Kurz & knapp: Fahrverbot für Außendienstmitarbeiter
Die Bußgeldkatalogverordnung sieht zwar die Möglichkeit vor, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden, indem stattdessen eine höhere Geldbuße gezahlt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch auf diese Option, sondern ein Gericht entscheidet, ob es Ihnen diese Möglichkeit gestattet.
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da hier stets nach Einzelfall entschieden wird. In der Praxis zeigt sich, dass das Fahrverbot in der Regel eine echte Existenzbedrohung für den Betroffenen darstellen muss, damit das Gericht ihm erlaubt, das Fahrverbot umzuwandeln. Ob dies in Ihrer Situation der Fall ist, hängt von Ihren individuellen Umständen ab.
Ein Patentrezept, um den Richter zu überzeugen, gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Verkehrsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen Ratschläge geben, wie in Ihrem konkreten Fall am besten vorzugehen ist.
Fahrverbot bei Außendienst – das kann Probleme bereiten
Inhaltsverzeichnis
Ein Fahrverbot kann dem Betroffenen ganz schöne Unannehmlichkeiten bereiten, immerhin dient es dazu, ihn zu einem besseren Verkehrsverhalten zu erziehen, damit er zukünftig keine weiteren Verstöße begeht. Wer allerdings beruflich auf das eigene Auto angewiesen ist, kann von einer solchen Sanktion auch unverhältnismäßig hart getroffen werden. So stellt ein Fahrverbot auch für Außendienstmitarbeiter oft ein Problem dar.
Diese pendeln tagtäglich von Kunde zu Kunde oder von Auftrag zu Auftrag und sind deshalb darauf angewiesen, mobil zu bleiben. Wenn sie dann aufgrund eines Fahrverbots eine Weile kein Kraftfahrzeug mehr führen dürfen, kann dies ihren Job gefährden. Ist in solch einem Fall das Fahrverbot für einen Außendienstmitarbeiter tatsächlich noch gerechtfertigt oder lässt es sich umgehen?
Fahrverbot umgehen: Auch für Außendienstmitarbeiter ist dies nicht leicht
Grundsätzlich ist es möglich, ein Fahrverbot abzuwenden, indem der Betroffene ein höheres Bußgeld zahlt. Dies legt § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) fest. Allerdings heißt es dort auch, dass diese Option nur in Ausnahmefällen besteht. Die Entscheidung darüber trifft nämlich stets ein Gericht.
Und damit ein Richter von der Anordnung eines Fahrverbots absieht, muss er überzeugt werden, dass dieses tatsächlich einen Härtefall, sprich eine Existenzgefährdung, für den Außendienstmitarbeiter darstellt.
Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn wenigstens eine der folgenden Möglichkeiten besteht:
- Der Außendienstmitarbeiter kann das Fahrverbot auf die Zeit seines Urlaubs legen.
- Die Tätigkeit im Außendienst ist lediglich Teil eines Nebenjobs.
- Der Außendienstmitarbeiter kann für die Zeit des Fahrverbots andere Tätigkeiten verrichten, für die er keine Fahrerlaubnis benötigt.
- Der Außendienstmitarbeiter kann seine Tätigkeit verrichten, indem er öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder sich von einer anderen Person fahren lässt.
- Der Betroffene ist selbstständig tätig und kann für die Dauer seines Fahrverbots einen Aushilfsfahrer beschäftigen.
Um ein Fahrverbot als Außendienstmitarbeiter umgehen zu können, ist deshalb oft einiges an Überzeugungsarbeit nötig. Betroffene sollten sich deshalb Unterstützung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht holen. Dieser kann den entsprechenden Einzelfall prüfen und Ratschläge für das beste Vorgehen geben.
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