Busse: Verstöße mit dem Fahrrad in der Schweiz
Verstoß (Auswahl) | Busse in CHF |
---|---|
Fahren mit mangelhaften Reifen | 20 (pro Rad) |
Freihändig fahren | 20 |
Vorschriftswidrige Nichtbenutzung des Radwegs | 30 |
Missachtung einer Lichtzeichenanlage | 60 |
Bei schlechten Sichtverhältnissen ohne ausreichende Beleuchtung gefahren | bis zu 60 |
Kurz & knapp: Fahrrad in der Schweiz
Ein Fahrrad in der Schweiz muss über zwei Bremsen und eine ausreichende Beleuchtung verfügen, um zugelassen zu sein.
Die Promillegrenze für Fahrradfahrer ist in der Schweiz strenger als in Deutschland: Schon ab 0,5 Promille muss mit einer Busse gerechnet werden.
Kinder dürfen in der Schweiz auf der Fahrbahn fahren, sobald sie im Grundschulalter sind und die Pedale durchtreten können.
Radfahren in der Schweiz
Inhaltsverzeichnis
Sie sind begeisterter Radfahrer und suchen noch nach Ideen für Ihren nächsten Urlaub? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, mit dem Fahrrad die Schweiz zu erkunden. Das Land bietet zahlreiche Fahrradrouten durch wunderschöne Naturkulissen und auch in den Städten lässt es sich gut radeln.
Doch wie überall müssen auch in der Schweiz mit dem Fahrrad – oder dem „Velo“, wie der Drahtesel hier genannt wird – gewisse Verkehrsregeln eingehalten werden. Sonst erhalten Sie einen Schweizer Strafzettel mit einer Geldbusse als Urlaubsandenken. Im Folgenden verraten wir Ihnen, was Sie beim Velofahren in der Schweiz beachten müssen.
Welche Anforderungen müssen Fahrräder in der Schweiz erfüllen?
Die „Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge“ (VTS) legt fest, wie ein Fahrrad in der Schweiz ausgestattet sein muss, um zugelassen zu sein. Die gesetzlichen Vorschriften unterscheiden sich diesbezüglich kaum von denen in Deutschland.
Demnach muss ein Velo in der Schweiz
- zwei voneinander unabhängige Bremsen aufweisen: eine für das Vorder- und die andere für das Hinterrad.
- über einen weiß leuchtenden Scheinwerfer nach vorne sowie eine rote Schlussleuchte verfügen.
- zur passiven Beleuchtung mit einem weißen (vorne) und einem roten (hinten) Rückstrahler sowie Reflektoren an den Pedalen ausgerüstet sein.
Fahrrad in der Schweiz: Gelten andere Verkehrsregeln als in Deutschland?
Die Verkehrsregeln, an denen Sie sich als Fahrradfahrer in der Schweiz halten müssen, unterscheiden sich in vielen Punkten nicht von denen in Deutschland. Das betrifft z. B. die nicht vorhandene Helmpflicht, das Verbot für Erwachsene, auf dem Gehweg zu fahren, oder das Verbot, freihändig zu fahren.
Einen Unterschied gibt es allerdings bei der Promillegrenze: In der Schweiz darf ein Velo mit mehr als 0,5 Promille im Blut nicht mehr gefahren werden. Sind Sie sogar mit 0,8 Promille unterwegs droht ein Fahrverbot für das Fahrrad und ab 1,6 Promille müssen Sie sogar mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
Einen weiteren Unterschied gibt es außerdem hinsichtlich der Fahrbahnnutzung mit dem Fahrrad in der Schweiz: Kinder dürfen hier auf der Straße fahren, sobald sie im schulpflichtigen Alter sind und die Pedale durchtreten können. In Deutschland hingegen müssen Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres den Gehweg nutzen.
Gert Z. meint
6. August 2024 at 15:32
Darf man in der Schweiz entgegengesetzt den Gehweg benutzen? bzw. in entgegengesetzten Rtg. den Bürgersteig nutzen?
mfg Gert