Bußgeldtabelle: Fahrzeitüberschreitung
Verstoß | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Tägliche Lenkzeit überschritten | ||
um bis zu 1 Stunde | 30 € | |
um bis zu 2 Stunden (je weitere angefangene halbe Stunde) | 30 € | 90 € |
um mehr als 2 Stunden (je weitere angefangene halbe Stunde) | 60 € | 180 € |
Bußgeldrechner für Lenk- und Ruhezeiten
Kurz & knapp: Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw
Am Tag darf eine Fahrzeit von 9 Stunden von Lkw-Fahrern nicht überschritten werden. Zweimal innerhalb einer Arbeitswoche dürfen jedoch auch 10 Stunden gefahren werden.
Ja, die Wartezeit, die vor Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen oder in Staus verbracht wird, zählt zur Fahrzeit dazu.
Eine Fahrzeitüberschreitung kann für Lkw-Fahrer und Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld zur Folge haben. Dieses erhöht sich, je mehr die Fahrzeit überschritten wird.
Wichtige Regelung für Lkw-Fahrer: Fahrzeiten einhalten
Fahren macht müde: Wer länger hinter dem Steuer sitzt, wird feststellen, dass Aufmerksamkeit und Konzentration mit der Zeit nachlassen. Berufskraftfahrer legen täglich viele Kilometer auf den Straßen zurück und verbringen den größten Teil ihrer Arbeitszeit auf dem Fahrersitz.
Um der Erschöpfung entgegenzuwirken und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen, müssen Lkw-Fahrer gewisse Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese werden nämlich in Deutschland durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Fahrer müssen ihre Fahrzeiten dokumentieren und die Einhaltung kann kontrolliert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Doch welche Regelungen gibt es bezüglich der Fahrzeiten für Lkw-Fahrer? Was genau zählt eigentlich zur Fahrzeit? Was müssen die Berufskraftfahrer beachten, damit es nicht zur Fahrzeitüberschreitung kommt und was droht, wenn sie die Fahrzeiten nicht einhalten? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Fahrzeiten gelten für Lkw-Fahrer?
Um zu vermeiden, dass es zu einer Fahrzeitüberschreitung kommt, müssen Lkw-Fahrer die in der FPersV festgelegten Regelungen einhalten. Sie legt in § 1 Abs. 1 fest, dass die Vorschriften für Fahrer nur gelten, wenn sie ein Fahrzeug führen, welches:
- der Güterbeförderung dient
- eine zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 Tonnen und weniger als 3,5 Tonnen aufweist
Gemäß der Verordnung darf eine gewisse Fahrzeit nicht überschritten werden, die Fahrt muss unterbrochen werden und das Fahren muss nach einem gewissen Zeitraum für längere Zeit unterlassen werden.
Folgende Regelungen gelten bezüglich der Zeit, die hinter dem Steuer eines Lkw verbracht wird:
Fahrzeit an einem Tag
Die Lenkzeit darf am Tag höchstens 9 Stunden betragen. Zweimal innerhalb einer Arbeitswoche kann diese auf 10 Stunden erhöht werden. Nach 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden. In dieser Zeit darf das Fahrzeug für mindestens 45 Minuten nicht gefahren werden.
Die Pause von der Lenkzeit kann aber auch in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Die erste Lenkzeitunterbrechung muss 15 Minuten betragen, die zweite Pause 30 Minuten, sodass insgesamt trotzdem 45 Minuten lang nicht gefahren wird. Sobald aber eine Fahrzeit von 4,5 Stunden erreicht wurde, muss die Fahrt in jedem Fall für 45 Minuten unterbrochen werden.
Beispiel: Wurde bereits eine Fahrzeit von 1 Stunde absolviert, kann eine Pause von 15 Minuten genommen und anschließend für 3,5 Stunden weitergefahren werden. Im Anschluss muss der Lkw-Fahrer eine Lenkzeitunterbrechung von 30 Minuten einlegen.
Wichtig: Wenn sich die Fahrzeit von 9 auf 10 Stunden erhöht, müssen am Tag in jedem Fall mindestens zwei Fahrzeitunterbrechungen gemacht werden, die jeweils insgesamt 45 Minuten dauern. Das heißt, nachdem zum zweiten Mal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert wurde, muss erneut eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden. Im Anschluss kann der Lkw-Fahrer noch eine Stunde Fahrzeit einplanen.
Fahrzeit in der Woche
Die Lenkzeit darf innerhalb der gesamten Woche 56 Stunden nicht überschreiten. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen Lkw-Fahrer insgesamt nicht mehr als 90 Stunden unterwegs sein.
Unterwegs mit dem Lkw: Was zählt zur Fahrzeit?
Die Fahrzeit ist grundsätzlich die Zeit, die in der Arbeitszeit hinter dem Steuer des Lkw verbracht wird. Dabei muss das Fahrzeug aber nicht die ganze Zeit fahren, denn auch Wartezeiten zählen zur Fahrzeit dazu. Dabei handelt es sich beispielsweise um Zeiten die:
- vor Ampeln
- vor Kreuzungen
- vor Bahnübergängen
- in Staus
gewartet werden muss. Steht ein Lkw-Fahrer also zum Beispiel für mehrere Stunden im Stau, fährt der Lkw zwar theoretisch gesehen nicht. Dennoch wird das Fahrzeug in dieser Zeit aktiv durch den Fahrer geführt. Deshalb muss die Zeit, die im Stau verbracht wurde, zur Fahrzeit hinzugezählt werden.
Es kann demnach auch während der Wartezeit zu einer Fahrzeitüberschreitung kommen. Lkw-Fahrer müssen in diesem Fall rechtzeitig tätig werden, denn die Pause von der Lenkzeit darf nicht beim Warten genommen werden. Was muss der Fahrer also tun, damit in solch einem Fall nicht die Fahrzeit überschritten wird? Stehen Sie zum Beispiel im Stau auf der Autobahn und das Ende der Lenkzeit steht unmittelbar bevor, sollten Sie unbedingt zum nächstmöglichen Zeitpunkt abfahren.
Dokumentierung und Kontrolle der Fahrzeiten
Alle Fahrzeiten sowie Fahrzeitunterbrechungen müssen gemäß § 1 Abs. 6 FPersV vom Lkw-Fahrer aufgezeichnet werden, damit festgestellt werden kann, ob es zu einer Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw kam. Die Einträge müssen jeweils zu Beginn und am Ende der jeweiligen Fahrt bzw. Unterbrechung dieser erfolgen. Die Aufzeichnungen des laufendes Tages sowie die der vergangenen vier Wochen müssen vom Fahrer im Lkw mitgeführt werden und bei einer Kontrolle vorzeigbar sein und dem Prüfenden auf Verlangen ausgehändigt werden. Nach Ende der Mitführungspflicht müssen die Aufzeichnungen an den Unternehmer weitergegeben werden. Dieser muss sie dann für einen Zeitraum von einem Jahr aufbewahren. Es gibt zwei verschiedene Arten von Fahrtenschreibern:
- Analoger Fahrtenschreiber: Fahrzeiten und Unterbrechungen werden von einem mechanischen Tachographen, einer Papierscheibe, die sich durch ein Uhrwerk dreht, aufgezeichnet.
- Digitaler Fahrtenschreiber: Die Aufzeichnung erfolgt hier mittels eines digitalen Tachographen. Die Eintragungen werden auf dem Speichermodul und einer personengebundenen Fahrerkarte gespeichert.
Was droht bei einer Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw?
Wenn eine Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw begangen wird, drohen nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Unternehmer Konsequenzen. Wenn länger als erlaubt gefahren wird, kann grundsätzlich ein Bußgeld, nicht aber Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt werden. Wie hoch die Geldbuße ausfällt, hängt davon ab, um welche Dauer die Fahrzeit überschritten wurde. Mit zunehmender Überschreitungsdauer erhöht sich also auch das Bußgeld:
- Fahrzeitüberschreitung mit dem Lkw um bis zu eine Stunde: Für den Fahrer bedeutet das in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro. Für den Unternehmer hat eine geringe Überschreitung der Fahrzeit also keine Folgen.
- Die Fahrzeit wurde um bis zu 2 Stunden überschritten: Pro jede weitere angefangene halbe Stunde wird für den Fahrer erneut ein Bußgeld von 30 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro fällig.
- Der Fahrer hat die Fahrzeit um mehr als 2 Stunden überschritten: Pro jede weitere angefangene halbe Stunde droht dem Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und dem Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro.
Iris B meint
14. September 2021 at 11:20
Hallo ich habe eine Frage wenn ein Lkw Fahrer eine Polizei Kontrolle hat uns sie stellen eine Fahrüberschreitung fest muss er da eine Strafe bezahlen denn auf dem Protokoll steht
Absehen vom Organmandat Paragraph 50Abs.5a
MfG
Iris
Gerd meint
27. Juni 2021 at 9:03
Laden und abladen von Gütern gilt das auch als Ruhezeit wenn es länger als 15 Minuten dauert?