Kurz & Knapp: Die Dauer eines Fahrverbots
Das Fahrverbot ist eine Sanktion aus dem Bußgeldkatalog, die neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg verhängt werden kann.
Ja, das Fahrverbot kann bei einer Straftat eine Nebenstrafe darstellen.
Abhängig ist die Dauer bei einem Fahrverbot unter anderem davon, ob Sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen haben.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Dauer des Fahrverbots
Fahrverbot: Eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog
Inhaltsverzeichnis
Begehen Sie einen Verkehrsverstoß, werden Sie üblicherweise durch einen Bußgeldbescheid auf die Konsequenzen, die darauf folgen, aufmerksam gemacht. So ein Bescheid bringt immer die Forderung zur Zahlung eines Bußgeldes mit sich, aber in schwerwiegenderen Fällen können auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot folgen.
Ein solches stellt für viele Betroffene eine große Belastung im alltäglichen Leben sowie unter Umständen auch bei der Berufsausübung dar. Sie werden sich also sicherlich eine Frage stellen, wenn Sie an ein drohendes Fahrverbot denken: Wie lange dauert es in der Regel? Die Antwort darauf finden Sie im Bußgeldkatalog, denn hier sind die einzelnen Tatbestände und die entsprechenden Sanktionen aufgeführt. Die rechtlichen Grundlagen lassen sich allerdings im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) finden.
Ein Fahrverbot ist doch nicht so schlimm, oder?
Menschen, die in der Stadt wohnen und die öffentlichen Verkehrsmittel alternativ zum Auto nutzen können, mögen vielleicht denken, dass ein Fahrverbot doch gar nicht so eine drastische Maßnahme ist. Viel schlimmer ist doch eindeutig das horrende Bußgeld, das in der Regel damit einhergeht, oder etwa nicht?
Wurde Ihnen wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung im Straßenverkehr ein Fahrverbot auferlegt, bedeutet das, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Ihre Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen. Sie dürfen allerdings keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen oder Plätzen führen, solange das Fahrverbot andauert. Wie lange das ist, hängt davon ab, als wie schwerwiegend Ihr Verstoß eingeschätzt wird. Auch ob Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr begangen haben, wirkt sich auf die Dauer aus.
Häufig gilt ein Fahrverbot klassenübergreifend. Das heißt im Falle von Berufskraftfahrern beispielsweise, dass sich auch ein Verkehrsverstoß mit dem privaten Pkw auf das Berufsleben auswirken kann: Einen Lkw oder einen Kraftomnibus dürfen Sie in diesem Fall nämlich auch nicht mehr fahren.
Die wichtigsten Infos zum Erhalt des Bußgeldbescheids
Die Dauer bemisst sich dabei an der Schwere des Verstoßes. Ein Monat Fahrverbot folgt beispielsweise, wenn Sie erstmalig gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen oder wenn Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 31 km/h überschreiten.
Ein zwei Monate langes Fahrverbot kann auf Sie zukommen, wenn Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 51 km/h zu schnell sind oder bei mehr als 100 km/h mit einem Abstand von weniger als 2/10 des halben Tachowertes zu Ihrem Vordermann fahren.
Ein Fahrverbot von drei Monaten erwartet Sie in der Regel, wenn Sie einen Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überqueren oder wenn Sie unter 80 km/h einen Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes zum Vorausfahrenden einhalten. Je höher das Gefahrenpotenzial Ihrer Handlung ist, desto eher kann ein Fahrverbot folgen. Wie lange es dauert, hängt ebenfalls davon ab.
Fahrverbotsdauer bei einer Straftat
Das Fahrverbot kann nicht nur bei einer Ordnungswidrigkeit folgen. Auch bei einer Straftat kann es verhängt werden. Der Tatbestand muss dabei nicht zwingend etwas mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Geregelt ist das in § 44 StGB. Unter anderem kommt das in Betracht, wenn die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch ein Fahrverbot verhindert wird.
Wie lange die Dauer des Fahrverbots in so einem Fall sein darf, schreibt das Gesetz ebenfalls vor: eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten ist möglich. Begehen Sie eine Straftat im Straßenverkehr, ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihren Führerschein für eine Weile abgeben müssen. So wird mit ziemlicher Sicherheit eine erfolgreich aufgeklärte Fahrerflucht zu einem Fahrverbot führen. Wie lange dieses andauert, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung.
Kev J. meint
5. September 2020 at 3:02
Meine Frage wäre eher bekomme ich als Sachse wenn ich in Bayern auf Montage einen Unfall auf privatgelände bzw messegelände verursache und das ohne Führerschein also gültige Fahrerlaubnis ein Fahrverbot von zwei Jahren aufgebrummt als ersttäter? ich danke ihnen schonmal im voraus und würde mich über eine Antwort freuen.
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 15:18
Hallo Kev,
laut Gesetz ist das Fahren ohne Führerschein auf einem Privatgelände nicht verboten. Dies gilt allerdings nur, wenn das Gelände für andere Verkehrsteilnehmer nicht zugänglich ist und z.B. durch einen Zaun umschlossen ist.
Gemäß § 21 Absatz 1 StVG kann das Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr mit einer Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Außerdem muss der Unfallverursacher für die Schäden aufkommen, die der Unfallgegner erlitten hat z. B. für Beschädigungen am Fahrzeug. Wird das Unfallopfer verletzt, hat es außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de