Kurz & knapp: Unfall in der Fahrschule
Bauen Fahrschüler mit dem Fahrschulauto einen Unfall, haftet in aller Regel der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule selbst.
Es kann auch vorkommen, dass den Fahrschüler eine Mitschuld trifft und dieser zumindest teilweise auch für den Unfall haftet.
Auch bei einem Unfall mit dem Motorrad in der Fahrschule kann der Fahrlehrer ggf. haftbar gemacht werden.
Wie es zum Unfall mit dem Fahrschulauto kommen kann
Inhaltsverzeichnis
Der Besuch einer Fahrschule ist in Deutschland Voraussetzung, um eine Fahrerlaubnis erhalten zu können. Bei der Ausbildung ist vor allem ein gutes Zusammenspiel von Fahrschüler und Fahrlehrer wichtig.
Nur so kann verhindert werden, dass es in der Fahrschule zu einem Unfall kommt. Bei einem Fahrschulauto hat der Fahrlehrer an seinem Sitzplatz ebenfalls Pedale, um im Ernstfall eingreifen zu können. In der Praxis ist das allerdings nicht immer möglich.
So kommt es hin und wieder vor, dass in der Fahrschule ein Unfall gebaut wird. Doch wer haftet in diesem Fall eigentlich? Wie wird verfahren, wenn ein Fahrschüler während der praktischen Fahrprüfung in einen Unfall verwickelt wird? Auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber die passenden Antworten.
Unfall in der Fahrschule: Ist der Fahrlehrer automatisch schuld?
Der Fahrlehrer hat eine besondere Verantwortung. Er muss den Schüler nicht nur bestmöglich auf die spätere eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten, er muss auch abschätzen, inwiefern der Führerscheinbewerber schon bereit für Sonderfahrten oder Ähnliches ist.
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung haften für die Schäden bei einem Zusammenstoß. Doch wie verhält es sich, wenn in der Fahrschule ein Unfall verursacht wird? Der Fahrschüler hat schließlich noch keine Fahrerlaubnis. § 2 Absatz 15 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gibt Aufschluss:
Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Wird mit dem Fahrschulauto ein Unfall gebaut, haftet also in der Regel der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule für den Zusammenstoß. Dies ergibt sich daraus, dass der Lehrer als Fahrzeugführer gilt, da der Führerscheinanwärter noch keine Fahrerlaubnis besitzt.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit der Fahrschule?
Grundsätzlich gilt in Deutschland für alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine Versicherungspflicht. Ohne Haftpflichtversicherung, welche die Schäden an einem anderen Kfz bei einem Unfall abdeckt, kann keine Zulassung für ein Kfz erfolgen.
So ist auch jedes Fahrschulauto versichert. Kommt es also im Rahmen der Ausbildung in der Fahrschule zum Unfall, für welchen dem Fahrlehrer die Schuld zugesprochen wird, so haftet in aller Regel die Haftpflichtversicherung der Lehreinrichtung.
Allerdings deckt diese Versicherung nur Schäden an fremden Kfz ab, die Reparatur vom eigenen Auto muss, wenn keine entsprechende Zusatzversicherung vorliegt, aus eigener Tasche bezahlt werden. Kann dem Fahrschüler allerdings Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, muss dieser für die entstandenen Schäden am Fahrschulauto haften.
Sonderfall: Motorradunfall in der Fahrschule
Einen Sonderfall, wenn in der Fahrschule ein Unfall passiert, stellt die Ausbildung für einen Motorradführerschein dar. Anders als beim Training mit dem Pkw kann der Fahrlehrer hierbei nämlich nicht korrigierend eingreifen. Somit greift § 2 Absatz 15 StVG in diesem Fall nicht.
Allerdings kann der Fahrlehrer bei einem Unfall dennoch haftbar gemacht oder gar zur Zahlung von Schmerzensgeld an den Fahrschüler verurteilt werden. Hierbei spielt die besondere Verantwortung des Übungsleiters eine wesentliche Rolle.
Dieser darf den Lehrling mit seinen Aufgabenstellungen nicht überfordern und muss dementsprechend dessen Fähigkeiten im Umgang mit dem Zweirad genau im Blick haben. Erst wenn die Grundlagen für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr gegeben sind, darf der Fahrschüler an selbigem teilnehmen.
Eine gründliche Vorbereitung ist hierbei also das A und O. Ordnet der Fahrlehrer schon nach wenigen Fahrstunden beispielsweise eine Überlandfahrt an, auf welcher ein Unfall passiert, kann er dafür haftbar gemacht werden und trägt die Verantwortung für etwaige Unfallfolgen.
Welche Regelungen gelten, wenn sich bei der Fahrprüfung ein Unfall ereignet?
Ein mit dem Auto der Fahrschule verursachter Unfall kann nicht nur während der Fahrstunden geschehen, auch bei der praktischen Fahrprüfung ist ein solches Szenario durchaus denkbar. Versicherungstechnisch ändert sich durch die Prüfungssituation allerdings nichts.
Wird der Unfall von einem Fahrschüler selbst verschuldet, gilt die praktische Fahrprüfung folglich als nicht bestanden. Liegt dabei Vorsatz, beispielsweise durch den Konsum von Alkohol oder Drogen, vor, kann sogar eine Sperrfrist ausgesprochen werden. Für einen bestimmten Zeitraum darf dann keine erneute Prüfung abgelegt werden.
Ronja meint
28. Oktober 2020 at 9:10
Mein Fahrlehrer sagt mir seit der ersten Fahrstunde, dass ich die Schäden bezahlten müsste.
Wenn ich z.B. den Seitenspiegel des Fahrschulautos abfahre oder eine Felge beim Parken beschädige, darf ich 500€ zahlen.
Jede Fahrstunde (4 Stunden/eine davon eine Sonderfahrstunde) sagt er mir das.
Ich dachte, dass der Fahrlehrer bzw die Fahrschule für den Schaden aufkommt, weil ich nunmal erst Fahren lerne und mein Lehrer ja eingreifen kann.
Wäre ich kurz vor der Prüfung, dann könnte ich es ja verstehen. Aber doch nicht in den ersten Fahrstunden?
Weiß jetzt nicht, ob es stimmt was er sagt oder nicht.
William meint
12. Juli 2020 at 17:09
Wow.. Ich wurde gerade von meinem Vater angemacht da ich meinem Fahrlehrer fragte wie lange denn ein Motorrad in der Fahrschule hält ? (Ich habe meinem Vater ohne zu wissen das es ein Problem wäre erzählt). Die Frage stellte ich nach einer vollbresung die ich auf gut Deutsch verkackt habe und in hohe drekzahlen gekommen bin. Ich wusste das halt nicht.. Der Fahrlehrer hat ganz normal geantwortet : Boarrr.. Das ist ne gute Frage. Wahrscheinlich nicht all zu lange auf jeden fall schneller als normal.
Glaubt ihr der Fahrlehrer ist sauer ? Da ich ja durch mein verkacken der Gefahrenbremsung den Motor etwas geschadet habe UND dann noch salz in die Wunde streute.