Kurz & Knapp: Fahrverbot auf dem Fahrrad
Verkehrsteilnehmer, die zu oft wegen Alkoholverstößen aufgefallen sind, können auch ein Fahrverbot fürs Fahrrad erhalten.
Besteht für die Teilnahme am Straßenverkehr ein absolutes Fahrverbot, sind Fahrrad, Motorrad und Auto tabu.
Fahren Radler betrunken, kann das auch Auswirkungen auf den Führerschein haben. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.
Fahrverbot für Radfahrer
Viele Fahrradfahrer wissen nicht, dass sie für einen Verkehrsverstoß neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg kassieren. Ein Rotlichtverstoß kann beispielsweise einen Punkt, und je nach Schwere, eine Geldbuße Höhe von 60 bis 180 Euro bedeuten. Doch gibt es auch für das Fahrrad ein Fahrverbot?
Das klingt eigentlich absurd, denn Fahrräder gehören zur Gruppe der fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge. Eine Führerscheinprüfung wird folglich nicht benötigt – das Zweirad dürfen eigentlich alle Personen fahren. Und dennoch: Es gibt das Fahrradfahrverbot. Im nachfolgenden Beitrag klären wir, wann das Fahrverbot für Fahrräder vergeben wird und wie Sie die Erlaubnis zum Führen des Bikes wiedererlangen können.
Inhaltsverzeichnis
Trunkenheit kann zum Radfahrverbot führen
Das Fahrverbot für das Fahrrad ist eher selten. Nur in Ausnahmefällen erhalten Radfahrer ein solches Verbot. Anders als beim Regelfahrverbot aus dem Bußgeldbescheid, muss das Fahrverbot für Fahrräder nämlich ein Richter anordnen.
Verliert beispielsweise ein Kraftfahrer seine Fahrerlaubnis, darf er auch weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Mofa, Rasenmäher-Traktor oder Fahrrad fahren. Das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr bezieht sich daher in der Regel nur auf Kfz, für die ein Führerschein notwendig ist.
Zum Fahrerlaubnisentzug kommt es meist wegen zu vielen Punkten oder wegen Alkohol am Steuer. Dann muss häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden, bevor der Führerschein zurück erlangt werden kann. Manche Kraftfahrer sind aber uneinsichtig und fahren trotzdem unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss weiter.
Wer mehrfach negativ auffällt, weil er berauscht ein Kfz oder führerscheinfreie Fahrzeuge gefahren ist und somit eine Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellte, kann ein Fahrverbot für das Fahrrad erhalten. Aber auch wer keinen Führerschein besessen hat, muss unter Umständen auf das Rad verzichten.
Trinken Personen viel Alkohol und fahren mit dem Fahrrad, kann ein Fahrverbot die Folge sein. Erhält also die Behörde den Eindruck, dass sie nicht geeignet sind zum Führen von führerscheinlosen Fahrzeugen, weil die entsprechende Fahreignung fehlt, kann das Radfahren untersagt werden. Nur mit absolvierter MPU kann dann das Fahrverbot für das Fahrrad beendet werden.
Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad
Viele Radler fragen sich: Kann es denn überhaupt zum Führerscheinentzug kommen, wenn Fahrrad gefahren und Alkohol konsumiert wird? Obwohl das Fahrrad fahrerlaubnisfrei ist, gibt es dennoch Regeln. So ist es tatsächlich ein Problem, wenn Sie volltrunken mit dem Fahrrad unterwegs sind. Immerhin erhöht sich mit jedem Tropfen die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls.
Ab 1,6 Promille droht Radfahrern daher der Führerscheinentzug, sollten sie nicht innerhalb einer Frist die MPU absolvieren. Gleiches gilt bei weniger Promille, wenn es zu Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall gekommen ist. Wer noch keinen Führerschein hat, kommt um eine MPU nicht herum, sollte er eines Tages die Fahrerlaubnis erwerben wollen.
Erich M meint
15. Juli 2023 at 6:12
Die Radfahrer sollten mehr Rücksicht auf Radwegen auf andere Teilnehmer nehmen, Fußgänger, Skater, Rollschuhfahrer. Nur so kann man gemeinsam etwas bewegen.
Radler meint
22. Dezember 2021 at 17:28
Die Komentatoren über mir werden es wohl nicht mehr lesen, aber man sollte vorsichtig sein leichtfertig mit solchen Verboten umzugehen:
„wer will das denn kontrollieren?“ Es wird wohl kaum jemand einen Fahrradfahrer ohne Anlass auf seine Fahrradfahrerlaubnis kontrollieren. Keine Ahnung, was bei einem kaputten Licht, Fahren in der Fußgängerzone u.ä. möglicherweise kontrolliert wird.
Aber es gibt verschiedene Situationen bei denen Personalien auf jeden Fall aufgenommen werden und bei denen das auffallen kann. Insbesondere bei schweren Verstöße, wie die die überhaupt zu dem Verbot geführt haben: Trunkenheit am Lenker kann Punkte zur Folge haben. Auch eine rote Ampel führt dorthin. Spätestens in Flensburg fällt das Fahrverbot auf.
Für die „unbelehrbaren“ kann diese Regel also ihren Zweck erfüllen, und nur für die ist es gemacht.
„was will man denn machen?“ Wenn Verkehrs-Strafmaßnahmen ignoriert werden hört der Spaß sehr schnell auf. Keine Ahnung, was in diesem speziellen Fall passiert. Aber wenn man Inspiration im Abschnitt „fahren ohne Fahrerlaubnis“ sucht, dann findet man für KfZ die Formulierung „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder … Geldstrafe“. Beim Fahrrad wird es wahrscheinlich etwas weniger sein, es ist aber gut möglich, dass Knast immer noch Teil des Entscheidungsspielraums ist. Und selbst „Geldstrafe“ ist etwas völlig anderes als „Bußgeld“. Frag mal Marco Reus (90 „Tagessätze“ = 540.000 €)
Sicher das man das ignorieren möchte?
Rob meint
9. Juli 2023 at 22:05
Das hast du schön geschrieben…
aber wenn du schreibst Trunkenheit kann dazu führen, dass der Eintrag auffällt möchte ich mal darauf hinweisen, dass damit wieder eine Straftat erfüllt ist, wenn die Trunkenheit also erneut auffällt oder auch erstmalig eintritt, stellt diese eine Straftat da und steht über der Ordnungswidrigkeit, so dass diesbezüglich der Eintrag für das Fahrradfahrdverbot als Ordnungswiedrigkeit nichtig ist.
Lächerlich genug das soetwas nicht verjährt. Nein man muss erst eine MPU machen.
Jeder Vergewaltiger, Räuber oder Mörder hat seine Strafe irgendwann verbüßt, aber ein Radfahrverbot bleibt bestehen insofern man keine MPU macht – sowas gibt es auch nur im größten Kasperstaat der Welt…
Master P meint
7. Februar 2020 at 13:02
„kann ein Fahrverbot für das Fahrrad erhalten. Aber auch wer keinen Führerschein besessen hat, muss unter Umständen auf das Rad verzichten.“
Bwahahahaha….wer will das denn kontrollieren? Und selbst wenn…was will man denn machen? Noch mehr Punkte? Hier hatte der Gesetzgeber wohl selber einen über den Durst getrunken als er meinte jemanden das Rad fahren zu verbieten. Man kann auch beim zu Fuß gehen seinen Lappen verlieren. Verliere ich dann auch das Recht das Haus zu verlassen.
Wie Dumm doch die Judikative sein kann!!!!!
Hanne Lore meint
6. September 2022 at 19:45
So dumm ist diese Sanktion nicht. Normalerweise wird es auch nicht bemerkt, wenn jemand mit Radfahrverbot trotzdem Fahrrad fährt. Sollte es aber beim Radfahren zu weiteren Auffälligkeiten kommen, wie das Überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht, wird die Strafe umso drastischer
Gerd meint
15. Januar 2020 at 15:17
Radfahrverbot erteilen ist das Eine und kontrollieren aber das Andere. Wie soll bei den heutigen Datenschutzbestimmungen eine Kontrolle aussehen (eurpaweite Mitteilung an alle Fahradverkaufsstellen bzw. Fahrradvermietungen, Feststellen eines Fahrradbesitzes in Wohnung bzw. Wohnnebengelassen, ständiger Wächter vor der Haustür und im Urlaub)? Wenn etwas nicht kontrolliert werden kann, sollte man es, so Leid, wie es mir auch tut, einfach sein lassen!!!
Jaqueline meint
16. April 2020 at 11:33
Ich bin auch im Auto noch nie kontrolliert worden, hätte also bisher auch keinen Führerschein gebraucht. So etwas fällt immer erst auf, wenn man in ne Kontrolle kommt oder einen Unfall hatte.