Kurz & knapp: Fahrtenbuch verloren
Die Behörde ordnet meist ein Fahrtenbuch an, wenn der Fahrer nach einem Verstoß nicht ermittelt werden kann und das zum wiederholten Male.
Geht das Fahrtenbuch verloren, droht ein Bußgeld, das bei 100 Euro liegt. Die Auflage kann außerdem verlängert werden.
Informieren Sie die zuständige Stelle umgehen und verschweigen Sie nicht, dass Sie das Fahrtenbuch verloren haben. Fertigen Sie unverzüglich ein neues Fahrtenbuch an, in dem Sie künftige Fahrten dokumentieren.
Gründe für ein Fahrtenbuch
Inhaltsverzeichnis
Das Führen eines Fahrtenbuches kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll bzw. notwendig sein. So können Unternehmen dadurch die Nutzung der Fahrzeuge im Fuhrpark nachvollziehen und ggf. herausfinden, wer für einen Bußgeldbescheid verantwortlich ist. Wird ein Auto sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, kann ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zudem steuerlich ratsam sein.
Allerdings kann ein Fahrtenbuch auch von der zuständigen Bußgeldbehörde angeordnet werden, wenn es nach einem erheblichen Verstoß gegen das Verkehrsrecht nicht möglich ist, den Fahrer zu ermitteln – Fahrer und Halter also nicht identisch sind.
Doch was geschieht, wenn das bei einer solchen Auflage das Fahrtenbuch verloren gegangen ist? Droht in diesem Fall eine Strafe? Welche Folgen der Verlust vom Fahrtenbuch nach sich zieht, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben?
Können Sie den Auflagen der zuständigen Behörde nicht nachkommen, weil Sie das Fahrtenbuch verloren haben, kann dies ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage zur Folge haben.
Ein Bußgeld wird auch dann erhoben, wenn das Fahrtenbuch:
- nicht fristgemäß aufbewahrt wurde (sechs Monate nach Ende der Auflage)
- nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt wurde
- nicht an die zuständige Person weitergegeben wurde
Fahrtenbuch verloren: Was können Sie tun?
Aufgrund der Anordnung der zuständigen Behörde besteht die Pflicht, das Fahrtenbuch gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu führen. Geht das Fahrtenbuch verloren, ist es durchaus sinnvoll, ein neues anzulegen und damit wenigstens die künftigen Fahrten zu dokumentieren.
Sie sollten in einem solchen Fall aber davon absehen, rückwirkend Einträge im Fahrtenbuch zu erstellen. Denn wenn dies bei einer Überprüfung auffällt, droht ebenfalls ein Bußgeld.
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