Kurz & knapp: Fahrverbot – Wann gibt’s den Führerschein zurück?
Ja, in der Regel kümmert sich die Behörde, bei der Sie den Führerschein in Verwahrung gegeben haben, darum, dass Sie Ihren Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots zurückerhalten. Sie müssen hierfür nicht aktiv werden.
Üblicherweise verschickt die Behörde den Führerschein so, dass er spätestens am Tag nach Ablauf des Fahrverbots beim Empfänger ist. In Einzelfällen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen.
Nein, Sie müssen warten, bis das Fahrverbot komplett vorbei ist. Andernfalls machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Wann Sie den Führerschein nach einem Fahrverbot zurückbekommen
Inhaltsverzeichnis
Wer sich eines schweren Verkehrsverstoßes schuldig macht, muss evtl. ein Fahrverbot ableisten und seinen Führerschein abgeben. Dann einen oder mehrere Monate auf das eigene Auto zu verzichten, kann zu einer echten Geduldsprobe werden und nicht viele Betroffene fragen sich bei einem Fahrverbot: „Wann gibt’s den Führerschein eigentlich zurück?”
Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Die Behörde, bei der Sie den Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben haben, ist üblicherweise bemüht, dass Sie diesen pünktlich zum Ablauf des Fahrverbots zurückerhalten und sich somit ohne weitere Verzögerung wieder hinters Steuer setzen können. Er sollte Ihnen also in der Regel spätestens am letzten Tag der Verbotsfrist zugeschickt werden. Wann dies genau der Fall ist, hängt natürlich davon ab, wie lange das Fahrverbot jeweils dauert.
Erhalten Sie Ihren Führerschein bereits ein paar Tage früher zurück, müssen Sie trotzdem das Ende Ihres Fahrverbots abwarten, bevor Sie wieder fahren dürfen. (Darauf werden Sie in der Regel auch mit einem beigelegten Schreiben hingewiesen.) Andernfalls machen Sie sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Fahrverbot vorbei, aber der Führerschein ist noch nicht da
In Einzelfällen kann es auch zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen, sodass Sie Ihren Führerschein womöglich nach Ablauf des Fahrverbots noch nicht zurückerhalten haben. Sie verfügen in diesem Moment zwar wieder über eine Fahrerlaubnis, dennoch sollten Sie es unterlassen, sich bereits hinters Steuer zu setzen.
Denn das Fahren ohne gleichzeitiges Mitführen des Führerscheins ist eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür fällt häufig zwar nur ein Verwarngeld von 10 Euro an, doch die Behörde kann ebenso gut entscheiden, Ihnen sofort ein Bußgeld aufzuerlegen, für das dann auch Gebühren fällig sind. Und da Sie in diesem Fall den Führerschein nicht einfach zu Hause vergessen haben, sondern offensichtlich ganz bewusst ohne das Dokument gefahren sind, sollten Sie nicht darauf hoffen, dass die Ordnungshüter Sie mit einem Verwarngeld davonkommen lassen.
Fahrverbot: Wann gibt’s den Führerschein zurück, wenn ich ihn selbst abhole?
Sie haben auch die Möglichkeit, im Vorfeld eine Erklärung abzugeben, dass Sie den Führerschein persönlich bei der Behörde abholen möchten. In diesem Fall wird er Ihnen natürlich nicht zugeschickt, sondern liegt dort für Sie bereit.
Üblicherweise können Sie den Führerschein erst am letzten Tag Ihrer Verbotsfrist abholen, aber hier sind Ausnahmen möglich, insbesondere wenn es sich bei diesem Tag um einen Sonn- oder Feiertag handelt. Erkundigen Sie sich deshalb am besten selbst bei der entsprechenden Behörde, ab wann eine Abholung möglich ist.
pascal meint
19. Juli 2023 at 16:38
was ist wenn ich den führerschein nach dem fistende nicht zurück bekomm.
gibt es da so etwas wie entschädigung zahlungen?
habe ich heute gehört.
Mit freundlichen Grüßen pascal
Jutta meint
5. Mai 2021 at 18:35
Was passiert, wenn ich den Führerschein 10 Jahre nicht abgeholt habe, ihn jetzt aber gerne wieder hätte?
Peter meint
10. April 2021 at 17:32
Darf die Behörde nach einem Führerschein Entzug die Frist verlängern zum Beispiel 6 Monate auf 9 Monate Mfg
K. meint
6. März 2021 at 17:57
Ich musste mein Führerschein abgeben am 01,02,2021 bis wann kann das Amt in einbehalten . 1 Monate Fahrverbot