Kurz & Knapp: Wann die Fahrradampel gilt
Ist keine Ampel speziell für Radfahrer vorhanden, gelten die Signale der Ampel für den Kraftverkehr. Die Fußgängerampel hat für Radfahrer keine Bedeutung.
Dies kann nicht pauschal gesagt werden, da die Form der Fahrradampel sich unterscheiden kann. Ist jedoch eine solche Ampel vorhanden, muss sie auch beachtet werden.
Welche Ampel gilt fürs Fahrrad?
Ein gut organisierter Radfahrverkehr gilt mittlerweile als Markenzeichen einer modernen Stadt in Deutschland, doch noch immer liegt der Fokus auf den Kfz. Für viele Radfahrer ist es oftmals eine Zumutung im urbanen Verkehr teilzunehmen. Fahrradwege werden als Parkplätze missbraucht und Kreuzungen bergen nicht selten ein erhebliches Risiko, übersehen zu werden.
Doch die Sicherheit der Fahrradfahrer wird nicht nur durch die Organisation des Verkehrs beeinträchtigt. Manch Biker ignoriert auf seiner Tour durch die Rushhour eine Vielzahl von Verkehrsregeln. Nicht selten werden Lichtzeichen von Fahrradampeln missachtet oder der Fußgängerweg befahren.
Im Nachfolgenden Ratgeber gehen wir auf das Thema „Fahrradampel“ näher ein. Wir informieren Sie darüber, wie Sie sich an der Wechsellichtzeichenanlage verhalten müssen und welche Ampel fürs Fahrrad eigentlich gilt.
Inhaltsverzeichnis
Welche Fahrradampeln gibt es?
Um den Straßenverkehr zu regeln, kommen sogenannte Lichtzeichenanlagen zum Einsatz. Auf der Fahrbahn bestimmen Sie, welches Kraftfahrzeug Vorrang genießt. Darüber hinaus gib es noch die Fußgängerampel. Mit der zunehmenden Beliebtheit des Fahrrads wird aber auch immer häufiger eine Fahrradampel installiert. Sie gehören in der Regel zu einer Radverkehrsanlage.
Durch die Kombination aus Fahrradstraße bzw. Radfahrstreifen mit Fahrradampel soll ein fließender Radfahrverkehr ermöglicht werden. Im Gegenzug sorgt dies aber auch zu mehr Verkehrssicherheit auf der für Kfz bestimmten Fahrbahn.
Die Variantenvielfalt der Fahrradampeln ist groß. Verbreitet ist sie als separate Lichtzeichenanlage, sie kann aber auch neben der Ampel für den Kfz-Verkehr angebracht sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination aus Fußgänger- und Fahrradampel.
Gesetzliche Regelungen zur Fahrradampel
Die Funktionsweise der Fahrradampel ist grundsätzlich mit der Kfz- und Fußgängerampel vergleichbar. Zeigt die Lichtzeichenanlage Grün an, darf gefahren werden. Bei Rot müssen die Radfahrer an der Haltelinie, soweit vorhanden, anhalten und den kreuzenden Verkehr durchlassen.
Komplizierter ist dagegen häufig für die Radfahrer, herauszufinden, welche Lichtzeichenanlage für sie gilt. Nicht immer hat eine Radverkehrsanlage eine eigene Fahrradampel. Dies ist allerdings vom Gesetzgeber so angedacht. Maßgeblich § 37 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Entsprechend gilt: Wer auf der Fahrbahn für Kfz fährt, muss auch die für die Fahrbahn zuständige Ampel beachten.
Gibt es einen Radweg mit Fahrradampel, ist dieser Folge zu leisten.
Seit 2017 ist die Regel entfallen, dass sich Radfahrer an der Fußgängerampel orientieren müssen. Nur wenn es sich um eine kombinierte Ampel (Fußgänger und Fahrrad) handelt, müssen Zweiräder dieser ihre Aufmerksamkeit widmen.
Mit dem Fahrrad die Ampel missachtet: Was sind die Folgen?
Das Rotlicht für Radfahrer ist nicht nur eine Empfehlung. Wer nicht anhält und dennoch fährt, riskiert ein hohes Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg. Das Fahren über eine rote Fahrradampel kostet 60 Euro sowie einen Punkt. Bei Sachbeschädigung verdoppelt sich das Bußgeld. Zeigte die Lichtzeichenanlage bereits länger als eine Sekunde Rot an, sind es 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Mike meint
5. Oktober 2023 at 7:55
In meiner Stadt gibt es große Kreuzungen, erst Fußgänger- und Radfahrerüberweg mit getrennten Fußgänger- und Fahrradampeln, dann kommt der mittelere Bereich für die Straßenbahn (ohne Ampeln), dann der zweite Überweg für Fußgänger und Radfahrer getrennt. Da steht (in Überquerungsrichtung) aber nur noch eine Fußgängerampel. Gilt für Radfahrer nun die Fahrradampel für die gesamte Überquerung oder – wenn beim zweiten Teil die Fußgängerampel bereits auf Rot geschaltet hat – die Fußgängerampel (losgefahren sind die Radfahrer ja bei Grün)? Polizei und Ordnungsamt konnten mir keine Auskunft geben.
C. meint
14. August 2023 at 15:39
heute von 3 Fahrradpolizisten angehalten worden, angeblich eine rote Ampel überfahren.
1. es war keine Kreuzung (nur ein Fußgänger übergang)
2. es gab KEINE Fahrradampel an der besagter Stelle
3. es gab keine Fußgänger auf meiner Seite in Fahrtrichtung
4. auf der gegenüberliegenden Seite gibt es auch keine Vorrichtung die Fahrradfahrer auf ein Anhalten hinweißt wenn Fußgänger von der Mittelinsel/Bürgersteig die Straße überqueren wollen.
5. es gab keine Gefahrensituation!
Ich bin nervlich nicht stabil, bin zusammgeklappt und zu boden gesunken. Personalien wurden trotzdem aufgenommen, hätte man es nicht einfach mit einer mündlichen Verwarnung und Hinweise auf diese besondere Stelle belassen könnnen?
Ich habe min. 10min gebraucht nachdem die Polizisten weg waren um mich einigermaßen wieder aufzuraffen. Habe Fotos angefertigt von besagter Stelle.
Ich bin Harz4 Empfängerin und habe keine Ersparnisse und jetzt sowas…
Diana S. meint
3. Juni 2022 at 15:30
Müssen Radfahrer an einer reinen Fussgängerampel jetzt absteigen oder nicht?
Ich kenne es so das man absteigen muss, und so gebe ich es meinem Kind weiter.
Ursula B meint
17. Januar 2022 at 17:01
heute entdeckte ich eine Fahrradampel mit 4 Lichtzeichen. Von oben: weiß, grün, gelb und rot.
Was bedeutet das weiße Lichtzeichen? Meine Recherche hat nichts ergeben.
Alexander meint
16. Dezember 2023 at 19:32
das würde mich auch brennend interessieren
Gunter Z. meint
18. September 2020 at 15:19
Wenn man als Landei in der Großstadt mit dem Rad fährt, sind Radfahrampeln erst einmal gewöhnungsbedürftig…..
Situation: Radfahrampel vor der Kreuzung grün. Also: Weiterfahren. Plötzlich taucht in Fahrtrichtung eine weitere Ampel auf. Rot! Also: Stop. Diese Ampel schaltet auf grün. Radfahrer (ich) fährt los. Hupkonzert (berechtigt). Nach näherem Hinsehen befindet sich auf den Lichtsignalen ein winziger, von der anderen Straßenseite kaum zu entziffernder Linkspfeil. Solche Lichtsignalanlagen führen eher zur Verunsicherung, als zur Verkehrsregelung. Auch gestandene Dresdner Radfahrer konnten mir (vor o.g. Desaster) nicht erklären, warum da auf der anderen Straßenseite noch eine Ampel steht. Jetzt weiß ich es. Es hätte aber auch für mich zu spät sein können.
Abgesehen davon finde ich die von Ihnen beschriebenen Regeln aufgrund der Uneinheitlichkeit ziemlich besch…eiden. Hier muss sich unbedingt etwas ändern.