Kurz & knapp: Fahrschule wechseln
Ja. In Deutschland ist es problemlos möglich, die Fahrschule zu wechseln. Sie müssen dabei auch keine konkreten Gründe angeben. Häufig empfiehlt es sich aber, den theoretischen Teil der Ausbildung noch bei dem alten Anbieter zu absolvieren und dann die Fahrschule zu wechseln. Nach bestandener Theorie ist der Übergang häufig einfacher.
Suchen Sie sich einen neuen Anbieter und kündigen Sie dann den Ausbildungsvertrag mit Ihrer alten Fahrschule. Damit Sie problemlos die Fahrschule wechseln können, müssen Unterlagen zu Ihrer Ausbildung vom alten Anbieter ausgestellt werden. Es handelt sich dabei um ein einfaches Formular, welches bescheinigt, welche Teile der Ausbildung zum Führerschein Sie schon absolviert haben.
Es kann nicht pauschal gesagt werden, wie lange ein Fahrschulwechsel dauert. Das kommt immer darauf an, wie schnell die alte Fahrschule die Ausbildungsbescheinigung ausstellt und wie viele Kapazitäten der neue Anbieter zur Verfügung hat. Daher ist es möglich, dass Sie einige Wochen auf die erste Fahrstunde bei der neuen Fahrschule warten müssen.
Beim alten Anbieter fallen grundsätzlich keine Kosten an, wenn Sie die Fahrschule wechseln. Der neue Ausbildungsbetrieb kann jedoch die Grundgebühr erneut verlangen und auch die Preise für Fahrstunden und Sonderfahrten können variieren. Daher sollten Sie sich vor dem Fahrschulwechsel genau über die anfallenden Kosten informieren.
Kann man die Fahrschule wechseln?
Inhaltsverzeichnis
Wollen Sie in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, kommen Sie nicht um den Besuch einer Fahrschule herum. Haben Sie einen geeigneten Anbieter gefunden, können Sie sich dort anmelden und mit der Ausbildung beginnen.
Doch nicht immer stimmt die Chemie zwischen Fahrlehrer und dem angehenden Führerscheinbesitzer, sodass sich viele Fahrschüler fragen, ob es möglich ist, in der laufenden Ausbildung die Fahrschule zu wechseln.
Das ist grundsätzlich möglich. Sie gehen mit Ihrer Fahrschule einen Ausbildungsvertrag ein, welchen Sie jederzeit ohne die nähere Angabe von Gründen kündigen können. Passen Sie jedoch bei bereits gebuchten Fahrstunden auf: Es kann vorkommen, dass diese nur innerhalb einer Frist abgesagt werden dürfen.
Gut zu wissen: Die Gründe, warum Menschen die Fahrschule wechseln, sind beispielsweise Angst vor dem Fahrlehrer, Unzufriedenheit mit der Ausbildung oder zu hohe Kosten. Was letztendlich den Ausschlag gibt ist allerdings bei einem Fahrschulwechsel nicht entscheidend. Sie können diesen jederzeit vollziehen. Ihre Fahrschule muss diesem Vorhaben zustimmen und kann Sie nicht zwingen, dort Ihre Ausbildung zu absolvieren.
Wie funktioniert ein Fahrschulwechsel?
Haben Sie den Entschluss zu einem Fahrschulwechsel gefasst, müssen Sie nach einem neuen Anbieter suchen, welcher noch Fahrschüler aufnimmt und auch zeitnah Fahrstunden anbietet. Kommt es hierbei zu sehr langen Wartezeiten, kann dies den bisher erreichten Ausbildungserfolg zunichtemachen.
Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, die Fahrschule nach der Theorie zu wechseln. In aller Regel gibt es feste Pläne für die Theoriestunden, sodass sie alle relevanten Themengebiete abdecken. Bei einem Fahrschulwechsel kann es dann etwas kompliziert werden, wenn der Unterricht bei neuem Anbieter anders strukturiert ist.
Haben Sie eine neue Fahrschule gefunden, kündigen Sie den Vertrag mit Ihrem alten Anbieter. Dieser muss Ihnen dann eine Bescheinigung über die bereits geleisteten Stunden in Praxis und Theorie ausstellen.
Mit diesem Formular können Sie bei der neuen Fahrschule mit Ihrer Ausbildung beginnen. In aller Regel wird dann erst einmal eine Fahrstunde angesetzt, damit sich der Fahrlehrer einen Überblick Ihrer bereits erworbenen Fähigkeiten machen kann.
Wie teuer ist ein Wechsel der Fahrschule?
Bei einem Fahrschulwechsel müssen Sie sich darauf einstellen, dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Wir listen Ihnen nachfolgend auf, welche Kostenfaktoren eine Rolle spielen, wenn Sie die Fahrschule wechseln:
- Anmeldegebühr in der neuen Fahrschule (fällt unter Umständen geringer aus, wenn Sie die Theorie bereits beim alten Anbieter vollständig absolviert haben)
- erneute Anmeldung bei der Fahrerlaubnisbehörde
- ggf. Gebühr vom TÜV für die Eintragung der neuen Fahrschule in Ihre Akte
- ggf. höhere Kosten für die Fahrstunden beim neuen Anbieter
Wichtig: Wenn Sie die Fahrschule wechseln, ist der alte Anbieter gewöhnlich dazu verpflichtet, Ihnen die Ausbildungsbestätigung auszustellen. Dafür dürfen keine zusätzlichen Kosten anfallen.
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