Kurz & Knapp: Fahrradstraße
Eine ausgewiesene Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten und darf durch andere Fahrzeuge nicht befahren werden.
Weiterer Verkehr muss durch ein Zusatzschild erlaubt und darf höchstens 30 km/h schnell sein.
Wird der Radverkehr durch andere behindert und werden Radfahrer gefährdet, ist mit Bußgeldern zu rechnen.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine moderne Verkehrsplanung zeichnet sich neben einer intelligenten Verkehrsführung auch dadurch aus, dass der Radverkehr freie Fahrt hat. Die Attraktivität wird durch gut strukturierte Radverkehrsanlagen enorm gesteigert. Dazu gehört neben der Einrichtung von Radwegen auch der Bau der Fahrradstraßen.
Dadurch wird Radverkehr insgesamt sicherer, denn Autofahrer und Radfahrer geraten seltener in Konfliktsituationen. Doch welche Verkehrsregeln gelten gemäß StVO auf der Fahrradstraße? Welche Geschwindigkeit und Regeln zur Vorfahrt sind festgeschrieben?
Im nachfolgenden Ratgeber gehen wir auf diese Fragen ein und klären, ob Sie auf der Fahrradstraße parken dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Für die Fahrradstraße gelten besondere Verkehrsregeln
Die Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten. Anderen Fahrzeugen ist das Befahren nicht gestattet. Ausnahmen bilden Zusatzzeichen, welche den Verkehr mit anderen Vehikeln erlauben. Das gilt allerdings nicht nur für Kfz, sondern auch für Verkehrsteilnehmer wie Inlineskater oder Fußgänger. Ist das Befahren ist nicht ausdrücklich gestattet, müssen diese auf den Fußgängerweg ausweichen. Gleiches gilt für Kinder mit Fahrrad unter acht Jahren.
Bei der Kombination aus Fahrradstraße und Zusatzschild „Anlieger frei“ dürfen sogenannte Anlieger ebenfalls in die Straße einfahren. Gemeint sind damit laut Verkehrsrecht alle Personen, deren Grundstück mit dem Weg verbunden ist. Inbegriffen sind auch Kraftfahrer, die privat und geschäftlich eine Adresse in der Anliegerzone anfahren müssen.
Das Verkehrszeichen für die Fahrradstraße ist ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis auf weißem Grund. Unter dem Kreis steht auf der Verkehrsschild „Fahrradstraße“ in schwarzen Buchstaben geschrieben. Die Beschreibung dieses Verkehrsweges ist in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden.
Dort wurde festgelegt, dass die maximale Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist und dass der Radverkehr weder behindert noch gefährdet werden darf. Andere Kfz müssen daher ggf. ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren. Zudem ist erlaubt, dass Radfahrer nebeneinander auf der Fahrradstraße fahren. Die Vorfahrt ist genauso geregelt wie auf anderen Straßen auch. Zu beachten sind auch die Vorschriften zur Fahrbahnnutzung (z. B. Rechtsfahrgebot).
Dürfen Sie auf der Fahrradstraße parken?
Ein Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen.
Marina H meint
17. September 2022 at 16:30
Ich bin als Fahrradfahrerin in einer Fahrradstraße gefahren. Vor mir ein Herr mit einem Lastenfahrrad und Kind. Deshalb habe ich Abstand gehalten und mein Tempo reduziert. Ein Autofahrer drängelt und überholt mich in einer Kurve und schneidet mich so stark, dass ich die Kontrolle verliere. Ich werde noch angeschrien und beleidigt, bevor er mit erhöhter Geschwindigkeit den nächsten Fahrradfahrer schneidet. Ich habe mir das Kennzeichen gemerkt. Macht es Sinn eine Anzeige zu erstatten?
M. Antoni meint
12. August 2022 at 9:43
Zitat: „Eine moderne Verkehrsplanung zeichnet sich neben einer intelligenten Verkehrsführung auch dadurch aus, dass der Radverkehr freie Fahrt hat.“
Warum?
Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben an Ampeln zu warten, Vorfahrtsregeln einzuhalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Nur der Radverkehr benötigt freie Fahrt. Das verstehe ich nicht und intelligent ist etwas Anderes.
Reiner meint
11. April 2021 at 15:26
Bei uns in Krefeld-Uerdingen, wurde die Krefelder Straße, in Richtung Alter Markt, welche dort eine Einbahnstraße ist, zur Fahrrad Straße gemacht. Auf dem Straßenbelag wurde ganz groß, das Schild Fahrrad Straße mit Pfeilen in beide Fahrtrichtungen aufgebracht. Darf ich die Einbahnstraße als Fahrradfahrer jetzt auch entgegen der Fahrtrichtung nutzen? Das kleine Zusatzschild Radfahrer frei, wurde an dem Einbahnstraßenschild (Rotes Schild mit weißem Querbalken) nicht angebracht.
Vielen Dank!
Felix meint
20. März 2021 at 9:38
Wie sieht es mit Dreirädern aus? Zählen die zu Fahrrädern und genießen somit die Vorteile einer Fahrradstraße? Hatte letztens eine sehr gefährliche Situation mit einem Liegedreirad.
floko meint
4. März 2021 at 22:07
Dürfen Füssgänger auf einer Fahrradstraße oder einem Fahrradschnellweg flanieren..? oder ist lautes Klingeln angebracht? vg
Claudia meint
26. November 2020 at 10:26
Ich bin auf einer Fahrradstraße unterwegs und mir kommt ein Radfahrer entgegen, der ein Hinderniss auf seiner Seite hat… Muss ich warten oder der Radfahrer?
M. meint
22. November 2020 at 17:08
In Jever wurde jetzt eine Verbindungsstraße im Außenbezirk in eine Fahrradstraße umgewandelt, außerdem gibt es den Zusatz „Anlieger frei“. Die Straße wird auch von Reitern, Inlinern und Fußgängern genutzt, dürfen die ohne entsprechende Zusatzschilder die Fahrradstraße nutzen?
Michael B meint
17. September 2020 at 16:46
Aus unserer Straße wurde jetzt eine Fahrradstraße nur mit dem Zusatz „PKW“ und „Krafträder“ frei.
Darf ich mit meinem: „PKW mit Anhänger“, oder „PKW mit Wohnwagen“ zu meinem Haus fahren?
Oder darf ein LKW mir meine neue Küche liefern? Was ist mit der Müllabfuhr? Kommt die nicht mehr?
Rainer meint
12. Oktober 2020 at 17:21
Wenn auf dem Zusatzschild ein PKW abgebildet ist, bedeutet das „Kraftfahrzeuge frei“, also auch LKW.
Timo meint
4. September 2020 at 11:59
Hallo Zusammen,
in Heilbronn wurde vor einigen Wochen ein Abschnitt der Kranenstraße zur Fahhradstraße erklärt, dennoch nutzen Fußgänger die Fahrbahn teilweise in voller Breite. Wie muss ich mich als Radfahrer in einer solchen Situation verhalten?
Karsten meint
12. August 2020 at 10:06
die Frage von Caro würde mich auch interessieren: Neulich kam mir (Radfahrer) auch wieder in einer Fahrradstr. ein Kleinwagen entgegen, der obwohl er mich gesehen hatte von einer Nebenstraße einbog und erwartete dass ich ihm Platz mache.
Was der Fahrer nicht kapieren wollte, war der Umstand, dass es einem Radfahrer insbesondere nachts nicht möglich ist während seiner Fahrt in die parkenden Autos zu sehen, um eine sich öffnende Tür frühzeitig erkennen zu können. Der Radfahrer daher gezwungen ist einen Abstand zu halten und nicht zum Spaß eher mittig fährt.
Wenn man als Radfahrer dann ein erhöhtes Risiko eingeht und weiter rechts fährt, nutzen die Autofahrer die Gelegenheit um bei 30cm Abstand zum Radfahrer mit 20km/h oder mehr vorbei zu fahren. Wenn dann, wie in Berlin in vielen Fahrradstr. üblich beidseitig auch noch Autos parken, dürfte die Geschwindigkeit für plötzlich auftretende Hindernisse, wie z.B. Kinder, entschieden zu hoch sein.
Bei meinen – nicht empirischen – Untersuchungen ist mir aufgefallen, dass Frauen in dem Fall eher ziemlich weit rechts fahren und ggf ANHALTEN, weil keine Lücke zum Ausweichen besteht und sie den entgegenkommenden Radfahrer maximal Platz einräumen wollen. Als Lösung des Konfliktes finde ich das akzeptabel.
Norbert Rieken meint
17. Juli 2020 at 14:26
Der Regelungswahn nimmt kein Ende. Die Stadt Essen baut z.Zt. mit großem Aufwand eine Fahrradstraße quer durch Essen. (u.a. im Stadtteil Frohnhausen, Breslauer Straße) Welcher Schreibtischtäter hat das auf Kosten und zu Lasten des Steuerzahlers losgetreten? Bisher sind alle, Anliegerverkehr, Fußgänger und Radfahrer immer gut miteinander und nebeneinander ausgekommen. Sinnvoll und wesentlich kostengünstiger wäre die Aufstellung einiger öffentlichen Abfalleimer gewesen, damit Eisbecher, Pizzakartons, Schnapsflaschen, etc. nicht immer in den Hecken am Fahrbahnrand liegen.
Caro meint
27. April 2020 at 20:12
Wie verhält es sich mit dem Gegenverkehr? Fahre ich (als Anlieger) mit dem PKW hinter nebeneinander fahrenden Radlern, kann und muss ich meine Geschwindigkeit anpassen. Was, wenn mehrere oder ein (Kampf-)Radler mir entgegenkommen? Oder für sich die Mitte der Straße beanspruchen und einen Konflikt geradezu suchen? Ich kann mich ja nicht in Luft auflösen, der Weg ist zu schmal! Wird von mir tatsächlich erwartet, rückwärts zufahren oder in die Büsche auszuweichen oder vor die Hauswand zufahren! Wie kann ich im Auto irgendwie den herausgeforderten Vorrang gewähren? Gibt es eigentlich noch die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr!?
Frank meint
18. Juli 2020 at 14:59
Kapfradler haben in einer Fahrradstraße die gleichen Rechte wie alle anderen Radfahrer auch. Nicht nur ein in gleicher Richtung fahrender, sondern auch ein entgegenkommender Autofahrer hat seine Geschindigkeit zu verringern (gegebenenfalls bis zum Stillstand) und so weit wie möglich rechts zu fahren. Sicherheitsabstände sind, wie auf jeder anderen Straße auch, einzuhalten (mind.1,5m, gemessen ab Seitenspiegel). In einer Fahrradstraße ist der Autofahrer zu Gast und hat sich gegenüber den Radfahrern rücksichtsvoll zu verhalten. Ein Schild „Anlieger frei“ erteilt keine Bevorrechtigung gegenüber den Radfahrern, sondern beschränkt den KFZ-Verkehr auf die Anlieger.
Dialler meint
23. April 2020 at 9:45
Wir fahren derzeit oft in die Pferdeklinik nach Bochum, diese ist jedoch nur, egal von welcher Seite aus über eine Fahrradstraße zu erreichen.
Hier fehlen aber die Zusatzschilder PKW Frei oder Anlieger Frei. Zudem kommt das die Straße so eng ist, das ich dort so gerade eben mit meinem Pferdeanhänger drauf passe. Ich kann nicht ausweichen da das Gespann sonst seitlich weg rutscht. Dies wäre sehr gefährlich für das oder die Pferde bzw. Tiere auf dem Anhänger.
Was die Stadt Bochum sich dabei gedacht hat erschließt sich mir nicht. Zumal der Weg stark genutzt wird.
Jaroslaw S. meint
15. Januar 2020 at 17:32
Ich verstehe dass auf Fahrradstraßen die max Geschwindigkeit 30k/h für alle Verkehrsteilnehmer beträgt . Ist das richtig?
Martina C. meint
17. September 2019 at 18:19
Hallo zusammen, bei uns in Berlin gibt es seit zwei Jahren die Sedan-, Lauenburger Straße als Fahrradstraße mit dem Schild Anlieger frei. Leider empfinden viele Autofahrer diese Einrichtung als Schikane gegen sich und lassen durch schnelles Heranbrausen ihrerseits und Bedrängen des entgegenkommenden Fahrradfahrer oder auch gleiche Richtung fahrender Radfahrer, ihren Unmut aus.
Es sind nicht alle so, aber doch immer ein oder zwei Autofahrer, jedes Mal wenn ich diese Straße mit dem Fahrrad benutze. Ich fühle mich bedroht und habe auch oft Angstmomente. Diese Straße ist sehr schmal weil rechts und links Parken nur mit zwei Rädern gestattet sind. Meines Erachtens müssten die Autos an jeder Kreuzung warten bis der Fahrradfahrer vorbei gefahren ist. Stimmt das so?
bussgeldkatalog.de meint
25. September 2019 at 9:59
Hallo Martina,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an die zuständigen Behörden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Wolfgang meint
19. August 2019 at 14:57
Frage: Hinter unserem Grundstück in Mölln verläuft ein alter Waldweg, der seit Jahrzehnten als Geh- u. Wanderweg genutzt wird. Er ist auch Schulweg. Plötzlich wurde er von der Stadt mit Beschilderung zur ausschließlichen Fahrradstraße deklariert. Einen „Gehweg“ gibt es daneben nicht. Darf ich den Weg – wie früher – als Fußweg benutzen?
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:23
Hallo Wolfgang,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nicol meint
18. Juli 2019 at 11:50
In Bonn wurde eine ca. 500 Meter Straße ( Ennemoser Str. ) in eine Fahrradstraße umgewandelt, obwohl bereits ein Radweg zusammen mit einem Gehweg ( breit genug ) vorhanden war. Bislang durfte man dort immer 50 km/h fahren. Folge: da eine 30 Beschilderung fehlt, nur ein Infoschild zur Fahrradstraße angebracht wurde, stehen nun regelmäßig die Blitzanlagen dort. Dabei ist der nächste Kindergarten Kilometer weit entfernt. Auch sind in dieser Straße einseitig nur Bürogebäude. Für mich reine Schikane.
Meine Frage: obwohl das Verkehrsschild 30km/h fehlt, darf man bei einer Geschwindigkeitsübertretung dafür belangt werden? Gilt das Fahrradstraßen Schild z.B. wie bei Spielstraßen?
L. Krause meint
5. Februar 2020 at 0:16
Hier geht es nicht um Schikane der Autofahrer, sondern lediglich um die Fortführung eines Radweges in die Innenstadt, da in den umliegenden Straßen keine sicheren Radwege vorhanden sind.
Aiyana meint
19. Juli 2020 at 16:08
wenn ich das richtig verstanden habe, impliziert das Schild für eine Fahrradstraße eine erlaubte Maximal-Geschwindkeit von 30km/h, so wie das Spielstraßenschild Schrittempo impliziert ohne extra Schild für das Tempo.
Gunilla meint
8. Juli 2019 at 11:04
Ein Teil der Hartwicusstraße in Hamburg ist seit Oktober 2018 eine Fahrradstraße, die lediglich für Anlieger frei ist. Davon völlig unbeirrt parken nach wie vor viele, ihre Fahrzeuge in der Straße, um von hier aus Bus oder U-Bahn in die Innenstadt zu nehmen. Auch mehrere Wohnmobile, deren Halter zwar in der Nachbarschaft, aber nicht in dieser Straße wohnen, werden ebenfalls gern hier (auch dauerhaft, z.B. über den letzten Winter) abgestellt. Sehe ich es richtig, dass das Parken in der Hartwicusstraße eben genau für diese Leute nicht mehr gestattet ist, weil sie KEINE Anlieger sind?
Gerade die großen Wohnmobile sind für Anwohner und Radfahrer eine echte Belästigung. In der kleinen Straße machen sie sich aus wie Kreuzfahrtschiffe in einer Badewanne: Sie versperren die Sicht, sie sind beim Rangieren eine Gefahr für Radfahrer und sie nehmen den Anliegern richtig viel Parkraum weg. Kann man dagegen etwas unternehmen?
Daniel meint
2. Juli 2019 at 21:02
In unserer Fahrradstraße hier im Bonner Norden sind Autos und Motorräder als Anlieger zugelassen. Es gibt auch einen Bereich, in dem am Rand geparkt wird.
Allerdings lese ich immer wieder, dass Fußgänger auf Fahrradstraßen NICHT erlaubt sind, wenn nicht ausdrücklich zugelassen. Unsere Straße hier hat keine Fußgängerzulassung und eben auch keinen Gehweg, Bordstein o.ä. aber sie ist eine der Haupt-Wander/Spazierrouten der Region (für alle Fußgänger am Rhein, die den Industriehafen umgehen wollen) und es münden außerdem auch Fußgängerwege rechts und links in die Straße ein. Die Regeln hier sind trotz StVO für mich nicht zu durchschauen. Wenn man sie strikt anwenden würde, dann müssten doch alle Bewohner des dortigen Behindertenheimes, die nicht Fahrrad fahren können, zu Hause bleiben und die Menschen, die ihre Autos dort parken dort drinnen sitzen bleiben?
Nach einem Teil der Straße endet auch noch die Tempo 30 Zone während die Fahrradstraße + Anlieger-Kfz mit ihren Regeln bestehen bleibt. Hier blickt einfach kaum einer mehr durch!
Mehrmals pro Woche höre ich hier Streit und Beleidigungen, weil jede(r) meint, seine (bzw. ihre) Interpretation der sowieso unklaren Regeln hinausposaunen zu müssen.
Fahrradstraßen sind ja an sich ne gute Idee, aber soooooo? Verkehrssicherheit sieht anders aus, braucht Klarheit!
Stellt doch bitte Schilder auf, die eindeutig sind, wo draufsteht, was ihr meint!
Und was ist mit den Mann auf dem Fahrrad mit seinen 5 Hunden an der Leine, zählen die auch als Fußgänger? Haben die auch Vorfahrt?
Stefan meint
21. Juni 2019 at 1:39
Ich würde gerne wissen, wer Vorfahrt hat, wenn ein PKW von rechts auf die Fahrrad-Straße fahren möchte, die für Anlieger frei ist. Eigentlich müsste doch das Fahrrad auf einer Fahrradstraße IMMER Vorfahrt haben, sonst macht doch eine Fahrradstraße keinen Sinn….
Iris meint
5. Oktober 2019 at 14:22
Und was machen Sie, wenn ein Fahrrad von rechts einbiegt? Rechts vor links macht folglich auch in Fahrradstraßen Sinn!
Wigo meint
4. August 2020 at 20:26
Die Vorfahrt ist genauso geregelt wie auf anderen Straßen auch. Zu beachten sind auch die Vorschriften zur Fahrbahnnutzung
Eberhard D. meint
29. August 2018 at 10:06
Das erlaubte Nebeneinanderfahren von Fahrraedern auf Fahrradstrassen ist mir bekannt! Dürfen jedoch auf einer einspurigen Fahrradstrasse, auf der auch PKW’s zugelassen sind, 3 Fahrräder nebeneinander fahren, wenn unmittelbar hinter ein Pkw herannaht? Ich stelle diese Frage unter Hinzunahme des Paragraphen 1 (1+2) der StVO!
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:54
Hallo Eberhard D.,
auf Fahrradstraßen dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren, auch wenn dadurch der motorisierte Verkehr behindert wird. Auf normalen Straßen ist das Nebeneinanderfahren normalerweise erst ab einer Gruppengröße von 16 Radfahrern erlaubt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sven C. meint
18. Juli 2022 at 19:35
Das ist so falsch. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Das kann z.B. auch auf eine Straße zutreffen, die so schmal ist, dass ein PKW nicht mit 1,5 m Abstand überholen kann.
Andreas B. meint
21. Juli 2018 at 16:06
In der Fahrradstraße, in der ich wohne, begegne ich als Autofahrer häufig Radfahrern. Wenn Radfahrer das Hindernis auf ihrer Seite haben, müssen sie dann auch entsprechend Vorfahrt gewähren? Denn es heißt doch, dass auch in Fahrradstraßen die allgemeinen Verkehrsregeln gelten… Eine Polizeistreife gab mir Recht, Fahrradfahrer, v.a. „Kampfradler“ wollen davon nichts wissen…
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:44
Hallo Andreas B.,
ja, im Regelfall ist in solch einer Konstellation Vorfahrt zu gewähren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Josenhans meint
21. Juni 2018 at 16:49
Hallo, ich wohne in Hamburg und der Leinpfad ist neuerdings Fahrradstrasse/ Anlieger frei. Ich quere den Leinpfad an der Goernestrasse. An dieser Kreuzung sind keine Vorfahrtsschilder angebracht und deshalb bin ich der Meinung, hier gilt rechts vor links, egal ob Auto oder Fahrrad. Ein Polizist meinte neulich, die Fahräder in der Fahrradstrasse haben prinzipiell Vorfahrt. Stimmt das ??? Danke für einen Kommentar. E? JOsenhans
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 11:25
Hallo Josenhans
An Kreuzungen und Einmündungen einer Fahrradstraße gilt laut StVO rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Für das Halten und Parken gelten die selben Regeln wie in anderen Straßen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Peter meint
24. April 2020 at 14:49
In meinem Wohngebiet kreuzen sich 2 Fahrradstrassen auf denen auch Autos erlaubt sind. Die ein Straße ist als Hauptstraße mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
Ich fahre mit dem Auto auf der Hauptstraße geradeaus und ein Radfahrer biegt von links ein. Wer hat hier Vorfahrt ?
Jürgen G meint
30. Dezember 2021 at 9:04
Hallo,hat jeder also auch Autofahrer auf einer Fahrradstraße Vorfahrt,wenn die Seitenstraße mit einem Vorfahrt achten Schild beschildert ist?oder haben nur Fahrräder Vorfahrt und alle anderen rechts vor links.In Offenbach am Main scheint jeder zu fahren wie er Lust hat,oder meint es richtig zu machen.Wer kann mich schlauer machen?Danke
Breunig meint
2. März 2019 at 11:05
Am Leinpfad und auch in praktisch allen anderen Fahrradstraßen in Hamburg gilt nicht rechts vor links, sondern der Verkehr auf der Fahrradstraße hat Vorfahrt. Grund: man überfährt den Fußweg und ist damit wartepflichtig. Hier wird das gleiche Prinzip angewandt wie beim Ausfahren aus einer Hofeinfahrt oder dem Supermarkt.
Manfred meint
31. Januar 2018 at 14:39
Frage? Wieviele Radfahrer dürfen auf einer Fahrradstr. nebeneinander fahren?
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 10:08
Hallo Manfred,
auf Fahrradstraßen dürfen Sie unabhängig von der Anzahl der Radfahrer nebeneinander fahren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Olaf meint
24. August 2019 at 8:07
Wie verhält es sich mit dem Gegenverkehr? Fahre ich (als Anlieger) mit dem PKW hinter nebeneinander fahrenden Radlern, kann und muss ich meine Geschwindigkeit anpassen. Was, wenn mehrere, nebeneinander fahrende (Kampf-)Radler mir entgegenkommen? Oder für sich die Mitte der Straße beanspruchen und einen Konflikt geradezu suchen? Ich kann mich ja nicht in Luft auflösen, wird von mir tatsächlich erwartet, rechts in die Büsche auszuweichen, um irgendwie den herausgeforderten Vorrang gewähren zu können?
Christof meint
17. November 2022 at 17:30
Rechts halten und anhalten bis die Fahrradfahrer vorbei sind.