Kurz & knapp: Das Fahrverbot verschieben
Ob Sie das Fahrverbot verschieben können, hängt davon ab, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.
Ersttäter können sich innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten. Wiederholungstäter haben diesen Spielraum nicht. Das Fahrverbot beginnt ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Das Fahrverbot kann nicht aufgeteilt werden.
Warum kann es für manche Fahrer wünschenswert sein, ein Fahrverbot zu verschieben?
Ein Fahrverbot trifft viele Fahrer empfindlich. Besonders, wenn sie im Rahmen ihres Berufes Auto fahren müssen. Die Betroffenen sind angewiesen, ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben.
In der Regel wird in Deutschland ein Fahrverbot für einen Monat bis drei Monate zusätzlich zu einem Bußgeld verhängt. Daher kann es für Betroffene eine Erleichterung bedeuten, sollte es zumindest möglich sein, das Fahrverbot zu verschieben. Denn im Urlaub beispielsweise ließe sich die Trennung vom Führerschein leichter ertragen. Im folgenden Text werden Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verschieben eines Fahrverbots gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Ist es möglich, um 1 Monat das Fahrverbot zu verschieben?
Das Fahrverbot zu verschieben stellt für Ersttäter kein Problem dar. Ersttäter sind Personen, die in den letzten zwei Jahren nicht zu einem Fahrverbot verurteilt worden sind. Sie dürfen das Fahrverbot zu einem Termin antreten, den sie sich aussuchen können. Dieser muss allerdings innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten liegen und das Fahrverbot bis zum Ende dieser Frist abgeleistet sein.
Die Zeitspanne der vier Monate beginnt, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Für ein Fahrverbot kann niemand diesen Zeitraum selbst auswählen. Er ist festgelegt. Somit können Ersttäter aber immerhin das Fahrverbot um 1 Monat verschieben, ja sogar um mehr als drei Monate.
Ein Fahrverbot verschieben durch einen Einspruch?
Eine andere Option, ein Fahrverbot aufzuschieben, ist es, Einspruch einzulegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids geschehen.
Wird der Einspruch nicht gleich abgelehnt, muss dieser bearbeitet werden. Dies dauert Zeit und bevor kein Urteil gefällt worden ist, wird auch das Fahrverbot nicht rechtskräftig. Bis dahin darf also gefahren werden.
Kann ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden?
Unter bestimmten Umständen kann das funktionieren. Das Fahrverbot wird dann in ein Bußgeld umgewandelt.
Es ist empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, sollte tatsächlich der Wunsch danach bestehen, Einspruch einzulegen.
Ein solcher Anwalt hat genügend Sachkenntnis, um im Einzelfall abschätzen zu können, wie groß die Chancen sind.
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