Kurz & Knapp: Das Fahrverbot antreten
Anders als Ersttäter, die den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen dürfen, müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot sofort antreten.
Wenn Sie das Fahrverbot antreten, müssen Sie den Führerschein entweder persönlich oder postalisch abgeben.
Das Fahrverbot beginnt in der Regel zu dem Zeitpunkt, da der Führerschein bei der Behörde eintrifft (Ausnahme: Wiederholungstäter). Wer den Führerschein per Post abgibt, darf aber auch dann nicht mehr Auto fahren, wenn das Dokument auf dem Weg zur Behörde ist.
Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Ein Fahrverbot kann bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat angeordnet werden. Diese Strafe kann z. B. verhängt werden, wenn ein Fahrer mit zu viel km/h gefahren und geblitzt worden ist. Ein Fahrverbot gilt nicht als eine normale Strafe, sondern als Nebenstrafe zusätzlich zu einem Bußgeld. Auch Punkte können mit einem Fahrverbot einhergehen. Ein Fahrverbot wird für einen Monat bzw. zwei oder drei Monate verhängt. Im Fall eines Fahrverbots muss die Führerscheinprüfung nicht noch einmal wiederholt werden. Betroffene erhalten ihren Führerschein am Ende der Frist automatisch zurück und dürfen wieder fahren.
Das Fahrverbot ist nämlich etwas anderes als der Entzug der Fahrerlaubnis. Wird der Führerschein entzogen, muss am Ende der Frist die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Ab wann Verkehrssünder ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den vorherigen Strafen des Betroffenen ab. Wurde er innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre nicht zu einem Fahrverbot verurteilt, gilt er als Ersttäter. Damit steht ihm eine Schonfrist zu. Alle Fahrer, bei denen das nicht der Fall ist, sind in diesem Zusammenhang Wiederholungstäter.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot – Wann antreten?
Der Fahrer hat, wenn er als Ersttäter gilt, nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides vier Monate Zeit. In dieser Zeitspanne muss er den Führerschein abgeben und das Fahrverbot antreten. Die Frist ist festgesetzt, doch den Antritt für das Fahrverbot innerhalb dieser Frist kann er bestimmen.
Doch ab wann muss jemand das Fahrverbot antreten, wenn derjenige nicht als Ersttäter gilt? Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot antreten, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist – in der Regel zwei Wochen, nachdem ihn der Betroffene erhalten hat. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Beginn vom Fahrverbot hinauszuzögern. Bei einem Einspruch, welchen der Betroffene spätestens zwei Wochen nach dem Eingang des Bußgeldbescheids einlegen muss, kann sich das Fahrverbot bzw. sein Beginn verschieben. Dann nämlich muss die zuständige Behörde diesen prüfen, was durchaus einige Monate in Anspruch nehmen kann. Wird der Einspruch allerdings sofort abgelehnt, ist dies nicht der Fall.
Wichtig beim Fahrverbot – Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Die Frage danach, wann jemand ein Fahrverbot antreten muss, ist eng verknüpft mit der Abgabe des Führerscheins. Beim Antritt des Fahrverbots muss derjenige den Führerschein an die zuständige Behörde abgeben – entweder per Post oder persönlich.
D meint
10. August 2021 at 19:36
Guten Tag!
Ist es möglich, das Fahrverbot aufzusplitten? (2 Wochen im Herbst und 2 Wochen im Winter?)
MfG
Markus meint
7. Februar 2021 at 9:23
Ich habe meinen FS via Post zur Bußgeldstelle geschickt,
Ab wann zählt in diesem Fall die Abgabe?
Ich kann und darf ja nachweislich (Poststempel) ab dem Tag der Versendung nicht mehr fahren, die Bußgeldstelle räumt mir die Abgabe aber erst 4 Tage später ein (Eingang im Amt) .
Das finde ich nicht ganz fair und Frage mich ob das so rechtens ist?
Gruß Markus
Meryemana ö. meint
15. Mai 2020 at 22:48
Was passiert wenn ich 8 Punkte erreiche? Muss ich dann komplett Führerschein neu machen?
bussgeldkatalog.de meint
30. Juni 2020 at 11:03
Hallo Meryemana,
Sie müssen in diesem Fall die Fahrerlaubnis neu beantragen. Eine erneute Fahrprüfung ist aber in der Regel nicht erforderlich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de