Kurz & knapp: Fahrzeugschein
Über den Fahrzeugschein können Sie nachweisen, dass Sie der Besitzer eines Kraftfahrzeugs sind. Das Dokument enthält zudem wichtige Informationen für die Werkstatt oder Versicherung. So stehen zum Beispiel Achslasten & Leergewicht im Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein enthält Angaben zum Fahrzeughalter, zum Modell des Kfz, über den Hubraum, den Tag der Erstzulassung etc. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der Bedeutung der einzelnen Buchstaben und Zahlen auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Durch die Schlüsselnummer lässt sich das Fahrzeug eindeutig identifizieren. Schlüsselnummern bestehen aus zwei Teilen: Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN). Hier lesen Sie mehr dazu.
Ja. Gemäß § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugschein bei jeder Fahrt mitzuführen. Tun Sie das nicht oder zeigen Sie diesen im Rahmen einer Polizeikontrolle nicht vor, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Fahrzeugschein
Wie ist ein Fahrzeugschein aufgebaut?
Inhaltsverzeichnis
Seit 2005 läuft der Fahrzeugschein offiziell unter dem Namen „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Diese Umstellung hat sich durch eine einheitliche Vorgabe der Europäischen Union ergeben, damit das Dokument auch im Ausland schnell gelesen werden kann.
Einen Fahrzeugschein erhalten Sie nur, wenn das Kfz für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurde. Dieser beinhaltet allerhand technische Daten. Anhand welcher Bezeichnung Sie die einzelnen Daten ablesen können, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 | Erklärung |
---|---|
A | Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges |
C.1.1 | Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
C.1.2 | Vorname(n) der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
C.1.3 | Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges |
Nächste HU | Zeitraum, in dem die nächste Hauptuntersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr) |
I | Datum, an dem diese Fahrzeugzulassung ausgestellt wurde |
C.4c | Information darüber, ob der Inhaber der Zulassung gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeuges ist |
B | Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges |
2.1 | Hersteller-Schlüsselnummer, welche für die Herstellerfirma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern) |
2.2 | Typ-Schlüsselnummer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahrzeuges steht (letzte 5 Stellen) |
J | Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation) |
4 | Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personenkraftwagen geschlossen" |
E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt |
3 | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
D.1 | Marke des Fahrzeuges |
D.2 | Typ, Variante und Version des Fahrzeuges |
D.3 | Handelsbezeichnung(en) dieser Version |
2 | Kurzbezeichnung des Herstellers |
5 | Bezeichnung von Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus |
V.9 | Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (bspw. Euro3) |
14 | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse (bspw. D3) |
P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle, mit der das Fahrzeug fährt |
10 | Code, der für die Kraftstoffart oder Energiequelle steht |
14.1 | Code, der für die maßgebliche Schadstoffklasse zur Typgenehmigung oder für die nationale Emissionsklasse steht (2 Ziffern) |
P.1 | Hubraum in Kubikzentimetern (cm³) |
22 | Bemerkungen und Ausnahmen |
L | Anzahl der Achsen |
9 | Anzahl der Antriebsachsen |
P.2/ P.4 | Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute (U/min) |
T | Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern (km/h) |
18 | Länge in Millimetern (mm) |
19 | Breite in Millimetern (mm) |
20 | Höhe in Millimetern (mm) |
G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges in Kilogramm (kg), d.h. Fahrzeuggewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leermasse bezeichnet |
12 | Rauminhalt des Tanks in Kubikmetern (m³) |
13 | maximal zulässige Stützlast eines Anhängers in Kilogramm (kg) |
Q | Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig |
V.7 | CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) |
F.1 | technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg) |
F.2 | im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamtmasse kann von Land zu Land variieren |
7.1 - 7.3 | technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in Kilogramm (kg) |
8.1 - 8.3 | im Zulassungsstaat maximal zulässige Achslast |
U.1 | Standgeräusch in Dezibel (dB) |
U.2 | Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Standgeräusch bezieht |
U.3 | Fahrgeräusch in Dezibel (dB) |
O.1 | technisch maximal zulässige, gebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
O.2 | technisch maximal zulässige, ungebremste Anhängelast in Kilogramm (kg) |
S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
S.2 | Stehplätze |
15.1 - 15.3 | Bereifung für jede Achse |
R | Farbe des Fahrzeuges |
11 | Code zur Farbe des Fahrzeuges |
6 | Datum der EG-Typgenehmigung |
17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
21 | sonstige Vermerke |
Schlüsselnummer im Fahrzeugschein: Erklärung
Eine entscheidende Angabe im Fahrzeugschein ist die Schlüsselnummer. Diese ist zum Beispiel für Behörden, Werkstätten und Versicherungen von Bedeutung. Dadurch lässt sich nämlich der exakte Fahrzeugtyp ermitteln. Zwei Elemente bilden die Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1:
- Herstellerschlüsselnummer (HSN): Diese besteht aus vier Zahlen und gibt den Hersteller des Fahrzeugs an. Sie ist im Feld 2.1 vermerkt.
- Typschlüsselnummer (TSN): Diese wird durch drei Buchstaben und fünf Zahlen angegeben und definiert Modell, Karosserieform, Motorisierung und Kraftstoffenergiequelle.
Gut zu wissen: Mittlerweile gibt es auch einen Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Diesen können Sie freirubbeln und nutzen, wenn Sie das Fahrzeug online abmelden wollen.
Müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Fahrt mitführen?
Der Fahrzeugschein ist also ein wichtiges Dokument, auf welches Sie gut aufpassen sollten. Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) dürfen Sie zuhause an einem sicheren Ort verwahren. Beim Fahrzeugschein sieht das allerdings anders aus. § 11 Absatz 6 FZV schreibt nämlich vor:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das bedeutet, dass Sie den Fahrzeugschein bei jeder Fahrt, so wie auch Ihren Führerschein, dabeihaben müssen. Kommt es zu einer Polizeikontrolle, müssen Sie den Beamten auf Verlangen diese Dokumente aushändigen.
Haben Sie den Fahrzeugschein im Auto nicht dabei, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür wird gemäß Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro fällig.
Fahrzeugschein neu beantragen: So gehen Sie vor
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren oder wurde dieser geklaut, ist schnelles Handeln gefragt. In letzterem Fall müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Haben Sie dies erledigt, können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ein neues Dokument beantragen.
Dafür sind die nachfolgenden Unterlagen notwendig:
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief
- Nachweis über einen bestehenden TÜV
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (können Sie bei der Zulassungsbehörde abgeben)
- Bei Diebstahl: Nachweis über die Anzeigeaufnahme bei der Polizei
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Vorgaben, wie hoch die Gebühren für einen Neuantrag auf den Fahrzeugschein sein dürfen. Diese können daher örtlich stark variieren. Sie sollten etwa 15 bis 50 Euro dafür einplanen. Bedenken Sie zudem, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Wichtig: Werden Sie bei einer Polizeikontrolle angehalten, reicht es in aller Regel aus, wenn Sie die Diebstahlanzeige vorweisen können. In diesem Fall droht Ihnen kein Bußgeld, weil Sie den Fahrzeugschein nicht mitführen.
Jörn S. meint
6. Oktober 2023 at 22:49
Kurze frage zur Zulassungsbescheinigung: Die Punkte R und 11 beziehen sich auf die Farbe des Fahrzeugs. Muss ich eine Umlackierung / Folierung eintragen lassen?? Was ist mit mehrfarbigen Lackierungen oder ’speziellen‘ Farbtönen ohne Herstellercode und RAL? Muss ich das beim TÜV zur Einzelabnahme vorführen?
Danke für Ihre Bemühungen