Kurz & Knapp: Angedrohtes Fahrverbot verhindern
Im Einzelfall ist es durchaus möglich, ein verhängtes Fahrverbot noch zu verhindern. Allerdings bedarf es hierfür in der Regel triftiger Gründe. Welche einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und das darin angekündigte Fahrverbot sein können, erfahren Sie hier.
Nein. Das Fahrverbot richtet sich stets gegen den beschuldigten Fahrer. Es gibt keine legale Möglichkeit, die Sanktion auf Dritte zu übertragen.
Nein. Können Sie ein verhängtes Fahrverbot nicht verhindern und müssen es antreten, so muss dies stets am Stück abgeleistet werden. Eine Möglichkeit, dieses aufzuteilen, gibt es nicht.
Video: So wenden Sie Ihr Fahrverbot ab!
Wie können Sie ein angedrohtes Fahrverbot verhindern?
Rotlichtverstoß, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer: Es gibt zahlreiche Verkehrsverstöße, für die der Bußgeldkatalog neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot vorsieht. Ein solches hat den Zweck, dem Betroffenen die Schwere des begangenen Verstoßes zu verdeutlichen und stellt so auch eine Form der Verkehrserziehung dar. Aber ein Fahrverbot kann den Betroffenen das Leben tatsächlich mitunter schwer machen, insbesondere wenn etwa die eigene Berufstätigkeit auf dem Spiel steht (insbesondere bei Berufskraftfahrern).
Um solch einschneidende Auswirkungen zu umgehen, suchen viele dann nach einer Möglichkeit, das ihnen angedrohte Fahrverbot zu verhindern. Und das ist im Einzelfall durchaus möglich, sofern das Fahrverbot noch nicht rechtskräftig ist. Das Mittel der Wahl ist der Einspruch gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid. Einen Einspruch können Betroffene stets innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids gegenüber der zuständigen Behörde erheben. Doch nicht in jedem Fall ist ein solcher Einspruch auch von Erfolg gekrönt.
Inhaltsverzeichnis
In welchen Fällen können Betroffene ein Fahrverbot doch noch verhindern?
Betroffene haben unterschiedliche Möglichkeiten, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern. Zum einen können sie gegen den Bußgeldbescheid insgesamt Einspruch erheben. Zugrunde liegen sollten hier in der Regel begründete Zweifel an der Zulässigkeit oder Richtigkeit der Messergebnisse. Da Laien dies jedoch in aller Regel nicht einschätzen können, bietet sich der Rat eines Anwalts an. Dieser kann umfassende Akteneinsicht gegenüber der Behörde beantragen und diese auf mögliche Fehler hin prüfen, die einen Einspruch begründen können.
Darüber hinaus muss sich der Einspruch nicht nur gegen den Bußgeldbescheid insgesamt richten, sondern auf die Festsetzung eines Fahrverbotes selbst. In folgenden Fällen kann dies etwa sinnvoll sein:
- Der Verstoß beruhte auf einem Augenblicksversagen. Von einem verhängten Fahrverbot kann dann unter Umständen auch abgesehen werden.
- Das Fahrverbot stellt eine unzumutbare Härte für den Betroffenen dar (z. B. Gefährdung der beruflichen Existenz, Notwendigkeit der Fahrerlaubnis bei der Pflege eines nahen Angehörigen). Bei einem begründeten Härtefall kann das Fahrverbot dann gegen Erhöhung der Geldbuße aufgehoben werden.
Achtung! Betroffene können sich nicht einfach nach Belieben auf ein mögliches Augenblicksversagen oder einen möglichen Härtefall berufen. Es bedarf stets einer objektiv nachvollziehbaren und triftigen Begründung. Hier kann der Rat eines Verkehrsrechtsanwalts hilfreich sein, denn dieser kann einschätzen, welche Gründe genügen könnten. Aber auch dann gibt es grundsätzlich keine Garantien, dass der Betroffene das Fahrverbot tatsächlich noch verhindern kann.
Fahrverbot verhindern: Musterbrief für den Einspruch
Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit angedrohtem Fahrverbot zur Verfügung. Dieses soll jedoch lediglich der Veranschaulichung dienen. Wollen Sie eine wirksame Begründung für den Einspruch anbringen oder das Fahrverbot im Härtefall verhindern, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dieser kann Ihnen bei der Bewertung Ihres Falles helfen.
[Anschrift Einspruchsteller]
[Anschrift Bußgeldstelle]
[Ort, Datum]
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum]
Ihre Vorgangsnummer: [Nummer einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen den vorgenannten Bußgeldbescheid, mir zugestellt am [Zustelldatum]. Mit diesem wird mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen: [Schilderung des Tatvorwurfs].
Begründung für den Einspruch:
[Hier eine Begründung für den Einspruch gegen den Tatvorwurf oder die Höhe der Sanktionen angeben. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um eine nachvollziehbare Begründung anzugeben.]
[Unterschrift Einspruchsteller]
Kommentar hinterlassen