Kurz & knapp: Ärztliches Fahrverbot nach Anlage 4 FeV
In Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist das ärztliche Fahrverbot geregelt.
Bei Epilepsie oder anderen Krankheiten des Nervensystems kann ein ärztliches Fahrverbot gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dies jedoch aufheben.
Ein Schlaganfall gehört nicht zu den Krankheiten, die umgehend zum ärztlichen Fahrverbot nach Anlage 4 FeV führen. Trotzdem könnte aufgrund der Folgen des Schlaganfalls die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein.
Wann droht ein Fahrverbot bei einer Krankheit?
Das Führen eines Fahrzeugs erfordert den konzentrierten Einsatz aller Sinne eines Fahrers. In der Fahrerlaubvnisverordnung (FeV) in Anlage 4 ist festgelegt, wann bei einer Krankheit ein ärztliches Fahrverbot verhängt und unter welchen Umständen es aufgehoben werden kann. Außerdem ist in Anlage 4 FeV aufgeführt, für welche Führerscheinklassen ein solches Verbot gilt. Zusätzlich kann jedoch laut der Anlage 4 FeV das Fahren verboten werden, wenn der Konsum von Drogen vorliegt. Dazu zählt beispielsweise die Einnahme von Cannabis. Ist diese als regelmäßig nachgewiesen, erfolgt nach der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 4 ein Fahrverbot.
Zu den Krankheiten bzw. Beeinträchtigungen, aufgrund derer dem Betroffenen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen werden kann, gehört unter anderem die Epilepsie. Darauf geht der Text im Folgenden genauer ein.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird das Fahrverbot bei Epilepsie gehandhabt?
Die Epilepsie wird in der Anlage 4 der FeV unter der Kategorie Krankheiten des Nervensystems aufgeführt. Dort steht, dass das Fahrverbot ausnahmsweise aufgehoben werden kann, wenn der betroffene Fahrer ein Jahr lang keinen Anfall mehr hatte, also medizinisch gesehen nur geringe Risiken vorliegen.
In diesem Fall geht die Anlage 4 der FeV von einer Eignung bzw. bedingten Eignung (je nach dem Zustand des Erkrankten) für die Klassen B, BE, A, AM, A1, A2, T und L aus. Hat der Betroffene seit fünf Jahren keinen Anfall erlitten, kann er in der Regel auch die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E und FzF führen. Ob eine solche Eignung vorliegt, muss laut FeV eine ärztliche Untersuchung ergeben. Das Gutachten des Arztes bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Fahreignung. Bei einem erneuten Krampfanfall kann das Fahrverbot laut Anlage 4 FeV wieder ausgesprochen werden.
Kommt es zu einem Fahrverbot nach einem Schlaganfall?
Der Schlaganfall wird nicht in der Anlage 4 der FeV erwähnt. Es wird also nicht automatisch ein Fahrverbot verhängt. Allerdings können gesundheitliche Folgen eines Schlaganfalls die Fahrtüchtigkeit unter Umständen beeinträchtigen. Daher ist es ratsam, regelmäßige ärztliche Kontrollen zu absolvieren. Ein Gutachten aufgrund einer Untersuchung kann bescheinigen, dass der Fahrer trotzdem in der Lage ist, mit Kraftfahrzeugen am Verkehr teilzunehmen.
Wenn der Betroffene trotz starker Beeinträchtigung Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht, ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung nicht dafür zahlt. Darüber hinaus erwartet ihn in diesem Fall ein Fahrverbot.
R Birkhahn meint
27. April 2022 at 20:30
Habe eine frage habe 2021 ein unfall gehabt nun muß ich zum Verkehrsmediazin hin aber ich habe überall angerufen sollte für die Untersuchung 800.00€zahlen habe aber nicht das Geld warum muss man eine Untersuchung machen.Habe kein verletzt bin gleich wieder von der Straße gekommen. Bitte antworten sie mir.Mfl Fr.Birkhahn
Niemeyer meint
20. Februar 2022 at 14:49
Bi. EPILEPTIKERin seit 2009 anfall’s frei. Habe meinen Führerschein mit 2.1 Promille am 27.5.2021 verloren. Bin abstinent seit 1.6.2021 gäbe eine 4 monatige Therapie hinter mir. Bin bei der MPU Vorbereitung. Habe ich mit Problemen aufgrund der Epilepsie bei der MPU zu rechnen?
Freddy meint
17. Dezember 2021 at 15:42
Also, die Frage wie ein Fahrverbot aufgehoben wird, wird vor lauter geseiere übergangen
Josef j meint
11. Dezember 2021 at 11:13
Habe nach einem Hirninfarkt Fahrverbot bekommen,bei wem kann man das wieder aufheben lassen