Kurz & knapp: Fahrverbot verkaufen
Nein. Werden Punkte oder Fahrverbote verkauft, machen sich beide Parteien strafbar. Behauptet ein Online-Anbieter, eine legale Methode für den Punktehandel zu nutzen, ist dies schlichtweg gelogen.
Gemäß eines Urteils des OLG Stuttgart von 2015 machen Sie sich hier der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft schuldig. Dies kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (§ 164 Abs. 1 und 2 StGB).
Nein, aber unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, wenn es eine unzumutbare Härte für den Betroffenen bedeutet. Dies muss im Einzelfall von einem Gericht entschieden werden.
Wie läuft der Verkauf von Fahrverboten oder Punkten ab?
Inhaltsverzeichnis
Wer dabei erwischt wird, wie er eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss mit Sanktionen rechnen. Doch so mancher Fahrer ist nicht bereit, diese anzunehmen, und spielt mit dem Gedanken, die Punkte oder das Fahrverbot zu verkaufen. Dabei nimmt eine andere Person gegen Bezahlung die Schuld für die Ordnungswidrigkeit auf sich.
Dies geht natürlich nur, wenn die Behörden nicht bereits wissen, wer den Verkehrsverstoß begangen hat. Werden Sie z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung direkt von der Polizei gestoppt und dabei Ihre Personalien aufgenommen, können Sie kaum behaupten, jemand anders wäre gefahren.
Anders sieht es aus, wenn Sie lediglich von einem Blitzer erfasst wurden. Dieser hat zwar ein Foto von Ihnen gemacht, doch manchmal ist die Bildqualität nicht gut genug, um Sie zweifelsfrei zu identifizieren. Warum also nicht behaupten, es hätte jemand anders am Steuer gesessen, der Ihnen ähnlich sieht?
Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, bei denen sich Punkte oder ein Fahrverbot verkaufen lassen. Ein solcher Strohmann lässt sich großzügig bezahlen und erlaubt dafür, dass Sie ihn im Anhörungsbogen als Schuldigen angeben – einschließlich Name und Adresse. Der Bußgeldbescheid geht dann nicht an Sie, sondern an den entsprechenden Strohmann. Die Preise dieser „Dienstleister” variieren z. B. danach, ob Sie 1 Monat Fahrverbot verkaufen möchten oder dieses mehrere Monate dauert.
Punkte oder Fahrverbot verkaufen: Nicht nur unmoralisch, sondern auch strafbar
Gerade wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind, scheint es vielleicht eine gute Idee zu sein, ein Fahrverbot einfach zu verkaufen. Denn schließlich ist es besser, etwas mehr zu bezahlen, als gleich den Job zu riskieren, oder?
Nicht wirklich, denn auch wenn es für die Polizei oft nicht leicht ist, derartige Täuschungen aufzudecken, ist es dennoch möglich. Werden Sie dann überführt, drohen nicht nur ein paar Punkte oder einige Monate Fahrverbot, sondern eine Strafanzeige.
Zwar behaupten die Anbieter bzw. Händler, dass ein solcher Handel legal wäre, doch das ist gelogen. Wenn Sie Ihr Fahrverbot verkaufen bzw. wissentlich falsch eine andere Person als Täter beschuldigen (dies kann auch ein Familienmitglied oder ein Bekannter sein), machen Sie sich strafbar. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied im Juli 2015, dass dies den Tatbestand der falschen Verdächtigung in mittelbarer Tätigkeit erfüllen kann (OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.07.2015 – 2 Ss 94/15). Gemäß § 164 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ist hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Anstatt Ihr Fahrverbot zu verkaufen, können Sie auf legalem Weg versuchen, dieses abzuwenden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Fahrverbot umgehen”.
Bildnachweise: eigenes Bild, Fotolia.com/© BillionPhotos.com
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