Kurz & knapp: Dauer der Fahrtenbuchauflage
In der Regel wird die Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von mindestens sechs Monaten angeordnet. Wie lang diese maximal dauernd darf, ist allerdings nicht eindeutig geregelt.
Nein, für wie lange die Fahrtenbuchauflage angeordent wird, hängt schlussendlich vom Einzelfall ab.
Ja, nach dem Ende der Fahrtenbuchauflage, müssen Sie das Fahrtenbuch noch sechs Monate lang aufbewahren.
Video: Wann ist mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen?
Wann droht die Auflage für ein Fahrtenbuch?
Nach einem Verstoß gegen des Verkehrsrecht erhält der Fahrzeugführer meist einen Bußgeldbescheid, der ihn über die Sanktionen in Form von Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot informiert.
Kann der Fahrer allerdings nicht ermittelt werden, bedeutet dies für den Fahrzeughalter des Wagens möglicherweise eine Auflage für ein Fahrtenbuch.
Durch diese Anordnung wird er dazu verpflichtet, jede Fahrt mit seinem Fahrzeug zu dokumentieren, damit bei einem weiteren Verstoß nachvollziehbar ist, wer dafür verantwortlich ist.
Der nachfolgende Ratgeber liefert Antworten auf wichtige Fragen zur Fahrtenbuchauflage: Wie lange muss ein Fahrtenbuch geführt werden? Was nimmt beim Fahrtenbuch auf die Dauer Einfluss?
Inhaltsverzeichnis
Auflage zum Fahrtenbuch: Wie lange führen Sie dieses?
Alle grundlegenden Informationen zum Fahrtenbuch sind in § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. In diesen Paragraphen wird unter anderem erläutert, welche Informationen im Fahrtenbuch enthalten sein müssen und dass dieses selbst nach Ablauf der Auflage für sechs Monate verwahrt werden muss. Angaben zur Fahrtenbuchauflage und der Dauer sind dort aber nicht aufgeführt.
Vielmehr wird beim Fahrtenbuch der jeweilige Einzelfall geprüft und die Länge entsprechend den Umständen verhängt. Dabei gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der dafür sorgen soll, dass Vergehen und Sanktion in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen.
Fahrtenbuchauflage: Welche Dauer ist zu erwarten?
Für wie lange ein Fahrzeughalter zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deshalb ist es nicht möglich, pauschale Aussagen zur Fahrtenbuchauflage und der Dauer zu tätigen. Vielmehr muss der Einzelfall bei der Anordnung geprüft werden.
Allerdings kann es sich für den Fahrzeughalter positiv auswirken und ggf. zu einer kürzeren Dauer der Auflage führen, wenn er die zuständige Behörde bei der Täterfeststellung unterstützt.
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