Kurz & knapp: Wann kommt es zum Fahrverbot?
Wann ein Fahrverbot verhängt wird, hängt in erster Linie vom Verstoß ab. Schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden, ziehen in der Regel auch ein Fahrverbot nach sich.
Ersttäter haben einen gewissen Spielraum, was den Zeitraum des Fahrverbots betrifft. Sie müssen es innerhalb von vier Monaten antreten.
Bei Wiederholungstätern beginnt das Fahrverbot sofort, also mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides, auch wenn sie den Führerschein erst später abgeben.
Mehr dazu, ab wann ein Fahrverbot droht
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot – ab wann müssen Sie damit rechnen?
Ein Fahrverbot bedeutet, dass es dem Betroffenen verboten ist, mit einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Üblicherweise wird ein Fahrverbot für ein bis drei Monate verhängt.
Es kann ausgesprochen werden, wenn der Betroffene einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begeht. Im Gegensatz zum Bußgeld gilt ein Fahrverbot als Nebenstrafe. Der Führerschein muss in diesem Fall abgegeben werden. Doch ab wann genau droht ein Fahrverbot?
Mit dieser Frage beschäftigt sich der folgende Text. Darüber hinaus wird erklärt, innerhalb welcher Frist ein Fahrer ein Fahrverbot anzutreten hat und wo der Führerschein abzugeben ist.
Ein Fahrverbot kann ab wieviel Punkten erwartet werden?
Eine Möglichkeit, ein Fahrverbot zu erhalten, sind Punkte in Flensburg. Ab wieviel Punkten wird das Fahrverbot Realität? Generell kann davon ausgegangen werden, dass ein Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld bei einem 2-Punkte-Verstoß ausgesprochen wird. Es kann aber auch schon früher ausgesprochen werden.
Ab wann droht ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Eine wichtige Frage für viele Autofahrer lautet: Ab wann erfolgt ein Fahrverbot für das „Zu-schnell-Fahren“?
Dafür gibt es genaue Zahlen. Diese werden im Folgenden aufgelistet.
Einen Monat Fahrverbot gibt es bei folgenden Übertretungen:
- Außerorts ab 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Innerorts ab 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Zwei Monate Fahrverbot drohen ab diesen Überschreitungen der Geschwindigkeit:
- Außerorts ab 61 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Innerorts ab 51 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Drei Monate Fahrverbot erhält ein Fahrer bei dieser Geschwindigkeit:
- Außerorts ab mehr als 70 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Innerorts ab 61 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
In all diesen Fällen gilt, dass auch ein Bußgeld erhoben wird. Hinzu kommen Punkte in Flensburg.
Fahrverbot – Ab wann ist das Antreten Pflicht?
Wann jemand ein Fahrverbot antreten muss, hängt unter anderem davon ab, ob er ein Ersttäter ist. Als Erstäter gilt ein Fahrer, wenn er innerhalb der vergangenen zwei Jahre kein Fahrverbot erhalten hat. Solche Fahrer haben nach der Zustellung des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit, um das Fahrverbot anzutreten und abzuleisten.
Für Wiederholungstäter gilt diese Frist nicht. Sie müssen das Fahrverbot antreten, sobald der Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangt. Dies ist in der Regel zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheids der Fall. Innerhalb dieser zwei Wochen kann noch Einspruch eingelegt werden. Sollte ein Einspruch gegen den Bescheid nicht sofort abgelehnt werden, ist das Fahrverbot vorerst aufgeschoben. Denn zunächst muss die Behörde den Einspruch bearbeiten bzw. prüfen.
Bei Antritt des Fahrverbots ist der Führerschein abzugeben. Die Betroffenen können das Dokument entweder persönlich zur zuständigen Behörde bringen oder dieses auf dem Postweg zusenden. Abgabeort ist die Behörde, welche den Bußgeldbescheid verschickt hat. In manchen Bundesländern ist es auch möglich, den Führerschein bei der örtlichen Polizeidienststelle abzugeben. Der Tag der Abgabe des Führerscheins markiert den Beginn des Fahrverbots.
Alec meint
14. Januar 2020 at 14:44
Hallo,
ich bin im März 2016 Vormittags von der Polizei angehalten worden. Da ich am Vortag (Mittags) einen kleinen Joint rauchte, stellte man dies natürlich fest und ich bekam ein Fahrverbot von 1 Monat und 1000 EUR Geldstrafe.
Den Führerschein habe ich nach dem Monat wiederbekommen.
2 1/2 Jahre später, nachdem ich von Hessen nach Bayern zog, verlangt die Führerscheinstelle (in Bayern), daß ich eine MPU machen soll und den Führerschein abgeben muß. Ist dies rechtens?