Kurz & knapp: Fahrschule für kleinwüchsige Menschen
Unterschreiten Sie eine Körpergröße von 150 cm, müssen Sie durch ein ärztliches Gutachten nachweisen, dass eine Fahreignung besteht.
Nein, die Ausbildung in einer Fahrschule, die auf kleinwüchsige Menschen spezialisiert ist, unterscheidet sich nicht von anderen Fahrschulen.
Pedalklötze oder eine Sitzerhöhung können wichtige Hilfsmittel für Menschen mit Kleinwuchs sein.
Wie können kleinwüchsige Menschen das Autofahren erlernen?
Inhaltsverzeichnis
Um in Deutschland für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zugelassen zu werden, muss die Fahreignung des Führerscheinbewerbers nachgewiesen werden. Dies erfolgt in aller Regel durch einen Sehtest sowie in einigen Fällen auch per ärztlicher Untersuchung.
So können beispielsweise auch Menschen mit einer Behinderung den Führerschein machen, wenn das Handicap die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Doch wie verhält es sich bei Personen mit Kleinwuchs? Können diese eine Fahrerlaubnis erwerben?
Das ist grundsätzlich möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Betroffene eine Fahrschule für Kleinwüchsige besuchen können und wie sich die Führerscheinausbildung gestaltet, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ist die Größe für einen Führerscheinerwerb entscheidend?
Kleinwuchs ,auch „Mikrosomie“ genannt, ist die Ausprägung einer Wachstumsstörung, welche dazu führt, dass der Betroffene eine Körpergröße hat, welche nicht der statistischen Norm entspricht. Bei Erwachsenen bedeutet Kleinwuchs eine Körpergröße von unter 150 cm.
Hierbei handelt es sich um einen ganz entscheidenden Wert, wenn Sie eine Fahrschule für Kleinwüchsige besuchen wollen. Ab einer Körpergröße von 150 cm steht einer Zulassung zum Erwerb der Fahrerlaubnis in aller Regel nichts im Wege.
Unterschreitet der Führerscheinanwärter diesen Richtwert allerdings, muss in aller Regel ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden, welches die Fahreignung bescheinigt. Dabei handelt es sich um eine durchaus kostspielige Angelegenheit, Sie sollten zwischen 400 und 500 Euro einplanen.
Kommt der Arzt zu einem positiven Ergebnis, steht der Anmeldung in einer Fahrschule für kleinwüchsige Menschen nichts mehr im Wege und die Führerscheinausbildung kann beginnen.
Ausbildung in einer Fahrschule für Kleinwüchsige
Für die Führerscheinausbildung in einer Fahrschule für kleinwüchsige Menschen herrschen dieselben Vorgaben wie bei jeder anderen Fahrschule auch. Je nach angestrebter Führerscheinklasse muss der Fahrschüler unterschiedlich viele Pflichtstunden in Praxis und Theorie absolvieren.
Für beide Teile der Ausbildung muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung ist dabei als erste zu vollziehen, nur wenn diese bestanden wurde, kann eine Zulassung für die praktische Fahrprüfung erfolgen.
Eine Besonderheit herrscht bei der praktischen Ausbildung in einer Fahrschule für Kleinwüchsige. Dadurch, dass Kraftfahrzeuge in aller Regel der Norm entsprechen und somit nicht für kleinwüchsige Menschen geeignet sind, müssen an der einen oder anderen Stelle Hilfsmittel eingesetzt werden.
So können beispielsweise Pedalklötze oder eine Pedalerhöhung mit Bodenplatte im Wagen untergebracht werden, um es dem Fahrschüler zu ermöglichen, die Pedale entsprechend nutzen zu können. Auch die richtige Justierung vom Fahrersitz ist von großer Bedeutung.
Wie teuer ist der Besuch einer Fahrschule für Kleinwüchsige?
Die genauen Kosten für die Führerscheinausbildung beim Besuch einer Fahrschule für Kleinwüchsige lassen sich nicht beziffern. Dies hängt stets von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. So kommt es beispielsweise darauf an, wie viele Fahrstunden Sie benötigen und ob die praktische Fahrprüfung im ersten Anlauf gemeistert wird. So können viele Kosten eingespart werden. Fallen Sie nämlich durch die Prüfung durch, muss die Prüfungsgebühr bei jedem Versuch erneut entrichtet werden.
Klaus-Peter B. meint
29. April 2024 at 17:04
Hallo,
Verzeihung, aber ich finde diese Beschränkung für Menschen unter 1,50m Körpergröße und außerdem Verfassungswidrig. Sowohl im Grundgesetz als auch im Völkerrecht (welches ja gem. Art. 25 GG Bestandteil unseres GG ist und damit VOR den Gesetzen steht) gilt sehr eindeutig das Gleichbehandlungsprinzip. Ohne Wenn und Aber!!
Lisa meint
8. Juli 2022 at 13:40
Guten Tag,
ist eine Sitzerhöhung in der Personenbeförderung für erwachsene Menschen unter 1,50 m vorgeschrieben? Also muss eine Sitzerhöhung von bspw. Taxifahrern angeboten werden?
Danke im Voraus!
Singh meint
28. März 2021 at 17:27
Hallo,
Ich bin 1,51 .mein frage,darf ich ich führschine machen oder nein ?
Christoph meint
20. Dezember 2020 at 17:25
Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.de,
ich finde es erstmal super und hilfreich, dass solche Informationen von Euch geteilt werden.
Ich, selbst ein Kleinwüchsiger, finde jedoch solche Formulierungen wie „unter Kleinwuchs leiden“ unpassend. Ich fühle mich dadurch keineswegs beleidigt oder gar angegriffen.
Nur denke ich dass das ein falsches Bild wirft, da so bei manch Anderen automatisch ein Gefühl von Mitleid gegenüber uns hervorgerufen wird, zu dem es keinen Grund gibt.
Ich hoffe ich kann hier nicht nur von mir reden wenn ich sage, dass wir nicht leiden. Ich bin mit mir zufrieden wie ich bin, ich habe gute Freund, keine Schmerzen oder sonstiges. Wir sind nur kleiner.
Darum denke ich sind Formulierungen, wie z.B. „Menschen mit Kleinwuchs“ oder schlicht „kleinwüchsige Menschen“ passender und auch für uns schöner zu lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph
bussgeldkatalog.de meint
1. März 2022 at 14:23
Hallo Christoph,
vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben die Formulierungen in unserem Text entsprechend angepasst.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de