Kurz & Knapp: Fahrverbot für Wiederholungstäter
Sie gelten in Bezug auf ein Fahrverbot als Wiederholungstäter, wenn in den letzten zwei Jahren vor einem Verstoß, der ein Fahrverbot zur Folge hat, bereits einmal ein solches verhängt wurde.
Wiederholungstäter dürfen den Zeitpunkt des Fahrverbots nicht selbst bestimmen, sondern dieses wird wirksam, sobald es rechtskräftig ist.
Ein Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung droht, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit 26 km/h oder mehr zu viel geblitzt werden.
Bei Alkohol am Steuer verlängert sich die Dauer des Fahrverbots, wenn Sie in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen die Promillegrenze verstoßen haben.
Inhaltsverzeichnis
Besonderheiten beim Fahrverbot für Wiederholungstäter
Wer sich zum ersten Mal oder nur einmal im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen lässt, kommt zumindest bei leichteren Verkehrsordnungswidrigkeiten noch glimpflich davon. Denn Wiederholungstäter müssen bei einigen Verstößen damit rechnen, dass ihnen härtere Konsequenzen drohen als einem Ersttäter.
Ein Fahrverbot ist oft besonders bitter, da der Verkehrssünder für ein bis drei Monate auf den Führerschein verzichten muss. Dieser wird hierbei für eine im Vorfeld festgelegte Dauer in amtliche Verwahrung gegeben und kann nach Ablauf des Fahrverbots wieder abgeholt werden.
Eine Neubeantragung wie nach einem Führerscheinentzug ist zwar nicht nötig, jedoch kommt ein Fahrverbot und die damit entfallende Mobilität für viele ungelegen und es wird nach Möglichkeiten gesucht, dieses zu umgehen. Ob es zur Anordnung eines Fahrverbots kommt, wird im Rahmen der Bußgeldentscheidung festgelegt. Mit dieser wird das Fahrverbot rechtskräftig.
Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?
Gemäß § 25 Absatz 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind Sie ein Wiederholungstäter, wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß schon einmal ein Fahrverbot verhängt wurde. Bedenken Sie, dass Sie sich auch in dem Zeitraum zwischen dem Verstoß und dem Eintreten der Rechtskraft des Fahrverbots im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen lassen sollten, was ein Fahrverbot zur Folge haben könnte. Denn andernfalls gelten Sie auch dann als Wiederholungstäter.
Ersttäter haben im Übrigen die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb eines viermonatigen Zeitraums selbst zu bestimmen. Dies gilt für Wiederholungstäter nicht. Sie müssen den Führerschein abgeben, sobald die Entscheidung über die Verhängung eines Fahrverbots rechtskräftig geworden ist. Ab diesem Tag ist das Fahrverbot wirksam und Sie müssen Ihren Führerschein für die entsprechende Dauer in amtliche Verwahrung geben.
Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?
Ob ein Fahrverbot verhängt wird, ist grundsätzlich nicht davon abhängig, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind. Dies hängt in der Regel von der Art und Schwere der Tat ab. Allerdings kann ein Fahrverbot für Wiederholungstäter schon bei leichteren Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen und die Dauer des Fahrverbots kann länger ausfallen als für Ersttäter.
Grundsätzlich ist ein Fahrverbot aber bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht zu erwarten. Ob ein Verkehrssünder den Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben muss, ist nicht von der Höhe des Bußgeldes abhängig, das für dieselbe Tat fällig wird. Tatsächlich kann sich dabei an den Punkten orientiert werden.
Eine besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, die mit zwei Punkten in Flensburg geahndet wird, hat in der Regel auch die gleichzeitige Verhängung eines Fahrverbots zur Folge. Die Art des Verstoßes spielt keine Rolle.
Wann droht ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung?
Grundsätzlich müssen Temposünder erst mit einem Fahrverbot rechnen, wenn sie außerorts mindestens 41 km/h oder innerorts mindestens 31 km/h zu schnell waren. Dies ändert sich allerdings, wenn es innerhalb eines Jahres schon einmal zu einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 26 km/h kam.
Ein Fahrverbot für eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung droht nämlich, wenn der Temposünder innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit von 26 km/h oder mehr zu viel auf dem Tacho erwischt wurden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Tempoverstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Die Dauer des Fahrverbots beträgt dann einen Monat.
Alkohol am Steuer: Für Wiederholungstäter ist das Fahrverbot länger
Sind Sie Wiederholungstäter, hat das nicht nur einen Einfluss darauf, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird, sondern dies kann sich auch auf die Dauer des Fahrverbots auswirken. Das ist der Fall, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. In Deutschland gilt eine 0,5-Promillegrenze. Wird gegen diese verstoßen, ist ein Fahrverbot nicht nur für Wiederholungstäter die Folge, denn bereits beim ersten Mal müssen Sie Ihren Führerschein für einen Monat abgeben.
Die Dauer des Fahrverbots erhöht sich für Wiederholungstäter: Sind Sie bereits mindestens einmal oder auch schon mehrmals unter Alkoholeinfluss gefahren und hatten dabei mehr als 0,5 Promille, müssen Sie für drei Monate auf den Führerschein verzichten.
Mikolaj meint
3. Dezember 2022 at 11:16
Hallo,
wenn ich als Wiederholungstäter aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung von zweimal mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres ein zstl. Fahrverbot erhalte, bekomme ich dann in Verbindung mit dem Fahrverbot auch zwangsläufoíg einen zstl Punkt verhängt, konkret aus der Strafe 40 zu schnell als Wiederholungtäter kommen dann zstl. 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot dazu, also in Summe zwei punkte und ein Monat Fahrverbot „verteilt“.