Kurz & Knapp: Härtefall beim Fahrverbot geltend machen
Nur in bestimmten Fällen stellt das Fahrverbot eine unzumutbare Härte dar. Entweder wenn die berufliche Existenz gefährdet ist (z. B. Berufskraftfahrer) oder wenn pflegebedürftige Angehörige darauf angewiesen sind, dass der Betroffene sie fahren kann.
Allerdings muss selbst bei einem Härtefall genau nachgewiesen werden, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.
Es ist unwahrscheinlich, einen Härtefall beim Fahrverbot geltend zu machen, wenn dieses aufgrund einer Verkehrsstraftat verhängt wurde (z. B. Drogen am Steuer).
Kann bei einem Härtefall ein Fahrverbot umgangen werden?
Wenn gegen einen Fahrer wegen eines Verkehrsverstoßes ein Fahrverbot verhängt worden ist, kann das für den Betroffenen zu einer belastenden Situation führen. Ist er in der Lage, das Gericht davon überzeugen, dass sein Fall ein Härtefall darstellt, ist es möglich, dass das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt wird. Diese fällt dann meist recht hoch aus. Das normale Bußgeld wird üblicherweise verdoppelt, manchmal sogar verdreifacht.
Doch wann genau verhindert ein Härtefall ein Fahrverbot bzw. wann kann die zuständige Stelle von der Verhängung eines Fahrverbots absehen? Was ist überhaupt ein Härtefall? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein Härtefall vor?
Es gibt nicht viele Gründe, wegen denen das Gericht ein Fahrverbot als unzumutbare Härte einstuft. Dazu zählen folgende Argumente:
- Existenzbedrohung: Die berufliche Existenz hängt von der Mobilität des Betroffenen ab, z. B. weil er Berufskraftfahrer ist oder ohne Auto nicht zur Arbeitsstelle gelangen kann. In solch einem Fall ist es möglich, dass das Gericht eine Aussage des Arbeitgebers verlangt, um diesen Umstand zu überprüfen.
- Pflegebedürftige Angehörige: Der von einem Fahrverbot Betroffene pflegt einen Angehörigen und benötigt dafür einen Führerschein, z. B. um diesen mit dem Auto zum Arzt fahren zu können.
Betroffene, die auf einen Härtefall plädieren wollen, um das Fahrverbot zu umgehen, sollten sich an einen Anwalt wenden, dessen Spezialgebiet das Verkehrsrecht ist.
Was spricht gegen einen Härtefall?
Allerdings gibt es auch Gründe, welche gegen die Entscheidung sprechen, ein Fahrverbot zu erlassen – selbst wenn es sich um einen Härtefall handeln sollte. Dazu gehören die nachstehenden Punkte:
- Punkte in Flensburg: Der Fahrer hat bereits Punkte auf seinem Konto, das bedeutet, er hat in der Vergangenheit schon Verkehrsverstöße begangen, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld gehandet werden.
- Wiederholte Verkehrsverstöße: In den vergangenen zwei Jahren wurde bereits ein Fahrverbot gegen den Verkehrssünder verhängt. Oder er wurde nun zum zweiten Mal bei derselben Ordnungswidrigkeit ertappt.
- Alkohol und Drogen: Der Verkehrsverstoß, um den es geht, hat mit Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu tun.
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