Kurz & knapp: Vom Fahrverbot freikaufen?
Unter Umständen können Sie ein angedrohtes Fahrverbot umgehen, insbesondere wenn ein Härtefall vorliegt. In welchen Fällen das möglich sein kann, erfahren Sie hier.
Wenn ein Gericht ausnahmsweise vom Fahrverbot absieht, kann es das Bußgeld unter Umständen auch verdoppeln. Feste Regeln gelten hier jedoch nicht. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.
In aller Regel nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine erhebliche Führerscheinmaßnahme, die Betroffene nicht so einfach umgehen können.
Video: So wenden Sie Ihr Fahrverbot ab!
Können Sie sich von einem drohenden Fahrverbot noch freikaufen?
Inhaltsverzeichnis
Ein Fahrverbot kann für den einen oder anderen Betroffenen nicht nur eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit bedeuten. Auch der Job kann ab und an auf dem Spiel stehen. Oder vielleicht können auch pflegebedürftige Angehörige durch die Zwangspause am Steuer nicht mehr ausreichend versorgt werden.
Tatsächlich ist es im Einzelfall möglich, ein verhängtes Fahrverbot zu umgehen. Freikaufen ist jedoch nicht per se zulässig. Stattdessen spielt der Einzelfall eine Rolle. Liegt ein begründeter Härtefall vor, kann von einem Fahrverbot ausnahmsweise auch abgesehen werden. Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass ein Härtefall besteht, kann es das Bußgeld alternativ erhöhen. Das Fahrverbot entfällt.
Aber: In der Regel können sich so nur Ersttäter bei einem einmonatigen Fahrverbot im Einzelfall „freikaufen“. Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Richter. Mussten Sie bereits in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot antreten (= Wiederholungstäter), besteht diese Möglichkeit zumeist nicht. Und auch für 2 oder 3 Monate Fahrverbot gilt: Freikaufen ist in aller Regel nicht möglich.
Von 4 Wochen Fahrverbot freikaufen: Welche Kosten fallen an?
Um wie viel das Gericht das Bußgeld im Einzelfall erhöht, wenn es ausnahmsweise von einem Fahrverbot absieht, ist nicht pauschal festgelegt. Unter Umständen kann der zuständige Richter das Bußgeld verdoppeln, um einen angemessenen Ausgleich für das Fahrverbot zu schaffen. Das Absehen vom Fahrverbot soll nämlich auch im Härtefall keinen „Straferlass“ bedeuten.
Können Sie sich auch von einem Führerscheinentzug freikaufen?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt immer dann in Betracht, wenn der betroffene Fahrer sich als fahruntauglich erwiesen hat. Dies kann etwa bei erheblichen Alkohol- oder Drogenverstößen der Fall sein, aber auch nach (anderen) Straftaten im Straßenverkehr.
Es handelt sich beim Führerscheinentzug um eine strengere Führerscheinmaßnahme. Der Betroffene muss häufig sogar im Rahmen einer MPU erst nachweisen, dass er doch fahrtauglich ist, um die Fahrerlaubnis auf Antrag zurückzuerhalten.
Während Sie sich unter Umständen von einem Fahrverbot „freikaufen“ können, ist dies bei der Entziehung der Fahrerlaubnis regelmäßig nicht möglich.
Leni meint
22. Mai 2023 at 9:55
Nach 4 Monate bekam ich die Entscheidung dass mein Anspruch abgelehnt wurde wegen Fahrverbot werde ich jetzt neu aufgefordert meinen Führerschein innerhalb eine bestimmte Zeit abzu