Kurz & Knapp: Fahrverbot
Wurde Ihnen ein Fahrverbot aufgebrummt, müssen Sie Ihren Führerschein für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten abgeben und dürfen in dieser Zeit keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr führen.
Wenn Sie sich in den letzten 24 Monaten keine Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht geleistet haben, dürfen Sie normalerweise innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten wählen, wann Sie das Fahrverbot antreten.
Fahren Sie trotz Fahrverbot, begehen Sie eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen kann.
Übersicht zu speziellen Themen rund ums Fahrverbot
Video: Die wichtigsten Infos rund ums Fahrverbot
Viele Autofahrer wollen das Fahrverbot umgehen
Inhaltsverzeichnis
Wenn die zuständige Behörde – in der Regel die Führerscheinzulassungsstelle – einen Führerscheininhaber dazu auffordert, ein Fahrverbot anzutreten und seine Fahrerlaubnis eine bestimmte Zeitspanne abzugeben, dann ist es in der Regel schon zu spät. Für den Betroffenen ist es nicht mehr möglich, das Fahrverbot abzuwenden, und er muss eine Weile auf seinen Führerschein verzichten.
Um das Fahrverbot eventuell umgehen zu können, müssen Betroffene deswegen bereits beim Erhalt vom Bußgeldbescheid entsprechende Maßnahmen ergreifen. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Punkte, Fahrverbot, Bußgelder: Welche Regelungen gelten?
In der Regel wird ein Fahrverbot bei gravierenden Verstößen gegen die StVO verhängt, beispielsweise bei diesen Ordnungswidrigkeiten:
- Eine Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr zieht immer ein Fahrverbot nach sich. Dieses kann zwischen einem und drei Monaten betragen. Dies gilt auch für Fahrten und dem Einfluss von Drogen (Fahrverbot ab 1 Monat bis zu drei Monaten, unter bestimmten Umständen auch dauerhaftes Fahrverbot)
- Gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen bedeuten für einen PKW-Fahrer ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts ein Fahrverbot. Für LKW-Fahrer gelten hier andere Regeln. Während es zunächst bei einem Fahrverbot von 1 Monat bleibt, kann dies je nach gefahrener Geschwindigkeit noch steigen. Was viele Autofahrer nicht wissen: Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung zieht das sogenannte „Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeit“ nach sich – wer zweimal in einem Jahr mehr als 26 km/h über dem Geschwindigkeitslimit war, erhält 1 Monat Fahrverbot. Ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann bis zu drei Monate lang sein.
- Ein bekanntes Beispiel für Verstöße, die laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot sanktioniert werden, sind auch qualifizierte Rotlichtverstöße – 1 Monat Fahrverbot gibt es hier mindestens.
Beachten Sie, dass begleitend zum Fahrverbot immer auch Punkte und Bußgelder ausgesprochen werden.
Ab wie viel Punkten gibt es ein Fahrverbot?
Ein dauerhaftes Fahrverbot erhalten Führerscheininhaber, die auf ihrem Konto in Flensburg acht Punkte gesammelt haben. Sie dürfen keine Fahrzeuge mehr führen. Sie müssen ihren Führerschein abgeben und die Fahrerlaubnis wird dauerhaft entzogen. Bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ggf. ein MPU-Gutachten notwendig.
Übersicht zu speziellen Themen zum Fahrverbot
Bußgeldbescheid anfechten und so das Fahrverbot umgehen?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, sollten Sie diesen stets genau prüfen. Fragen Sie sich, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen haben können.
Denn nicht immer liefern Blitzer und Radarfallen zuverlässige Messergebnisse. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung, können Sie binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Dieser Schritt kann dabei helfen, ein Fahrverbot zu umgehen. Sind nämlich Fehler bei der Messung aufgetreten, kann der Bußgeldbescheid nicht vollstreckt werden. Im Zweifelsfall landet der Fall vor dem zuständigen Amtsgericht und wird von einem Richter bewertet.
Fahrverbot bei Alkohol am Steuer
Ein Fahrverbot wegen Alkohol gibt es aufgrund einer Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze (oder bei auffälliger Fahrweise nach Alkoholkonsum auch bereits bei 0,3 Promille). Ob es in diesem Fall möglich ist, das Fahrverbot zu umgehen, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
Da Alkohol am Steuer jedoch mit einer massiven Gefährdung der Verkehrssicherheit einhergeht, sind die Richter nicht unbedingt gewillt, hier Fahrverbote abzuwenden – besonders wenn sogar bereits ein 3-Monate-Fahrverbot aufgrund eines schweren Verstoßes gegen StVO angeordnet wurde.
Gut zu wissen: Die Richter können von einem Fahrverbot absehen, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen. Ein drohender Jobverlust stellt hingegen in aller Regel keinen Härtefall beim Fahrverbot dar.
Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe droht?
Wurde ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen, dürfen Sie in diesem Zeitraum nicht mit Ihrem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Halten Sie sich nicht daran, begehen Sie eine Straftat.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert.
Können Sie das Fahrverbot verschieben?
Die Frage „Fahrverbot – wann antreten?“ besprechen Sie am besten mit ihrer örtlichen Führerscheinzulassungsstelle. Meistens dürfen die Betroffenen den „Antrittstermin“ auch selbst mitbestimmen.
Das Fahrverbot „aufteilen“ ist jedoch in Deutschland nicht möglich, es muss an einem Stück abgeleistet werden. Legen Sie das Fahrverbot in einen Zeitraum, welchen Sie im Ausland verbringen, sollte Sie auch dort nicht mit einem Kfz fahren, da Sie ja keinen Führerschein zur Hand haben. Grundsätzlich ist ein Fahrverbot allerdings nur in dem Land gültig, welches es ausgesprochen hat.
Kann man sich aus dem Fahrverbot freikaufen?
Es besteht grundsätzlich die Option, dass ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden kann. Allerdings ist dies nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Damit das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden kann, muss eine Verhandlung vor Gericht erfolgen. Dieses Unterfangen hat in der Regel nur eine Aussicht auf Erfolg, wenn der Verkehrssünder ein Augenblicksversagen nachweise kann.
Daher empfiehlt es sich, in einem solchen Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Dieser kann Sie kompetent beraten und mit Ihnen eine Strategie ausarbeiten, die den Richter überzeugen soll, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.
Bei Epilepsie: Droht ein Fahrverbot?
Epileptiker haben manchmal völlig unvorhergesehene Anfälle, die sie komplett außer Gefecht setzen können. Das kann im Straßenverkehr drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Deswegen hat ein epileptischer Anfall Auswirkungen auf den Führerschein. Nach einem epileptischen Anfall wird ein ärztliches Fahrverbot verhängt. Epileptiker sollten sich von Ihrem Arzt diesbezüglich beraten lassen. Nach einer Einstellung ihrer Medikamente kann dieses ärztliche Fahrverbot wieder aufgehoben werden. Ähnliches gilt auch für Fahrverbote nach einem Schlaganfall.
Klaus meint
5. Oktober 2019 at 8:41
Ich Trinke keinen Alkohol,fahre nicht zu schnell(egal unter welchen zeit druck ich stehe)und lasse mir immer zeit,auch wenn ich es eilig habe.Dadurch habe ich null Punkte und brauch nie Strafe zahlen.Mein Führerschein ist mir Heilig.
Klaus meint
8. April 2020 at 18:33
Bist ja ein toller Typ Klaus
Ilse meint
3. April 2019 at 20:53
Hallo, mein Mann hatte im Januar einen leichten Schlaganfall. Nach Krankenhausaufenthalt und Reha hat er keine bleibenden Schäden zurückbehalten. Er ist Berufskraftfahrer und fährt einen LKW bis 7,49 Tonnen. In der Reha wurde Ihm gesagt, das er nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Das würde die Fahrerlaubnisbehörde so festlegen. Da es Ihm aber sehr gut geht, möchte er gerne weiter arbeiten.
Sein Arbeitgeber würde Ihn entlassen, wenn er nicht wieder LKW fahren kann.
Die Ursache des Schlaganfalls wurde auch gefunden. Ein PFO Verschluß wird nun noch im Krankenhaus gemacht. Das Risiko einen zweiten Schlaganfall zu bekommen wird deutlich damit reduziert.
Wie sollen wir uns verhalten um den Führerschein Klasse C1 zu behalten.
Michelle meint
11. Dezember 2018 at 19:35
Hallo , bei einem Freund von mir wurde ein Fahrvwebot abgeordnet. 2 Tage vor Ablauf des Fahrverbots hat er seinen Führerschein aber mit der Post wieder bekommen. Er dachte das Fahrverbot wäre damit aufgehoben und wurde dann 2 mal geblitzt muss er jetzt mit Führerschein Entzug rechnen ?
Nina meint
25. Oktober 2018 at 19:31
Hallo, ich habe am 3.08.2016 die Geschwindigkeit überschritten – 80 € Geldstrafe bezahlt und 1 Punkt bekommen. Nun wurde ich am 13.08.2018 wider außerhalb geblitzt, nach Toleranzabzug hatte ich die Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km. Dafür müsste ich eigentlich 1 Punkt + 120 € Geldstrafe bekommen. Im Bußgeldbescheid standen jedoch 173,50 € – die Sachbearbeiterin meinte, 28,50 € wären fürs Verfahren zu zahlen + 25 €, da ich eine Wiederholungstäterin wäre. Im Bußgeldkatalog 2018 steht jedoch, dass wenn zwischen beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen über 12 Monate liegen, gelte ich als keine Wiederholungstäterin. Am Telefon meint die Sachbearbeiterin, dass sie doch bis zu 2,6 Jahre auf Vorantragungen zurückgreifen darf. Meine Frage ist, hat sie wirklich recht, bin ich eine Wiederholungstäterin oder soll ich dem Bußgeldkatalog 2018 glauben ? Ich bedanke mich im voraus, Grüß Nina
Bogatin meint
24. September 2018 at 11:40
habe heut eine Verwarnung bekommen da ich jetzt 6 Punkte habe
1Punkte bekam ich im März 2016
1 Punkt im April 2017
1Punkt im Juli 2017
2 Punkt im Juli 2017
1Punkt im April 2018
Wann verfällt das vom März
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2018 at 15:08
Hallo Bogatin
Hier die geltenden Verjährungsfristen für Punkte in Flensburg:
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt:
Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren.
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten:
Verjährung erfolgt nach 5 Jahren. Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten:
Verjährung erfolgt nach 10 Jahren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
K.G. meint
11. Juli 2018 at 20:52
Ich lebe seit dem 24.12.2017 getrennt von meinem Mann wir haben seit her nur Streitereien, und wenn ich meine das alles wieder in Ordnung ist beziehungsweise wir normal mit einander reden können drückt er mir wieder eines rein dh ach komm trink eins alles in Ordnung das macht nix. Da ich sonst nie Alkohol trinke ist auch mein Promille Gehalt hoch ,ich muss jetzt Ende Juli noch mal den Führerschein für 4 Wochen abgeben soweit so gut und das Bußgeld kann ich auch Stunden da ich nur 584 € zur Verfügung habe . Nun war ich gestern wieder bei meinem noch Mann und das selbe kam dabei raus ich weiß das es sehr dumm war von mir , meine Frage von daher lautet : mit was muss ich rechnen wegen Fahrverbots und Bußgeld da ich im September eine neue Ausbildung anfange und ich auf das Auto angewiesen bin da es hier sehr schlechte bussverbindungen gibt
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:42
Hallo,
ein zweiter Alkoholverstoß zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Selo meint
21. Juni 2018 at 15:34
Hallo habe eine frage
Ich habe Februar 2018 1 monat Fahrverbot bekommen und habe den Führerschein abgegeben.
Im April 2018 wurde ich geblitzt ca 26 kmh innenort und habe den jetzt den bescheid bekommen wieder 1 monat Fahrverbot.
Aber wurde jetzt im Juni wieder geblitzt 60 war erlaubt mit 80 wurde ich geblitzt
Was passiert jetzt ?
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 15:38
Hallo Selo,
als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. Beim letzten Verstoß drohen also die üblichen Sanktionen. Bei unter 20 km/h sind das also 30 bis 35 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Enza Silvestri meint
30. Juni 2018 at 22:00
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin leider eine sehr verträumte schnellfahrerin. Jedes Mal nehme ich mir vor darauf zu achten wie schnell ich außerorts fahre aber immer wieder erwischt es mich sobald ich mich mit Beifahrern unterhalte oder ich in Gedanken schwelge. So blöd das auch klingt, es ist wirklich keine Ausrede. Ich wurde vorletztes Jahr im November außerorts mit 40 km/h zu viel geblitzt./ 10 Monat letztes Jahr im September mit 26 km/hzu viel geblitzt.. 4 Monate später erneut mit 33 km/h zu schnell. Somit habe ich meinen Führerschein für 1 Monat abgeben müssen und habe auch einen Punkt bekommen.
Enza S. meint
30. Juni 2018 at 22:13
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin leider eine sehr verträumte fahrerin.Jedes Mal nehme ich mir vor darauf zu achten wie schnell ich außerorts fahre aber immer wieder erwischt es mich sobald ich mich mit Beifahrern unterhalte oder ich in Gedanken schwelge. So blöd das auch klingt, es ist wirklich keine Ausrede. Ich wurde vorletztes Jahr (2017) im November außerorts mit 40 km/h zu viel geblitzt. 10 Monate Später..sprich letztes Jahr im September wieder außerorts mit 26 km/h zu viel geblitzt.. somit habe ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen, habe ne Geldstrafe bekommen und habe einen Punkt kassiert. 4 Monate später wurde ich erneut außerorts mit 33 km/h zu schnell geblitzt. Daraufhin habe ich wieder 190 Euro zahlen müssen und musste meinen Führerschein schon innerhalb von 2 Wochen wieder abgeben. Als ich dann nach dem zweiten mal Führerschein abgeben wieder fahren Durfte.. wurde ich kurz danach schon wieder mit 30 km/h außerorts zu viel geblitzt. Ich war sooo wütend auf mich selbst und konnte nicht glauben dass mir das ernsthaft wieder passiert ist. Ich kann wirklich verstehen wenn andere da mit dem Kopf schütteln. Mir ist das sehr peinlich und anscheinend musste es dazu kommen damit ich endlich aufmerksamer fahre. Ich bin momentan übervorsichtig und möchte wirklich dass es nie mehr passiert. Trotzdem erwarten mich ja noch die Konsequenzen für den letzten Blitzer :( Was wird jetzt genau auf mich zukommen? Ich habe wirklich Angst davor. Werde ich wieder eine hohe Geldstrafe bekommen und einen Monat den Führerschein abgeben müssen ? Oder wird es dieses Mal noch viel schlimmer?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 10:18
Hallo Enza S.
Es ist davon auszugehen, dass Ihnen sowohl Geldstrafe als auch erneutes Fahrverbot drohen. Die genauen Sanktionen werden Ihnen die zuständigen Behörden schriftlich mitteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Aaron T. meint
20. Juni 2018 at 20:58
Hallo,
Mein Arbeitskolege wurde mit 0,6 prommile das erste mal aufgehalten. Jetzt muss er 500€ und 1 monat fahrverbot antretten. Kann man das fahrverbot umgehen?
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 15:26
Hallo Aaron,
wurde ein Fahrverbot angeordnet und ist rechtskräftig, kann ein Fahrverbot nicht umgangen werden. Wollen Sie allerdings gegen den Bescheid vorgehen, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht werden. Dieser kennt sich mit solchen Fällen am besten aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sören meint
17. Juni 2018 at 18:16
Hallo,
ich bin trotz eines einmonatigen Fahrverbots Auto gefahren, mein Führerschein war zu diesem Zeitpunkt bei der Behörde. Da ich die Frist zum abgegeben versäumt habe, hat ihn die Polizei eingezogen. Ich bin danach trotzdem gefahren und wurde in einen Unfall verwickelt, woran ich aber keinerlei Schuld trug.
Ich bekam Post von der Staatsanwaltschaft wegen fahr ohne Führerschein und habe ein dreimonatiges Fahrverbot bekommen und eine Geldstrafe von 750€.
Meine Frage ist nun, habe ich noch mit Punkten in Flensburg zu rechnen?
Freundliche Grüße
Sören
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:38
Hallo Sören,
da es sich hierbei um eine Straftat handelt, sieht der Bußgeldkatalog dafür in der Regel keine Punkte vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vicky meint
12. Juni 2018 at 21:05
Hallo liebes Team!
Ich komme nicht aus eigener Sache zu euch.
Ein Kumpel war auf einer Straße Innerorts unterwegs, die für ihn aussah als wäre es eine Landstraße. Dementsprechend fuhr er 90km/h.
Wenn ich richtig liege, dann müsste er 1 Monat Fahrverbot und Bußgeld von 160€, sowie 2 Punkte bekommen. Momentan hat er 4 Punkte und dieses Jahr ist er im Februar schon geblitzt worden, aber unter 25km/h drüber. Meine Frage wäre jetzt folgende:
Ändert sich jetzt irgendwas an Bußgeld, Fahrverbot und Punkten? Er ist beruflich auf das Auto angewiesen, da er quer durch Deutschland fahren muss. Kann er das Fahrverbot in Bußgeld umwandeln und wenn ja, welche Kosten kommen auf ihn zu ?
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:40
Hallo Vicky,
die Sanktionen, wie von Ihnen beschrieben, treffen gemäß Bußgeldkatalog zu. Will Ihr Freund das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln, ist das nur unter bestimmen Bedingungen möglich. Er sollte sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der prüfen kann, ob die Möglichkeit zur Umwandlung besteht und dieses Anliegen vor Gericht vertreten kann.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nicole meint
20. Mai 2018 at 11:28
Hallo
Ich habe eine Frage….und ist sehr wichtig für mich
Am Freitag hatte ich ein Autounfall gehabt….habe auch schuld….ein Fehler habe ich gemacht….habe 2 Flaschen Bier getrunken….was nicht in Ordnung war…Weil alles zu viel war für mich….vor 2 Jahre ist der Vater von meiner Tochter gestorben….vor 1 jahr ist meine Mutter gestorben…..und dann habe ich noch eine schlechte Nachricht bekommen
Wegen gebärmutterhalskrebs
Bin auch Alleinerziehende Mutter meine Tochter wird 18 und ich werde 38 Jahre
Aber es war alles zu viel für mich
Schlafe auch noch kaum weil ich Schmerzen haben
Klar war es ein Fehler Bier zu trinken und zu fahren
Aber werde ich mein Führerschein wieder bekommen und wie teuer wird das
Bitte ich brauche eure Hilfe und Rat
LG Nicole
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:38
Hallo Nicole,
eines vorweg: Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten.
Wie Ihre Strafe ausfallen wird, ob Sie lediglich ein Fahrverbot erhalten oder Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, können wir nicht vorhersagen, da uns Details fehlen. Dementsprechend können wir auch keine Einschätzung treffen. Persönliche Umstände ändern an solchen Sanktionen im Regelfall leider nichts.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Line meint
15. Mai 2018 at 15:14
Ich habe auch eine Frage. Mir ist es auch passiert ich wollte Nachts nochmal schnell auf die Bank um etwas nach zu schauen.Dummerweise hatte ich auch was getrunken und bin in Eine Polizeikontrolle geraten.Leider habe ich schon 7 Punkte.. Und der gemessene Wert lag nur bissen über 0.5 aber noch deutlich unter 1.0.muss ich jetzt auch damit rechnen das mir der Führerschein entzogen wird oder kann man das irgendwie mit Bußgeld bzw Geldstrafe regeln… Zumal ich durch meinen Job aufs Auto angewiesen bin.Ich weiß ja selber das ich das hätte lieber nicht machen sollen.
Liebe Grüße Line
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 15:58
Hallo,
bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 ‰ erwartet Sie ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei mehr als 8 Punkten in Flensburg erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
KeinRaser777 meint
22. April 2018 at 10:21
Liebes Forum, liebe Moderatoren,
ich habe morgen mein erstes (und hoffentlich einziges) Fahrverbot von 1 nem Monat abgeleistet, nachdem ich innerhalb von 2 Wochen jeweils 26 Km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt wurde.
Meine Frage, gelte ich nun für ein weiteres Jahr als „Wiederholungstäter“ und würde somit bei weiteren „26 drüber“ erneut ein Fahrverbot bekommen?
Herzlichen Dank für eine Auskunft.
Gruss KeinRaser777
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:28
Hallo,
wenn Sie innerhalb der nächsten 12 Monate wieder die Geschwindigkeit um 26 km/h überschreiten, gelten Sie wieder als Wiederholungstäter.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mohammed A. meint
10. März 2018 at 23:07
Hallo..
am 03.04.2017 habe ich bekommen ein Bußgeld und Fahrverbot 1 Monat(Geschwindigkeit). Heute 10.03.2018 Radar leuchtet während ich 75 km/St gefahren , die Geschwindigkeit begrenzungen waren 50.
was kann passieren…..??
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 13:42
Hallo Mohammed A.,
laut Bußgeldkatalog haben Sie außerorts bei 25km/h Geschwindigkeitsüberschreitung mit 70€ Strafgeld und einem Punkt zu rechnen.
Entscheidend ist, ob Sie 26km/h zu schnell waren oder nicht. Wenn Sie nämlich zwei mal innerhalb eines Jahres mit 26km/h zuviel geblitzt werden, gilt die Wiederholungstäterregelung und Sie erhalten einen weiteren Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Elisa meint
19. Mai 2018 at 7:50
Besteht die Möglichkeit durch persönliche Vorsprache oder ähnliches vorher bei der Bußgeldstelle zu erfahren wie schnell man wirklich geblitzt worden ist?
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:11
Hallo Elisa,
im Regelfall ist das unüblich. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
uwe meint
6. März 2018 at 17:07
habe heut eine Ermahnung bekommen da ich jetzt 5 Punkte habe
2 Punkte bekam ich im April 2014
1 Punkt im März 2017
1Punkt im Juli 2017
1 Punkt im Oktober 2017
wann verfällt das vom April 2014
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:30
Hallo Uwe,
der Fall der Punkte hängt davon ab, um was für einen Verstoß es sich dabei handelte. Bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit ist dies zum Beispiel nach 2 Jahren der Fall.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andrea meint
3. Februar 2018 at 17:11
Hallo
mein Mann hat vom 6.1. zum 7.1. Bockmist gemacht. Er ist unter Alkohol nach einem Streit ,Auto gefahren. Die Polizei hat ihn angehalten, 1,2 Prom.beim pusten. Ihm wurde den Führerschein abgenommen und Blut abgenommen. Nach 2 Wochen haben wir erst Bescheid bekommen. Der Blutwert war 1.19 und er mußte ein Anhörungsbogen ausfüllen. Er hat die Straftat zugegeben und hat seid dem nix mehr gehört. Das ist jetzt wieder über 2 Wochen her.
Was kann auf ihm zukommen (Erste mal) und wie lange kann der endgültige Bescheid dauern,weil der Führerschein ja seid dem weg ist?
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:43
Hallo Andrea,
ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine Straftat vor. Das Bußgeld und die Dauer des Führerscheinentzugs werden somit von einem Gericht bestimmt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
nikangelo meint
12. Dezember 2017 at 21:14
hallo eine frage,
kann ich mein Führerschein abgeben statt mein sohn der geblitzt wurde ? der wurde mit ca 150 km/h gebiltzt minus abzug 145 km/h.
bussgeldkatalog.de meint
15. Dezember 2017 at 13:20
Hallo Nikangelo,
dies ist nicht möglich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
David meint
7. Dezember 2017 at 7:42
Hallo,
Ich habe mal eine Frage, bin dieses Jahr schon zweimal geblitzt worden mit jeweils 21 kmh zu schnell musste jeweils 80 € bezahlen und habe auch jeweils einen Punkt kassiert. Jetzt wurde ich wieder geblitzt bin sehr wahrscheinlich circa 20 kmh zu schnell gewesen. Bin lkw Fahrer was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:11
Hallo David,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird ein Bußgeld von 30€ fällig. Allerdings können Sie auch strenger sanktioniert werden, aufgrund Ihrer vorherigen Auffälligkeiten.
Das Team von Bußgeldkatalog.de
Karina meint
14. November 2017 at 18:25
Hallo, ich bin heute in einer 30 er Zone mit ca 71 km/h geblitzt worden. Ich war mit dem Dienstwagen unseres Pflegedienstes beruflich unterwegs und kurzzeitig abgelenkt. Leider habe ich schon einen Punkt in Flensburg, wegen eines ähichen Vergehens, auch in diesem Jahr. Damals überschritt ich die zul. Geschwindigkeit um 25 km/h und musste 80 Euro bezahlen. Auf welche Konsequenzen muss ich mich jetzt einstellen? Ich benötige den Führerschein um meiner Arbeit nachgehen zu können. MfG Karina
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 16:14
Hallo Karina,
gemäß Bussgeldkatalog droht Ihnen ein Bußgeld von 200€, zwei Punkten in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Michi meint
10. November 2017 at 16:43
Hallo wurde vor einem Monat außerorts mit 24km/h zuschnallt geblitzt bei 100km/h zulässig
Und nun würde ich vor kurzem mit ca 35-40 km/h geblitzt auch außerorts bei erlaubten 120km/h
Was kommt da auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 15:04
Hallo Michi,
die Bußgelder können Sie folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeit/
Das Team von bussgeldkatalog.de
David meint
8. Oktober 2017 at 18:29
Hallo,
Ich hätte wegen einer Geschwindigkeits überschreitung meinen Führerschein am 27.04 für einen monat abgeben müssen. Ich nahm an 3 Monate frist zu haben, jedoch war das fahrverbot am 27.04 rechtskräftig nun wurde ich mitte juni mit 61kmh in der 50 zone geblitzt und habe nun fahren trotz fahrverbot am hals. Abgesehen von einer geldstrafe was passiert nun mit meinem Führerschein und wie viele punkte kommen auf mich zu.
Vielen dank und gruß david
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:43
Hallo David,
gemäß § 21 Abs. 1 StVG droht beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beziehungsweise beim Entzug dieser, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sabrina meint
8. Juli 2017 at 9:58
Hallo,
mir ist leider diese Woche der absoulute Mist passiert…
Ich habe seit ca. einer Woche eine neue Arbeitsstelle, bei der ich eigentlich immer um 13:30 Uhr Feierabend habe, um meinen Sohn um 14:00 Uhr pünktlich vom Kindergarten abholen zu können.. Letzte Woche allerdings blieb ich unerwartet einen Tag länger auf der Arbeit, weil ich mich noch in einem Gespräch mit dem Chef befand. Als ich danach dann los wollte, stellte ich dann erst erschrocken fest, dass es bereits 13:45 Uhr waren und hatte nur noch den Gedanken, „Du musst dich beeilen, du musst zum Kindergarten!“ … Und dann auf einmal passierte es, dass ich geblitzt wurde! – als ich aufs Tacho schaute, war ich bei ca. 65 km/h – auf einer Straße, bei der werktags von morgens bis 17 Uhr, 30 km/h, ansonsten 50 km/h erlaubt sind! – das war der nächste Schock! Dass ich so schnell gefahren war, war mir absoulut nicht bewusst gewesen; ich war einfach so sehr in dem Gedanken, schnell zum Kindergarten zu müssen…
Laut Bußgeldrechner muss ich nun ( wie ich selbst immer sage, verständlicher Weise, wenn man soviel zu schnell fährt!!!) mit einem Monat Fahrverbot rechnen… Da ich morgens aber meinen Sohn zum Kiga, meine Tochter zur Tagesmutter und dann selbst zur Arbeit fahren muss, die reinste Katastrophe!! :( … da ist wohl wahrscheinlich dann nicht nur mein Lappen, sondern auch meine neue Arbeitsstelle verloren *ahhh ..
Deshalb meine Frage, ob es evtl. eine sinnvolle Möglichkeit gibt, das Fahrverbot irgendwie zu umgehen? – Ich bin 26 Jahre alt, habe seit nun 5 Jahre den Führerschein, 0 Punkte, und das ist sogar erst das dritte Mal, dass ich geblitzt werde – seit 5 Jahren!!
Liebe Grüße,
Sabrina
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 9:19
Hallo Sabrina,
es ist grundsätzlich möglich, ein Fahrverbot in Bußgelder umzuwandeln – allerdings müssen dazu bestimmte Bedingungen vorliegen. Sollte es in Ihrem Fall zu einem Fahrverbot kommen, setzten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihre Möglichkeiten prüfen, vor allem dann, wenn ein Fahrverbot Ihre Existenz bedrohen würde – in solchen Fällen wird von „unzumutbaren Härte“ gesprochen.
bussgeldkatalog.de
Anja meint
27. Januar 2017 at 16:45
Ich fuhr auf der mittleren Spur auf eine Kreuzung zu, vor mir ein Fahrschulwagen. Fa ich rechts abbiegen wollte fuhr ich rechts an dem Fahrschulwagen vorbei. Etwas bevor die eigentliche Abbiegespur begann. Wurde von der Fahrlehrerin mit dem Handy fotografiert. Sollte die mich wegen vorherig geschilderten Anzeigen, was wäre meine zu erwartende Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:33
Hallo Anja,
Sie haben sich in diesem Fall nichts zu schulden kommen lassen und den rechten Fahrstreifen gewählt, weil Sie rechts abbiegen wollten. Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid folgen, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen diesen einlegen.
bussgeldkatalog.de
Christian meint
25. November 2016 at 16:22
Ich wurde gerade das 3 x eines Jahres geblitzt mit unter 20kmh. 1 x musste ich 15 und 1 x 25€ zahlen. Droht Fahrverbot oder Entzug? Vielen Dank für eine Antwort. LG Chris
bussgeldkatalog.de meint
28. November 2016 at 9:54
Hallo Christian,
in der Regel müssten Sie nicht mit weiteren Konsequenzen rechnen. Die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h. Allerdings kann die zuständige Behörde auch bei mehrfach auftretenden, geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Einzelfall weitere Sanktionen anordnen.
bussgeldkatalog.de
Margot M.-B. meint
6. Juli 2016 at 9:06
Meine Schwiegertochter hat nach 14 stündiger Arbeit in einem Altenheim aus Frust Alkohol getrunken und ist gegen 1 Uhr nachts noch an die Tankstelle für Zigaretten, auf dem Weg dorthin ist die Kupplung des Autos kaputt gegangen und sie hat mit dem Fuß auf die Reifen getreten und geschimpft, worauf die Nachbarn die Polizei riefen. Die haben sie gleich in Handschellen abgeführt auf die Wache. Dort wurde mit dem Blasgerät der Alkoholspiegel gemessen ( 0,529) nach 1 1/2 Stunden (immer noch in Handschellen, Besuch auf die Toilette vom Polizisten verweigert) wurde ein Arzt hinzu gezogen, angebliche jetzige Alkoholkonzentration 2,01 Prom. Wie kann das sein, jetzt sollte sie wegen Unterschrift für das Protokoll zur Pol.. Dort nahm ihr derselbe Polizist, der am Tatabend sie in Handschellen gelegt hat mit den Worten, „ich muß nochmal den Führerschein sehen “ diesen ab und sagte, so jetzt gibt es DEN erst wieder in 1 Jahr. Ist klat, wegen des Alkohols hat sie eine Strafe verdient, keine Frage, sie trinkt ja sonst niemals, aber getan ist getan. Sie ist Altenpflegerin in einem Heim 6km entfernt ohne Bahnhof und Bus,jetzt muß sie täglich mittags Arbeitsanfang und nachts 21 Uhr Arbeitsende nach Hause gehen. Mitfahrmöglichkeiten sind keine gegeben. Was oder kann sie überhaupt was machen um wenigstens zur ‚Arbeit zu kommen. Mein Sohn hat keinen Autoführerschein, weil er sagt, die 500 m zu seiner Arbeitsstelle braucht er keinen und 1 Auto genügt. Mit freundlichen Grüßen Schwiegermutter Margot M.-B.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 9:08
Hallo Margot,
lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.
bussgeldkatalog.de
Edi meint
25. April 2017 at 15:16
Hallo,
Ich bin vor einem halben Jahr bei Rot über eine Ampel. Hatte noch Glück. Bussgeld und ein Punkt. Kein Fahrverbot. Heute bin ich ich mit ca. 95 km/h im 70 Bereich ausserGefecht geblitzt worden. Droht mir Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot?
Danke.
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 10:21
Hallo Edi,
in der Regel sollten Sie mit keinem Fahrverbot rechnen müssen.
bussgeldkatalog.de
Andrea meint
5. Juni 2018 at 21:01
Wäre dankbar über jede Antwort Hallo war schon rot oder ist es rot geworden .mir ist es heute auch passiert habe angst mein Job zu verlieren 😪wäre dankbar über jede Antwort neben mir fuhr ein Auto los und ich bin auch los gefahren habe nicht auf die Ampel geächtet es war rot und Blitz deswegen die Frage war rot als sie gefahren sind ?
Nico meint
25. März 2020 at 12:58
Hallo,
Ich bin über einen Fußgängerweg gefahren während eine Frau 3/4 des Weges schon überquert aber noch nicht Vollständig drüben war. Dazu kommt dass das Kind auch rüber wollte aber keine Gefahr bestand diese Personen zu gefährden, da das Kind zu weit vom Zebrastreifen entfernt war.
Die besagte Frau hat die Situation komplett Ünerzogen der Polizei geschildert dass es erstmal zu einem Entzug des Führerscheins kam bis weiteres geklärt ist.
Meine Frage: kann man mit einem Fahrverbot rechnen oder nicht ? laut Bußgeldkatalog 2020 steht ganz klar KEIN Fahrverbot sondern 100€ Strafe und 1 Punkt. Hier wollte ich mich nur nochmal vergewissern.
Hans meint
22. Dezember 2022 at 11:06
ich würde ein Fahrrad für ihre Tochter empfehlen