Kurz & knapp: Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit
Ja, grundsätzlich sieht die Bußgeldkatalogverordnung die Möglichkeit, ein Fahrverbot durch das Zahlen einer höheren Geldbuße abzuwenden, vor. Gleichzeitig wird hier aber auch betont, dass dies nur in Ausnahmefällen gestattet ist.
Dies kommt auf den Einzelfall an und darauf, wie hart das Fahrverbot den Betroffenen tatsächlich treffen würde. Das bloße Entstehen von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten reicht in der Regel nicht aus, um ein Fahrverbot zu umgehen. Immerhin handelt es sich hierbei um eine Sanktion für einen begangenen Regelverstoß.
Dafür müssen Sie den zuständigen Richter überzeugen, dass das Fahrverbot für Sie eine unangemessene Härte darstellen würde. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass dies nur selten gelingt. Es ist deshalb ratsam, sich Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu holen, um mit ihm die richtige Strategie zu besprechen. Ein Patentrezept existiert hier nicht.
Video: So wenden Sie Ihr Fahrverbot ab!
Fahrverbot abwenden: Das geht nur in Ausnahmefällen
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie aufgrund eines Fahrverbots auf das eigene Auto verzichten müssen, ist dies häufig nicht nur ärgerlich, sondern kann auch Konsequenzen für Ihren Arbeitsplatz nach sich ziehen. Zum einen gestaltet sich möglicherweise der Weg zur Arbeit schwierig und zum anderen gibt es viele Berufe, bei denen das Fahren Teil der beruflichen Tätigkeit ist, z. B. bei Mitarbeitern im Außendienst oder Angestellten von Verkehrsbetrieben.
Geht es auch Ihnen so, fragen Sie sich vermutlich, ob Sie das Fahrverbot irgendwie abwenden können – wegen beruflicher Unzumutbarkeit. Hier haben wir zunächst eine gute Nachricht für Sie: Gemäß § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) kann tatsächlich von der Anordnung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Betroffene stattdessen ein höheres Bußgeld bezahlt.
Allerdings wird bereits hier gesagt, dass die Möglichkeit nur ausnahmsweise gewährt wird. Ob sich ein Fahrverbot auf diese Weise abwenden lässt, entscheidet in der Regel ein Gericht.
Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit: Hierfür brauchen Sie gute Gründe
Damit ein Richter sich dazu bereit erklärt, Ihr Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln, muss das Fahrverbot für Sie tatsächlich einen Härtefall darstellen. Es reicht hier üblicherweise nicht aus, dass Sie Schwierigkeiten haben, zu Ihrem Arbeitsplatz zu kommen. Immerhin stehen den meisten Arbeitnehmern in diesem Fall trotzdem Alternativen offen, z. B. könnten sie sich von jemand anderem fahren lassen, die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder sich während der Zeit ihres Fahrverbots beurlauben lassen.
Größere Chancen, Ihr Fahrverbot wegen beruflicher Unzumutbarkeit abzuwenden, haben Sie, wenn Sie den Führerschein nicht nur für den Arbeitsweg, sondern für die Arbeit selbst benötigen, z. B. weil Sie regelmäßig zu Kunden fahren müssen oder Berufskraftfahrer sind. Laufen Sie durch das Fahrverbot ernsthaft Gefahr, Ihren Job zu verlieren, lassen sich viele Richter erweichen und sehen ausnahmsweise von der Anordnung des Fahrverbots ab. Dies ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung.
Möchten Sie ein Fahrverbot abwenden wegen beruflicher Unzumutbarkeit, ist also Überzeugungsarbeit gefragt. Es ist ratsam, sich hier Hilfe von einem Verkehrsanwalt zu holen. Dieser kann Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen sollten.
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