oft verheerende Folgen für die Radfahrer.
Bußgelder folgen gemäß Bußgeldkatalog 2024, wenn Sie ein Kind nicht richtig oder unberechtigt auf einem Rad mitnehmen.
Jens meint
12. März 2023 at 18:46
Darf ich mit dem Fahrrad und zwei Kindern auf dem Rad auf dem Gehweg fahren?
Patricia meint
24. Juni 2024 at 12:06
Ja, wenn die Kinder unter 8 Jahre alt. Bis 10 dürfen die Kinder weiterhin den Fußweg nutzen, die Eltern gehören jedoch auf die Straße. Ab 8 darf das Kind mit auf der Straße fahren, das Fahrrad muss gemäß StVZO ausgestattet sein.
Nina K. meint
16. August 2020 at 22:09
Darf ich mein Kind 9 monate alt als rucksack in einer dafür vorgesehenen Trage auf dem Fahrrad mitnehmen
Betsie S meint
26. Juli 2022 at 9:16
Hi Nina,
Zu deiner Frage:
Hast du dir schon mal überlegt, was los ist, wenn du den Rucksack dann „verlierst“?
So viel zu deiner Frage.
Michael H. meint
6. Mai 2020 at 15:54
Hallo,
darf ein Kind (4 Jahre) vorne auf dem Farrad (28″) – Kindersattel auf Rahmenstange, Fußrasten mit Speichenschutz an der Vordergabel – transportiert werden ?
Stefan meint
10. August 2020 at 9:53
Nein, leider nicht. Diese DDR-Kindersitzlösung entspricht nicht den Regularien, wonach Kinder mit dem Fahrrad fest verbunden (angeschnallt) werden müssen. Das man mit diesem Kindersitz einer Gefahrensituation, mit Kind unterm Arm, viel leichter ent-„springen“ kann, wird heute noch in vielen ostdeutschen Städten von der Polizei mit Information-ohne-Strafe anerkannt. Ausnahme Leipzig, da hat man Radfahrer als Stadtfinanzierungsquelle angezapft. Wie das in anderen Städten ist, erfragt man am besten beim Fahrradhändler des Vertrauens, die kennen die örtlichen Erfahrungsberichte.
Rein rechtlich aber: Nicht erlaubt
Praktisch: oft nicht geahndet
Preis: 5€ Strafe, wenn die Polizei durchgreift
Nadine meint
29. Mai 2019 at 20:50
Hallo ich habe 3 Kids Alter 3,5 bis 4Monate,darf ich zwei Kinder im Anhänger und eins im Sitz zusammen transportieren? Vielen Dank für ihre Hilfe mfg
Derya meint
26. Juni 2018 at 16:25
Hallo,
In unserem Hollandurlaub habe ich viele Mütter mit 2 Kindern auf dem Fahrrad gesehen. Eins vorne und eins hinten.
Zurück in Deutschland habe ich für unsere Zwillinge je 11 kg – 2 Fahrradsitze gekauft..
Jetzt bin ich mir unsicher, ob das in Deutschland überhaupt erlaubt ist?
Einen Anhänger haben wir auch aber 2 Kindersitze sind definitiv praktischer.
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 13:12
Hallo Derya,
uns sind entsprechende Regeln nicht bekannt. Fragen Sie eventuell bei der örtlichen Polizei nach.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Benjamin meint
2. Februar 2018 at 15:54
Hallo,
wir besitzen ein Elektro-Lastenrad, die Ladefläche ist vorne, es gibt eine Sitzgelegenheit im Transportkasten. Kann ich hier auch einen Erwachsenen mitnehmen? Wenn nicht, wo ist hier der Unterschied zu einer Fahrrad-Rikscha (sieht man in Köln, Freiburg, etc rumfahren vgl. Oberlandesgericht Dresden) oder einem Tandem?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:29
Hallo Benjamin,
eine eindeutige Rechtssprechung zum Personentransport von Erwachsenen mit Lastenrädern exisiert unseres Wissens nicht. Für eine genaue Einschätzung sollten Sie sich ggf. an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hosting meint
21. Oktober 2016 at 5:53
Hallo, bin gestern abend mit dem Fahrrad angehalten worden. Hatte 2 Promille. Bin noch nie negativ aufgefallen. Was kommt auf mich zu?????
bussgeldkatalog.de meint
24. Oktober 2016 at 9:17
Hallo Hosting,
wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fahren, drohen drei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld in variabler Höhe sowie eine Anordnung zur MPU.
bussgeldkatalog.de
Amherst meint
14. Juni 2020 at 10:03
2 Promille… Es wird mit Sicherheit unterstellt, dass Sie Alkoholiker sind, weil Menschen mit normalem Alkoholkonsum nicht mal über 1,2‰ Alc kommen ohne sich zu übergeben. Medizinisch Psychologische Untersuchung, Führerscheinverlust und definitiv Fahrverbot bis sichergestellt ist, dass Sie sich an die geltenden Gesetze halten können und nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen..