Kurz & knapp: Das Fahrverbot aufteilen
Ein Fahrverbot kann zwischen ein und drei Monaten dauern. Um dies besser mit dem Alltag zu vereinbaren, möchten viele diese Zeit aufteilen.
Es ist nicht möglich, das Fahrverbot zu splitten.
Nur Ersttäter haben die Möglichkeit den Beginn des Fahrverbots etwas zu beeinflussen. Abgesehen davon, gibt es in der Regel keinen Spielraum.
Kann man das Fahrverbot splitten?
Ein Fahrverbot wird in Deutschland in der Regel für ein bis drei Monate zusätzlich zu einem Bußgeld ausgesprochen. Es kommt dann zu einer Verhängung des Fahrverbots, wenn sich der betroffene Fahrer einen groben Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geleistet hat. Mögliche Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen, sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 41 km/h zu viel außerorts, ab 31 km/ h zu viel innerorts)
- Fahren mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut
- Überfahren einer roten Ampel mit einhergehender Sachbeschädigung
Inhaltsverzeichnis
Ist es möglich, 1 Monat Fahrverbot zu splitten?
Die Dauer des Verbots spielt bei der Frage nach einem Aufteilen des Fahrverbots keine Rolle. Ein 4-Wochen-Fahrverbot zu splitten, ist ebenso wenig vorgesehen wie das Aufteilen von mehreren Monaten. Wenn Sie es dennoch tun und in der Zeit des Fahrverbots Auto fahren, machen Sie sich strafffällig. Da Sie für den Monat bzw. die Monate des Fahrverbots den Führerschein abgeben müssen, können Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.
Dafür ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine erhebliche Geldstrafe möglich – laut Paragraph 21 im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ein Fahrverbot aufteilen hat also schwerwiegende Konsequenzen.
Andere Möglichkeiten, die Zeit für das Fahrverbot zu beeinflussen
Ein Aufteilen des Fahrverbots ist zwar nicht möglich, doch ist es unter Umständen möglich, die Zeit ohne Führerschein anders zu beeinflussen. Statt ein Fahrverbot von 1 Monat zu splitten, haben Ersttäter die Möglichkeit, es aufzuschieben und den Zeitpunkt zu bestimmten, ab dem sie kein Auto mehr fahren können. Ersttäter sind im Kontext des Fahrverbots Personen, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre kein Fahrverbot erhalten haben.
Ihnen wird eine Frist von vier Monaten für den Vollzug ihrer Strafe zugestanden. In diesem Zeitrahmen dürfen sie selbst bestimmen, wann sie die Monate ihres Fahrverbotes ableisten und nicht mehr Auto fahren. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot antreten, sobald zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides verstrichen sind.
Ch. Bayer meint
10. August 2018 at 9:46
Guten Morgen,
ich bin gestern geblitzt worden, nachdem ich versucht habe, noch über eine gerade gelb gewordene Ampel zu fahren. Da ich mich auf die Ampel konzentriert hatte, habe ich den Tacho aus den Augen verloren. Daher kann ich nicht sagen, wie schnell ich gewesen bin. Es könnte sein, dass ein Fahrverbot in Frage kommt. Was kann ich machen, wenn ich ohne das Auto meinen Arbeitsplatz nur sehr schwer erreichen kann?
Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Bayer
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:08
Hallo,
wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in Ihrer Situation am besten vorzugehen ist.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de