Kurz & knapp: fair parken GmbH
Ja. Es handelt sich bei Parkflächen vor Supermärkten um Privatparkplätze. Daher kann der Betreiber auch frei entscheiden, welche Regeln dort bezüglich des Parkens gelten. Das bedeutet auch, dass er eine Firma beauftragen kann, welche die Einhaltung dieser kontrolliert und Verstöße ggf. sanktioniert.
Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Vertragsstrafe durch die fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der Firma eingehen. Besitzen Sie zum Beispiel einen Kassenbon, welcher beweist, dass die Strafe gegen Sie zu Unrecht ausgesprochen wurde, so können Sie diesen auf der Internetseite der fair parken GmbH hochladen.
Nein. Da die fair parken GmbH ausschließlich Privatparkplätze kontrolliert, kann diese weder Bußgelder noch Punkte oder gar Fahrverbote aussprechen. Das ist nur auf öffentlichen Straßen durch Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei möglich.
Sofern die fair parken GmbH darüber aufklärt, welche Strafen für falsches oder zu langes Parken drohen, handelt die Firma rechtskonform. Ohne entsprechenden Hinweis ist eine Vertragsstrafe oft nicht zulässig. Zudem darf der geforderte Betrag auch nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Im ersten Schritt erhalten Sie eine Mahnung inklusive einer weiteren Zahlungsaufforderung. Die Mahngebühr beträgt in aller Regel zehn Euro.
Wann und wie die fair parken GmbH einen Strafzettel erstellt
Inhaltsverzeichnis
Bei der fair parken GmbH handelt es sich um eine Firma, welche im Bereich der Parkraumbewirtschaftung im privaten Bereich tätig ist. Das Unternehmen bietet unterschiedliche Parkraumkonzepte für Geschäftskunden an.
Dabei kann die fair parken GmbH sowohl Zonen für gebührenpflichtiges Parken errichten und diese mittels Parkscheinautomaten überwachen als auch die Höchstparkdauer kontrollieren. Letzteres ist vor allem bei Supermärkten beleibt.
Diese nehmen von Ihren Kunden in aller Regel keine Parkgebühr. Allerdings gibt es häufig Höchstparkzeiten von 90 Minuten oder zwei Stunden um zu verhindern, dass auch Verkehrsteilnehmer die keine Kunden sind, dort ihr Fahrzeug abstellen.
Klassisch wird die Einhaltung der Höchstparkdauer mittels Parkscheibe kontrolliert. Immer mehr Kunden der fair parken GmbH setzen aber mittlerweile auf eine kamerabasierte Kontrolle der Höchstparkdauer. Dazu schreibt das Unternehmen auf seiner Internetseite:
Die kamerabasierte Überwachung der Höchstparkdauer mit digitaler Kennzeichenerkennung hat sich als zuverlässige Technologie etablieren können. Ihre Kundinnen und Kunden müssen nicht mehr an die Auslage der Parkscheibe denken. Bei dieser Bewirtschaftungsform werden mittels Kameras die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erfasst und der Parkvorgang digitalisiert. So können sich Ihre Kundinnen und Kunden gänzlich auf ihren Einkauf konzentrieren, während Sie von den Vorteilen neuester Technologien profitieren und Fremdparken verhindert wird.
Stellt das System nun fest, dass die Höchstparkdauer überschritten wurde, so muss der Fahrzeughalter mit einer Vertragsstrafe rechnen. Deren Höhe muss auf dem jeweiligen Parkplatz ausgewiesen sein.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote können in aller Regel nur bei Verstößen auf öffentlichen Straßen ausgesprochen werden.
fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch mit Kassenbon möglich?
Wenn Sie eine Vertragsstrafe erhalten, diese aber als nicht gerechtfertigt ansehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Diesen sollten Sie schriftlich Verfassen und an die fair parken GmbH postalisch übersenden.
Es gibt einige Fälle, in denen ein Widerspruch gegen die Vertragsstrafe eine Aussicht auf Erfolg hat. Diese wollen wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen:
- Die fair parken GmbH muss ihre AGB gut lesbar am Eingangsbereich des Parkplatzes aufstellen. Ist das nicht der Fall, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass zwischen dem Pkw-Nutzer und der fair parken GmbH kein Vertrag zustande gekommen ist. Folglich kann auch keine Vertragsstrafe ausgesprochen werden.
- Die von der fair parken GmbH ausgesprochene Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.
- Sie haben einen Kassenbon, mit welchem Sie belegen können, dass Sie tatsächlich Kunde des Supermarktes waren. Diesen können Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens unter Angabe des Aktenzeichens bzw. der Vorgangsnummer hochladen.
Sabine meint
24. November 2024 at 10:02
Ich habe in 21435 Stelle bei penny geparkt – blöd von mir – ich habe d Uhrzeit vom Auto eingestellt 😬28 Jahre alt – keine digitale Uhr ..-.. mein Fehler ja-.. habe da nett hingeschrieben -..🤷♀️
Also anstelle von 1340 eingestellt 1530 -.da war dann auch noch d Sommerzeit Umstellung dazwischen -. Den Strafzettel v der abzocke Firma fair parken habe ich um 1410 bekommen -.. wiederspruch sinnlos – unterstellen mir ich hätte da über Nacht geparkt ..-..
Der Parkplatz ist riesig – nie voll außer der Altkleidercontainer der da alles vollmüllt weil er nie geleert wird .
Ach ja mittlerweile soll ich 40 Euro zahlen -.. halten einen hin mit emails und dann wirds immer teurer ..
Penny sagt – die können nichts dafür – also d Filialleiter ..
Abzocke Firma mehr ist das nicht !!
Gustl meint
24. Oktober 2024 at 18:22
Habe in Potsdam bei Schloss Sanssouci geparkt. Habe vor der Ausfahrt Kennzeichen eingegeben und Kreditkarte unter den Leaser gehalten im Display stand Daten werden bearbeitet, war der Meinung bezahlt zu haben. Betrag wurde nicht abgebucht dafür kam eine Zahlungsaufforderung von fair parken wegen Vertragsstrafe von 34,90 €
Die Firma müßte heißen abgezockt parken.
Monika meint
28. August 2024 at 16:22
Wir haben am Phönix Platz in Dortmund geparkt und dafür auch bezahlt.
18 Uhr 58 endete die Parkzeit, bis alle eingestiegen sind und wir den Parkplatz verlassen konnten war 19 Uhr 01.
Die Forderung für die 3 Minuten satte 47,40€.
Mit fair parken hat das nichts zu tun!
Wucher und Abzocker!
PTie meint
12. August 2024 at 15:14
Habe einen ähnlichen aber doch anderen Fall. Hatte am 26.12! auf einem Parkplatz eines City-Centers (Geschäfte wegen Weihnachten geschlossen)geparkt, um wie jedes Jahr den Geburtstag eines Freundes in einem Bowling-Center zu feiern. Kein Schranke, keine Hinweise, dass es sich um einen kostenpflichtigen Privatparkplatz handelt.
Scheinbar wurde mein Kennzeichen mittels einer Kamera beim Ein- und Ausfahren erfasst. Da ich die angebliche Maximaldauer von 2 Stunden überschritten hatte, kam es zu einer Vertragsstrafe von 40 €. Habe Widerspruch eingelegt wegn fehlender bzw. unklarer Beschilderung und auch das Bowling-Center informiert. Dachte alles hätte sich geklärt.
Jetzt 8 Monate später habe ich eine Mahnung der Betterpark erhalten. Zwischen Mahndatum und Poststemple lagen 6 Wochen!
Überlege noch wie ich dagegen vorgehen kann, denn es geht hier nicht um Transparenz. Entsprechende Bewertungen bei Google belegen, dass ich vor Ort kein Einzelfall bin, sondern, dass es System ist. Hätte ich Schilder / Automaten gesehen, hätte ich normal die Gebühren gezahlt. Die Automaten gibt es wohl nur in den (am Feiertag geschlossenen) Geschäften. Alternativ kann man bis 24 Stunden nachträglich bezahlen, auch dazu kein Hinweis vor Ort.
Was würde Ihr machen? Rechtschutz zahlt wohl nicht bei stehenden Fahrzeugen. Bin gespannt.
Limpert meint
26. Juli 2024 at 17:22
Hallo,
Zahlungsaufforderung von fair parken erhalten (34,90€) wegen Überschreitung der zul. Höchstparkdauer von 2 Stunden. Geparkt wurde von 20:45 bis 23:59 also außerhalb der Öffnungszeiten des EDEKA. Muss trozdem gezahlt werden
T. Uwe meint
17. Mai 2024 at 11:30
War heute im Penny in Gelsenkirchen habe für 32,00€ eingekauft und die Parkscheibe vergessen. Am Auto war ein Knöllchen in Höhe von 29.90€ angebracht.
Mein Fazit: Nie wieder in so ein Abzocker Laden einkaufen.
Andreas H. meint
10. Mai 2024 at 19:36
Diese Form der Wegelagerei kannte ich noch nicht und bin auf sie hereingefallen, weil ich zum Lesen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erst nach 15 min Einkauf beim Verlassen des Supermarktes mit dem Einkaufswagen, gekommen bin.
Ich werde, wie andere Opfer auch, zukünftig solche Gefahrenzonen meiden und konsequent diesen Supermarkt meiden. Ein widerliches Geschäftsmodell.
basta meint
15. Dezember 2023 at 3:35
Richtig!
Ich war 10 Min. im Penny um Eier zu kaufen. Die Schlange vor der Kasse ging tatsächlich bis über die Hälfte der Ladenlänge hinaus. Aber der brave Bürger sagt kein Ton… bis ich von ganz hinten brüllen musste.
Draußen dann das 30-Euro-Ticket. Habe die Schilder tatsächlich nicht gesehen. Inzwischen werden die Parkplätze bei Penny, Lidl, Aldi und Co schon nicht mehr beleuchtet… Teure Eier!
Jedenfalls ‚habe ich fertig‘ mit Penny & Co. Nie wieder- da bin ich konsequent!
Thomas meint
3. Oktober 2023 at 7:04
Wie ist es denn die AGB nicht vor dem befahrenen lesbar ist ?
Und später postbekommt mit dem Vorwurf keine parkscheibe ausgelegt zu haben
Ob wohl eine von außen gutsichtbare parkscheibe auf der Fahrer Seite im Dreieckfenster auslag
Bei Fair Parken heißt es in den AGB
3. Pflichten des Nutzers:
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen,
3.1.1 vor Verlassen des Fahrzeugs seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder
Super meint
19. August 2023 at 2:56
UNBEDINGT diese Läden boykottieren. Und zwar ALLE! Nie wieder ALDI, LIDL, die alleine von unserem Geld abhängen! Dann sind sie pleite und haben dann aber den ganzen Parkplatz für sich alleine, wie sie es wünschten. Konsumverzicht ist auch der einzig mögliche Umweltschutz! Es spart zudem CO2 (wie es heute ja so modern ist).
Dr. Kinderarzt meint
24. Oktober 2023 at 11:45
Ich hab bei Aldi in Hilden 70 Minuten geparkt , mit korrekter Parkscheibe , Wocheneinkauf 140€ und ich redete mit einer Bekannten…hatte nichts unter dem Scheibenwischer und mußte statt 24,50€ , gestern 23.10.23 -42,58€ bezahlen. Mahnkosten ohne Rechnung , und die Kosten in kleine Stücke geteilt , Feststellung Halter 6,10€, allgemeine Kosten, 5,80 etc. auf meine Mail bekam ich eine freche Antwort… so wie friss oder stirb oder Inkasso. Seit gut 58 Jahren kaufe ich bei Aldi , meine ganze Familie, aber so eine ekelhafte Abzocke hätte ich einem angesehenen deutschen Familienunternehmen nicht zugedacht. Aldi hat an uns sicherlich schon 80.000€ eingenommen oder mehr und fällt den Kunden so ekelhaft in den Rücken…. die Parkplätze waren noch nie voll, dass man warten musste…. ich hoffe, dass Juristen sich damit beschäftigen und das prüfen und besonders das TV.
Marie meint
24. November 2023 at 18:19
Ich finde es eher unfair, dass Nichtkunden die Parkplätze belegen und ich als Kundin keinen bekomme. Und wenn ich mal vergesse die Parkscheibe reinzulegen und tatsächlich eine Zahlungsaufforderung erhalte, dann ist es völlig unkompliziert über die Homepage die Vertragsstrafe storniert zu bekommen. Hat nur ein paar Stunden gedauert, bis ich die Stornierung vorliegen hatte.
Also wo ist das Problem? Es sei denn man gehört zu den „Falschparkern“. Dann hat man das Ticket auch vollkommen zu recht bekommen. Wenn jemand auf meinem Privatparkplatz steht, kann ich ihn sogar abschleppen lassen.
Antonia meint
13. Januar 2024 at 19:25
Das stimmt nicht. Es ist nicht einfach sein Geld wieder zu bekommen. Ich hatte damals kurz (es war dunkel und regnerisch) auf einem Penny Parkplatz geparkt. Ich hatte nach dem Elterabend nur kurz dort geparkt um 1 Liter Milch zu kaufen (Das dauerte nur 5 min.). Als ich zum Auto kam war das Ticket am Scheibenwischer. Die Schilder von Fair Parken waren neu dort aufgestellt. Ich habe 2 Emails an Fair Parken geschickt mit meinen Bon. Die erste Antwort war nett. Die zweite dann unverschämt frech und ich habe die 25 Euro nie wieder bekommen. Vor allem wenn man Stammkunde eines Geschäftes ist, ist es die größte Frechheit und Unverschämtheit so hohe Strafen fürs parken ohne Parkscheibe zu verlangen. Heute habe ich gesehen wie auf dem Parkplatz mehrere Fotos von Autos ohne Parkscheibe gemacht wurden. Das ist einfach nur skrupellose Abzocke!
Th. N. meint
4. Februar 2024 at 18:21
Das Problem ist, dass hier ein pfiffiges Geschäftsmodell erfunden wurde, aus einem Versäumnis der Kunden Kapital zu schlagen, und zwar ein unverhältnismäßig, hohes Kapital.
Das fühlt sich gar nicht gut an. Ganz bestimmt werde ich nie wieder auf einem solchen Parkplatz stehen, ob mit oder ohne Parkscheibe. Eigentlich schade für diese Einkaufsmärkte. Das Geld, dass ich für diese Ordnungswidrigkeit bezahle, war ehrlich verdient…
Klaus K. meint
16. Mai 2024 at 14:47
Schade, dass man den Wocheneinkauf innerhalb 60 Minuten erledigen muss.
Die Parkstrafe von 29,90€ ist unverhältnismäßig und eine Frechheit. Danke Aldi u. Co.
Das warst für immer.
Gruß ein Kunde seit mehr als
50 Jahren
Wolfgang meint
23. Mai 2024 at 8:49
Schön Maria, aber wenn keine Schilder direkt vor dem Rewe Supermarkt in Ingolstadt stehen und du zum ersten Mal da bist und du auch den Kassenzettel nicht mitgenommen hast und bar bezahlt hast,dann ist das ein Problem ,oder?
Kat meint
22. Juli 2024 at 12:17
Mein Widerspruch, der hochgeladene Kassenbon und meine Aussage, dass ich tatsächlich die ganzen 92 Minuten im Laden war, weil durch hohen Betrieb auch die Schlangen sehr lang waren, wurde nicht akzeptiert. Man hat noch 10 Euro Bearbeitungsgebühr draufgelegt, sodass ich 35 Euro zusätzlich zu meinen 120 Euro-Wocheneinkauf bezahlen darf… Toller Kundenservice…