FAQ: Fahrzeugbrief verloren
Der Fahrzeugbrief bescheinigt, wer der Halter des Fahrzeugs ist. Sie benötigen ihn, wenn Sie das Kfz zulassen, ummelden oder verkaufen wollen. Ein Verkauf sowie eine An-und Abmeldung scheitern sonst an einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Fehlt diese, sollten Sie also zeitnah eine Neue beantragen.
Ist der Kfz-Brief verloren, sind Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief bis in einen niedrigen dreistelligen Bereich hinein denkbar. Die einzelnen Kostenpunkte im Zuge einer Neubeantragung des Fahrzeugbrief haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Nach Verlust kann ein Fahrzeugbrief neu beantragt werden. Ist der Fahrzeugbrief weg, können vier bis sechs Wochen vergehen, ehe Sie einen neuen erhalten. Auch, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief verloren haben, verfügen Sie weiterhin über eine Fahrerlaubnis und sind berechtigt, Auto zu fahren.
Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht?
Inhaltsverzeichnis
Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief genannt) ist eine Urkunde, welche die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr bestätigt. 2005 wurde der Fahrzeugbrief durch die europaweit eingeführte Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, um einer Verordnung der EU zu entsprechen. Die Gültigkeit der vor 2005 ausgestellten Kraftfahrzeugbriefe bleibt aber erhalten.
Der Fahrzeugbrief bestätigt nicht nur die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs, sondern enthält auch eine Verfügungsberechtigung der eingetragenen Person. Neben dem aktuellen Halter sind auch die vorherigen Halter namentlich vermerkt.
Grundsätzlich besteht die Regel: Ist der Fahrzeugbrief verloren, besser kein Auto (ver)kaufen, da somit ungeklärt ist, wer über das Kfz verfügen darf. Was Sie tun können, wenn Ihr Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist, erklärt unser Ratgeber in den nächsten Abschnitten.
Was brauche ich, um einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen?
Ist Ihr Kfz-Brief weg, ist die zuständige Zulassungsstelle Ihr Ansprechpartner. Hier geben Sie nach dem Kfz-Brief-Verlust eine Verlusterklärung für den Fahrzeugbrief ab. Geht der Kfz-Brief verloren, ist eine eidesstattliche Erklärung vor Ort bei einem Notar erforderlich. Zusätzlich gilt es nachzuweisen, dass der Fahrzeugbrief tatsächlich Ihnen gehört (Eigentumsnachweis).
Für die Beantragung des neuen Fahrzeugbriefs sind diese Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung
- Eidesstattliche Versicherung
Wurde Ihr Fahrzeugbrief gestohlen, ist zusätzlich die Polizei zu verständigen. Um einem Fahrzeugbrief-Verlust vorzubeugen, sollten Sie diesen immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Bei einer Verkehrskontrolle ist die Vorlage des Fahrzeugbriefs ohnehin nicht nötig.
Haben Sie den Verlust vom Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle angezeigt und Ihre Unterlagen vorgelegt, gilt Ihr Fahrzeugbrief beim Kraftfahrbundesamt als verloren gemeldet. Taucht Ihr alter Fahrzeugbrief innerhalb der nächsten zwei Wochen nicht wieder auf, wird die Urkunde neu ausgestellt. Deshalb kann es bis zu sechs Wochen dauern, ehe Sie einen neuen Fahrzeugbrief erhalten. In der Zwischenzeit sind Sie aber trotzdem berechtigt, Auto zu fahren.
Den Fahrzeugbrief verloren: Die Kosten der Neuanschaffung
Sie haben den Fahrzeugbrief verloren und ihn neu zu beantragen hat Kosten zur Folge. Auch für die eidesstattliche Versicherung fallen Kosten an. Zudem ist ein neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) zu beantragen, was ebenfalls Ausgaben mit sich bringt.
Ich habe den Fahrzeugschein verloren: Was kostet ein Neuer?
- Eidesstaatliche Erklärung: Etwa 30 Euro
- Neuer Fahrzeugbrief: 30-60 Euro
- Neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1): 10-50 Euro
Die stark variierenden Kosten der Neubeantragung erklären sich durch die Unterschiede nach Bundesländern und Gemeinden. Geht der Auto-Brief verloren, ist es auch von Ihrem Wohnort und der Zulassungsstelle abhängig, wie viel Sie zu zahlen haben. Bußgelder oder andere Strafen sind in Folge des Verlustes aber nicht zu befürchten.
Anders als der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), dem ersten Teil der Fahrzeugpapiere, ist der Fahrzeugbrief bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzulegen. Werden Sie hingegen das Opfer eines Autodiebstahls, können Sie sich mit Hilfe des Fahrzeugscheins eindeutig als Halter des entwendeten Fahrzeugs ausweisen.
Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?
Ging Ihnen der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) verloren, ist es nicht möglich ein Auto zu verkaufen. Ebenso sollten Sie ich vor Anbietern hüten, die Ihre Verfügungsberechtigung nicht belegen wollen oder behaupten, Sie hätten den Fahrzeugschein verloren.
Der Fahrzeugbrief ist kein direkter Eigentumsnachweis. Da die Verfügungsberechtigung in Form des Fahrzeugbriefs aber dem Eigentümer zusteht, sollte ein Kfz-Eigentümer diese Urkunde immer vorzeigen können. Ist der vermeintliche Eigentümer im Zuge eines angebahnten Autoverkaufs außer Stande, einen Fahrzeugbrief vorzulegen, ist von einem Kaufgeschäft dringend abzuraten
Kommentar hinterlassen