Kurz & Knapp: Fahrradstraße
Eine ausgewiesene Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten und darf durch andere Fahrzeuge nicht befahren werden.
Weiterer Verkehr muss durch ein Zusatzschild erlaubt und darf höchstens 30 km/h schnell sein.
Wird der Radverkehr durch andere behindert und werden Radfahrer gefährdet, ist mit Bußgeldern zu rechnen.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine moderne Verkehrsplanung zeichnet sich neben einer intelligenten Verkehrsführung auch dadurch aus, dass der Radverkehr freie Fahrt hat. Die Attraktivität wird durch gut strukturierte Radverkehrsanlagen enorm gesteigert. Dazu gehört neben der Einrichtung von Radwegen auch der Bau der Fahrradstraßen.
Dadurch wird Radverkehr insgesamt sicherer, denn Autofahrer und Radfahrer geraten seltener in Konfliktsituationen. Doch welche Verkehrsregeln gelten gemäß StVO auf der Fahrradstraße? Welche Geschwindigkeit und Regeln zur Vorfahrt sind festgeschrieben?
Im nachfolgenden Ratgeber gehen wir auf diese Fragen ein und klären, ob Sie auf der Fahrradstraße parken dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Für die Fahrradstraße gelten besondere Verkehrsregeln
Die Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten. Anderen Fahrzeugen ist das Befahren nicht gestattet. Ausnahmen bilden Zusatzzeichen, welche den Verkehr mit anderen Vehikeln erlauben. Das gilt allerdings nicht nur für Kfz, sondern auch für Verkehrsteilnehmer wie Inlineskater oder Fußgänger. Ist das Befahren ist nicht ausdrücklich gestattet, müssen diese auf den Fußgängerweg ausweichen. Gleiches gilt für Kinder mit Fahrrad unter acht Jahren.
Bei der Kombination aus Fahrradstraße und Zusatzschild „Anlieger frei“ dürfen sogenannte Anlieger ebenfalls in die Straße einfahren. Gemeint sind damit laut Verkehrsrecht alle Personen, deren Grundstück mit dem Weg verbunden ist. Inbegriffen sind auch Kraftfahrer, die privat und geschäftlich eine Adresse in der Anliegerzone anfahren müssen.
Das Verkehrszeichen für die Fahrradstraße ist ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis auf weißem Grund. Unter dem Kreis steht auf der Verkehrsschild „Fahrradstraße“ in schwarzen Buchstaben geschrieben. Die Beschreibung dieses Verkehrsweges ist in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden.
Dort wurde festgelegt, dass die maximale Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist und dass der Radverkehr weder behindert noch gefährdet werden darf. Andere Kfz müssen daher ggf. ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren. Zudem ist erlaubt, dass Radfahrer nebeneinander auf der Fahrradstraße fahren. Die Vorfahrt ist genauso geregelt wie auf anderen Straßen auch. Zu beachten sind auch die Vorschriften zur Fahrbahnnutzung (z. B. Rechtsfahrgebot).
Dürfen Sie auf der Fahrradstraße parken?
Ein Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen.
MM says
9. Dezember 2025 at 11:53
Fahrradstrassen sind Pseudokonstrukte die stets zum scheitern verurteilt sind. Aber man kann auch so künstlich einfach eine in einem Wohnort errichten und so tun als würden da keine Menschen mit Autos wohnen oder in der Luft leben. Man bräuchte eher eine Art Rad-Autobahn, wo die sich dann alle gegenseitig beglücken und durchfahren können.
Keine Sorge ich nehme stets Rücksicht, fahre so dass alle durchkommen, aber einzelne Radfahrer tun so als würde man einfach nicht existieren (stehend) und als gäbe es kein Morgen, also so dass ihnen auch wörtlich egal ist ob sie morgen noch leben. Schlimm.