Kurz & Knapp: Wo ist der Führerschein abzugeben?
Um ein Fahrverbot anzutreten, müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Dies kann auf zwei Wegen geschehen.
Sie können den Führerschein bei der örtlichen Polizeidienststelle per Post oder persönlich abgeben.
Alternativ können Sie den Führerschein auch bei der Verwaltungsbehörde abgeben, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat.
Wo und wie Sie den Führerschein abgeben – mehr im Video
Den Führerschein abgeben – aber wo?
Ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe zusätzlich zu Bußgeld und Punkten in Flensburg bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt werden. Üblicherweise beträgt die Dauer des Fahrverbots ein bis drei Monate.
Der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das ist normalerweise zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids der Fall. Ersttäter haben hingegen eine Frist von vier Monaten, innerhalb derer sie selbst den Beginn für das Fahrverbot wählen können.
Wer auch immer in die Lage kommt, den „Lappen“ z. B. bei einem Fahrverbot abgeben zu müssen, fragt sich vielleicht: Meinen Führerschein abgeben – Wo mache ich das? Und wie erfolgt die Abgabe? Diese Fragen werden in den folgenden Kapiteln geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Bei welchen Stellen können Sie Ihren Führerschein abgeben?
Sie müssen den Führerschein abgeben – bloß wo? Bei einem Fahrverbot kann die Führerscheinabgabe an verschiedenen Orten und auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Eine amtliche Verwahrung ist beim Führerschein bei folgenden Stellen möglich:
- Polizeidienststelle: Die Dienststelle, welche für den Wohnsitz des Betroffenen zuständig ist, kann den Führerschein in amtliche Verwahrung nehmen. Um bei der Polizei den Führerschein abgeben zu können, müssen der Ausweis und der entsprechende Bescheid vorgezeigt werden. Die Abgabe vom Führerschein bei der Polizei ist nicht in jedem Bundesland möglich. Deshalb sollte sich der Führerscheininhaber vorher informieren.
- Verwaltungsbehörde: Die Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot kann auch bei der Behörde erfolgen, welche den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Wo Sie den Führerschein abgeben, entnehmen Sie dem Bescheid. Dieser enthält die Adresse der Bußgeldstelle.
Den Führerschein abgeben – Wie ist das möglich?
Die wichtigen Fragen zum Ablauf der Führerscheinabgabe lauten: Wo muss er abgegeben werden? Aber auch: Wie funktioniert die Abgabe vom Führerschein?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Postweg: Sie können den Führerschein in einem Brief per Post an die zuständige Behörde verschicken. Wichtig ist in diesem Fall ein Einschreiben, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.
- Persönliche Abgabe: Der Führerschein kann bei Fahrverbot auch persönlich der Behörde übergeben werden. Denken Sie an den Bescheid und an den Ausweis.
Wo muss ich meinen Führerschein abholen?
Die Frage: „Führerschein abgeben – nur wo?“ ist nun beantwortet. Doch auch wenn Sie nun genug darüber wissen, auf welchem Weg Sie den Führerschein abgeben und wo, bleibt eine Frage: Wo holen Sie ihn nach der Frist wieder ab? Nach dem Ende eines Fahrverbots erlangt der Betroffene in der Regel automatisch seinen Führerschein zurück. Es ist nun wichtig, zu wissen, wo Sie den Führerschein abholen können.
Normalerweise bekommt der Inhaber des Führerscheins diesen per Post zurückgesandt – und zwar am letzten Tag der Fahrverbotsfrist. Wer nicht auf diese Weise seinen Führerschein erhalten will, kann angeben, dass er das Dokument für die Fahrerlaubnis lieber persönlich bei der jeweiligen Behörde abholen will.
N, Ludmilla meint
25. August 2022 at 11:41
Ich möchte mein Führerschein freiwillig abgeben und „Sichere-Fahrt-Schein“ kriegen.
Ich bin 75 Jahre alt, wohne in Bad Rothenfelde. Wie kann ich das machen? Danke
Ingrid L meint
6. August 2022 at 13:45
Bitte geben Sie mir meinen Führerschein zurück.
Ich habe keine Fahrerflucht begangen,
Man hatte mich eingekeist und niemand wollte die Polizei
Rufen. Da ich nötig zur ToiLette mußte ,bin ich sofort nach Hause
um die Polizei selbst anzurufen. Da rief die mich an und befahl
mir, wegen Fahrerflucht sofort den Führerschein abzugeben.
Das finde ich jedoch nicht richtig. Würde gerne mit dem Polizeibeamten
darüber reden!
E
Jean meint
27. Juni 2022 at 19:36
Hallo hatte jetzt1monat fahrverbot in Rheinland Pfalz und muss jetzt 1monat in Saarland den führerschein abgeben . Meine Frage ist muss ich den führerschein wieder abgeben.in Saarland, obwohl ich erst einen Monat in Rheinland-Pfalz abgegeben hatte? Mfg
Schmidt meint
11. Februar 2019 at 22:43
In Lingen lehnt die Polizei das ab. Ich wollte meinen Schein freiwillig abgeben.
Ingrid meint
21. Januar 2019 at 20:54
aiach möchte meinen Führerschein aus Altersgründen abgeben,ich bin 79 Jahre alt,wo kann ich den Führerschein abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
24. Januar 2019 at 15:46
Hallo Ingrid
Der Führerschein kann bei einer Polizeidienststelle oder einer Verwaltungsbehörde abgegeben werden.
Siehe ersten Abschnitt.
-Die Redaktion