Kurz & knapp: Fahrverbot im Ausland
Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot kann im Ausland für Schwierigkeiten sorgen, da beim Fahrverbot der Führerschein abzugeben ist und daher im Ausland nicht vorgezeigt werden kann.
Im Ausland kann in solchen Fällen eine hohe Geldbuße verhängt werden. Wird in Österreich festgestellt, dass Sie den Führerschein nicht nur nicht mitführen, sondern gerade ein Fahrverbot absitzen, kostet das mindestens 700 Euro.
Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot gilt derzeit noch nicht in Deutschland.
Gilt ein Fahrverbot auch im Ausland?
Fahrer, gegen die in Deutschland ein Fahrverbot verhängt worden ist, fragen sich vielleicht, ob dieses Fahrverbot auch im Ausland gültig ist. Da ein deutsches Fahrverbot einer Beschränkung auf Deutschland unterliegt, ist dies zwar generell nicht der Fall. Doch sollten Betroffene trotz Fahrverbots im Ausland fahren, können sie dennoch bestraft werden. Da der Fahrer beim Fahrverbotsantritt in der Regel seinen Führerschein abgeben muss, kann er im Ausland keine Fahrberechtigung vorweisen. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen in bestimmten Ländern wie z. B. Frankreich zum Teil hohe Bußgelder und verschiedentlich auch Strafen an. Nach dem Führerscheinentzug kann das Fahren im Ausland demnach teuer werden.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich und der Schweiz
Kann der Fahrer in Österreich den Führerschein nicht vorzeigen, muss er mindestens 20 Euro Bußgeld bezahlen. Stellen die Behörden jedoch fest, dass in Deutschland ein Fahrverbot gegen ihn vorliegt, erhöht sich die Strafe auf einen Betrag von mehr als 700 Euro. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz wird mit einer Geldbuße geahndet. Etwa 14 Euro kostet es, wenn der Fahrer keinen Führerschein mitführt. Bei einem deutschen Fahrverbot kann das Fahren im Ausland also trotzdem Folgen in Form von Bußgeldern haben.
Ist ein Führerscheinentzug im Ausland möglich?
Zum Thema Führerscheinentzug im Ausland stellen sich Fragen, wie: Dürfen ausländische Behörden einen deutschen Führerschein entziehen? Ist ein Fahrverbot im Ausland auch in Deutschland gültig? Allgemein gilt, dass Behörden im Ausland das Dokument nur in Verwahrung nehmen, also nur kurzfristig wegnehmen, dürfen. Denzufolge droht auch kein Führerscheinentzug in Österreich.
Sollte derjenige allerdings im Ausland weiterhin Auto fahren und noch einmal kontrolliert werden, kann er dadurch in der Regel keine Fahrberechtigung vorweisen und wird dementsprechend bestraft. Zwar ist ein Fahrverbot im Ausland in Deutschland nicht gültig. Doch ein Fahrverbot im Ausland hat ein Nachspiel im Inland, wenn der Betroffene ohne Führerschein in die Heimat zurückfährt. Denn dadurch wäre der Tatbestand „Fahren ohne Führerschein“ erfüllt.
Für ausländische Fahrer in Deutschland gelten dieselben Regeln. Beispielsweise kann ein österreichischer Führerschein in Deutschland nicht entzogen, aber in Verwahrung genommen werden.
Gert meint
31. Dezember 2020 at 15:23
Ich möchte auf folgende Tatsache hinweisen:
Ich habe mit dem Urteil mitgeteilt bekommen, daß ich 1 Monat Fahrverbot erhalte, bei
Nichtbefolgen begehe ich eine Straftat.
Ich habe gegen die Richterin Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt – ist noch in Bearbeitung.
Dieser war bekannt, daß ich außer dem deutschen auch einen russischen Führerschein besitze.
Lt. Mitteilung der Gen.staatsanwaltschaft wird in künftigen Urteilen und Bescheiden ein entspre-
chender Zusatz eingefügt. „.. auf dem Gebiet der Bundesrep. D.“