Kurz & knapp: Falsche Verdächtigung
Wenn der Täter bewusst und fälschlicherweise eine andere Person des rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt und aufgrund dieser Behauptung ein behördliches Verfahren gegen diese eingeleitet wird.
Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wollte der Täter mit der falschen Verdächtigung von einer eigenen Straftat ablenken, beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsentzug.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, Schmerzensgeld zu verlangen. Ob Sie Ihre Forderung durchsetzen können, entscheidet jedoch ein Richter im Einzelfall. Es kann ratsam sein, sich hier zuvor mit einem Anwalt zu beraten.
Falsche Verdächtigung: Wenn eine Verleumdung zu Ermittlungen führt
Inhaltsverzeichnis
Angeblich sagen Taten mehr als Worte. In Wirklichkeit aber können verbale Äußerungen einen ebenso großen Einfluss haben wie Handlungen, insbesondere wenn es sich bei diesen Worten um eine Lüge handelt. Wenn jemand bewusst eine falsche Äußerung über eine andere Person tätigt, wodurch diese in der Öffentlichkeit in einem negativen Licht präsentiert wird, begeht er eine Verleumdung. Schon diese stellt gemäß Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat dar.
Doch mitunter kann eine solche Lüge nicht nur dazu führen, dass das Opfer schlecht dargestellt wird, sondern dass sogar ein Ermittlungsverfahren gegen es eingeleitet wird, weil es angeblich eine rechtswidrige Tat begangen habe. In diesem Fall hat der Täter, der die Lüge geäußert hat, nicht einfach nur eine Verleumdung begangen, sondern eine falsche Verdächtigung. Laut StGB stellt diese einen eigenen Tatbestand dar und kann bestraft werden.
Die falsche Verdächtigung im Strafgesetzbuch: Die Merkmale des Tatbestands
In § 164 StGB wird die falsche Verdächtigung definiert. Laut diesem ist der Tatbestand dann erfüllt, wenn
- der Täter das Opfer eines rechtswidrigen Verhaltens oder einer Verletzung der Dienstpflicht bezichtigt,
- der Täter zum Zeitpunkt der Behauptung sicher weiß, dass diese nicht der Wahrheit entspricht,
- die Verdächtigung gegenüber einer Behörde, einem militärischen Vorgesetzten, einem Amtsträger, der für die Entgegennahme von Anzeigen zuständig ist, oder in der Öffentlichkeit geäußert wird,
- wenn diese Behauptung dazu führt, dass behördliche Maßnahmen gegen das Opfer eingeleitet oder fortgeführt werdem und
- wenn der Täter mit seiner Falschaussage das Herbeiführen bzw. Fortdauern einer solchen Maßnahme beabsichtigt.
Bei letzterem Punkt ist zu beachten, dass eine falsche Verdächtigung auch dann vorliegen kann, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten läuft und die Falschaussage des Täters dazu führt, dass dieses weiterläuft, obwohl es unter anderen Umständen eingestellt würde.
Deshalb kann auch das bewusste Vorenthalten einer Information, die den Beschuldigten von den Vorwürfen entlasten würde, eine falsche Verdächtigung und damit strafbar sein.
Wann ist eine falsche Strafanzeige keine falsche Verdächtigung?
Eine falsche Verdächtigung liegt hingegen nicht vor, wenn sich eine Person selbst in Verdacht bringt, obwohl sie die entsprechende Tat gar nicht begangen hat. Stattdessen wird hier vom Vortäuschen einer Straftat gesprochen. Das Opfer der falschen Verdächtigung, der „Verletzte“, muss also immer eine andere Person sein als der Täter.
Auch müssen falsche Verdächtigungen wissentlich begangen werden. Wer tatsächlich glaubt, der Beschuldigte habe sich einer Zuwiderhandlung schuldig gemacht, obwohl dies nicht stimmt, macht sich nicht strafbar.
Mitunter kommt es vor, dass ein Beschuldigter die Tat tatsächlich begangen hat, der Anzeigensteller in seiner Aussage aber maßlos übertreibt. Dadurch kann sich zwar möglicherweise das Strafmaß für den Schuldigen unberechtigterweise erhöhen, aber es ändert nicht den Tatbestand seines Vergehens. Darum liegt auch in diesem Fall keine falsche Verdächtigung vor.
Wem gegenüber wird die falsche Behauptung getätigt?
Ebenfalls liegt keine falsche Verdächtigung vor, wenn der Täter das Opfer zwar wissentlich und fälschlicherweise eines Fehlverhaltens bezichtigt hat, es aber nicht seine Absicht war, dass gegen diesen tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird (selbst wenn das in Folge der falschen Aussage passiert).
Hier ist oft entscheidend, wem gegenüber die falsche Behauptung ausgesprochen wurde. Wenn jemand bei der Polizei anruft und behauptet, sein Kollege sei betrunken Auto gefahren, obwohl dies nicht stimmt, ist davon auszugehen, dass der Anrufer ein Verfahren gegen den Beschuldigten in Gang setzen möchte. In solch einem Fall liegt höchstwahrscheinlich eine falsche Verdächtigung vor.
Wird die Falschaussage hingegen lediglich vor einem Bekannten geäußert, weil der Täter den Beschuldigten aus irgendeinem Grund bei diesem in Misskredit bringen möchte, ist der Tatbestand vermutlich nicht erfüllt. Das Verhalten des Täters ist damit zwar immer noch moralisch verwerflich, aber nicht zwingend strafbar.
Eine Falschäußerung in der Öffentlichkeit stellt unter Umständen eine falsche Verdächtigung dar, wenn der Täter davon ausgehen kann, dass die Behauptung die Behörden erreicht und diese deshalb die Ermittlungen aufnehmen.
Betroffene können Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen
Eine falsche Verdächtigung führt gemäß Definition immer erst einmal zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen. Für diesen ist dies meistens ein Schock, denn immerhin hat er nichts falsch gemacht und muss nun erfahren, dass ihm rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wird. Durch die Ermittlungen oder spätestens durch ein gerichtliches Verfahren sollte dann jedoch seine Unschuld ans Licht kommen und er von allen Vorwürfen befreit sein – vorausgesetzt die Ermittler gehen ihrer Pflicht zur Wahrheitsfindung gewissenhaft nach und es kommt nicht zu einem Justizirrtum.
Üblicherweise muss der Verletzte also keine Strafe fürchten, wenn er wirklich unschuldig ist. Doch auch wenn die ganze Angelegenheit letztendlich für ihn keine juristischen Folgen hat, muss er die Sache nicht auf sich sitzen lassen. Stattdessen kann er seinerseits eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Täter stellen, der ihn beschuldigt hat.
Es wird dann geprüft, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind und wirklich eine falsche Verdächtigung vorliegt. Trifft dies zu, wird der Täter zu einer Strafe verurteilt.
Eine falsche Verdächtigung zieht eine Strafe nach sich
Das Strafmaß für eine falsche Verdächtigung wird in § 164 Abs. 1 StGB festgelegt. Demnach muss der Täter entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Die genaue Höhe bzw. Dauer hängt üblicherweise davon ab, welche Ermittlungsverfahren durch die falsche Verdächtigung ausgelöst wurden und wie aufwendig diese waren. Über das konkrete Strafmaß entscheidet ein Richter.
Die Strafe für eine falsche Verdächtigung kann sich erhöhen, wenn der Täter mit der Falschaussage davon ablenken wollte, dass er selbst eine Straftat begangen hat. In diesem Fall sieht § 164 Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren) vor.
Der Tatbestand der falschen Verdächtigung verjährt nach fünf Jahren.
Kann der Verletzte Schmerzensgeld für eine falsche Verdächtigung verlangen?
Wird gegen den Täter für die falsche Verdächtigung ein Strafantrag gestellt und wird er für schuldig befunden, muss er also mit einer Strafe rechnen. Manchen Opfern reicht dies bereits als Genugtuung, wer jedoch aufgrund der Ermittlungen gegen ihn deutliche Einschränkungen erfahren musste, hat verständlicherweise den Wunsch, dafür vom Täter entschädigt zu werden.
In diesem Fall können Opfer nicht nur mit einer Gegenanzeige auf die falsche Verdächtigung reagieren, sondern auch versuchen, den Täter auf Schmerzensgeld zu verklagen. Ob dies allerdings erfolgsversprechend ist, hängt sehr von den individuellen Umständen ab. Betroffene können sich hier von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen.
Zu einer Schmerzensgeldzahlung wegen falscher Verdächtigung wurde beispielsweise 2013 eine Lehrerin aus Bad Rothenfelde verurteilt (LG Osnabrück – 12 O 2885/12). Sie musste der Erbin des inzwischen verstorbenen Beschuldigten 80.000 Euro zahlen. Dieser war im Juni 2002 aufgrund der Falschaussage der Lehrerin zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Er verbüßte die Strafe vollständig, wurde jedoch 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Neben Schmerzensgeld können Betroffene für die falsche Verdächtigung außerdem oft Schadensersatz für die Rechtsanwaltskosten, die ihnen entstanden sind, um ihre Unschuld nachzuweisen, vom Täter zurückfordern.
Tina E meint
19. Dezember 2023 at 13:38
Gibt es eine Möglichkeit, gegen eine „falsche“ Verdächtigung vorzugehen, bei dem derjenige, der sie geäußert hat, nicht zu 100 % wusste, dass seine Behauptung falsch ist, sondern hierzu nur einen Verdacht hatte? In meinem Fall geht es um den Verdacht einer Bereicherung im Job, aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, der Verdacht aber sich nicht bestätigt hat. Parallel führte der Verdacht zu einer fristlosen Kündigung, die jedoch inzwischen vor Gericht als unwirksam festgestellt wurde.
Ernie meint
10. September 2023 at 16:06
Ich hab dazu ein paar Fragen! Vorfall: Mein Lebenspartner Bert erzählte im Club überall rum, „ich würde Ihn betrügen“, es hat sich auf meiner Arbeit dann herumgesprochen, darauhin wurde mir gekündigt, ich war noch in der Probezeit. Jetzt bekam ich auch noch eine Anzeige zugestellt. Ich hatte im Kindergarten gearbeitet und habe lediglich etwas Arbeit mit nach Hause genommen.
Frage eins: Wie kann ich mich gegen die Kündigung und der Anzeige wehren?
Frage zwei: Kann ich von Bert Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen?
Adrian meint
15. Oktober 2022 at 17:00
Hallo, habe 5 Jahre zu Unrecht abgesessen und meine Ex möchte nun die Wahrheit sagen. Ab wann beginnt die Verjährungsfrist bei einer falschen Verdächtig? Ab der Aussage bei der Polizei oder ab dem Zeitpunkt des Urteils bei Gericht? Geht sie dann auch wirklich straffrei aus? Vielen Dank…
Ghost meint
22. April 2022 at 2:04
Was tun wenn man die Polizei wegen Ruhestörung ruft und man plötzlich aufgefordert wird seinen Führerschein abzugeben, den man noch nicht besitzt/gemacht hat!
Und man durch den ersten Handgriff/handgreiflichen Einsatz unter falschen Tatsachen eines Beamten sich zu wehr setzt!
man schwer verprügelt und verletzt wird während man sich verteidigt.
Und anschließend die Tatsachen und das durch falsch/unwahrheitsbehauptung tathergang handlungsablauf durch Beamten erfunden/ verändert oder das Fehlverhalten der Beamten unwahr oder ungeschehen dargestellt wird?
Marion K meint
22. Februar 2022 at 11:59
Mein Sohn (12 Jahre) wird von Nachbarkindern verdächtigt Nacktfotos des kleinen Bruders auf dem TikTok Profil des großen Bruders und von dessen Handy hochgeladen zu haben. Mein Sohn hat dies nicht getan. Ich möchte dies nicht auf sich sitzen lassen. Kann ich selbst Anzeige wegen Verleumdung erstatten?
Jonny meint
9. Dezember 2020 at 12:31
Ich wurde zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt und leide seitdem an Depressionen, heute hab ich mein ersten Termin beim Psychologen , außerdem konnte ich nicht mehr schlafen und habe angefangen cannabis zu konsumieren und habe daraufhin nüchtern mein Führerschein verloren, weil die Polizistin mich als Frauenschläger beleidigt hat,als sie meine Personalien überprüfte und es derart eskaliert ist dass ich mit zum Bluttest musste…die Anzeigen meiner ex Freundin haben mein komplettes Leben innerhalb 4 Monaten versaut, dabei hat sie meine Wohnung verwüstet und mich bestohlen. Mein Anwalt ist sich sicher dass strafrechtlich alles gut für mich ausgeht, ich frage mich aber was ich zivil bzw Entschädigungstechnisch rausholen kann….
Marco meint
30. März 2022 at 5:52
Hallo, bei mir war es zwar bei weitem nicht so krass, aber wurde von irgendwelchen Eltern beschuldigt, ich hätte ihre Töchter verfolgt, dabei war es (zufällig) der gleiche Weg, den ich auch gehen musste. Naja, sie haben mir Schläge angedroht und mich beleidigt, ich habe gesagt, das ist zum einen Beleidigung und Verleumdung, vor allem weil das vor vielen Menschen war, die das alles mitgehört haben, und zum anderen völlig aus der Luft gegriffen weil die Töchter halt irgendwas behauptet haben und ich KEIN WORT zu ihnen gesagt habe und sie nichtmal angeschaut habe! Schwierige Situation weil heutzutage Eltern grundsätztlich sehr hysterisch auf sowas reagieren, auch wenn man halt nichts macht bzw Jemand nur irgendwie eine Angststörung oder so hat und man dann auch noch deswegen Schuld hat…
Konnte ich auch erklären, aber denen war das Wurst, sie beharrten auf ihr Recht und ich habe dann halt mit Polizei gedroht. Aber die kam erst 1 Stunde später, daher waren sie schon weg…. Irgendwie schon krass diese neue Hysterie, die viele Eltern inzwischen haben…. Und irgendwie auch echt traurig.
Katya meint
31. Oktober 2022 at 6:40
Ich habe wegen meine Angst Störungen und unten Schock falsch ausgesagt das mein ex Partner mir gedroht hat. Ich war in sehr schlechte Zustand psychisch weil wir gerade Trennung hinten uns hattet. Leider wegen mein Deutsch hab ich vieles falsch formuliert. Weiß gar nicht wie ich das jetzt gerade biegen kann ohne das ich im Gefängnis lande obwohl ich unbewusst unten Schock mit Polizei gesprochen habe
Grimm meint
10. Oktober 2020 at 17:27
Da habe ich eine Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn die Täter, die die falsche Verdächtigung erhoben und auf mich als Opfer sogar einen Peterwagen gehetzt haben, nicht strafmündig sind. Die Polizeibeamten stellten dann fest, dass die Verdächtigung nicht berechtigt war.
M.E. habe ich dann trotzdem einen Schmerzensgeldanspruch, weil die Forderung nichts mit der Strafunmündigkeit zu tun haben kann ?
Guido M.gladbach meint
21. Februar 2022 at 2:45
Als Laie denke ich eher nein. Das Wort STRAFUNMÜNDIGKEIT gibt mir diesen für mich logischen Gedanken. Ein Schmerzensgeld wird ja wenn ebenfalls als Strafe und Entschädigung zugesprochen. Die Entschädigungsfähigkeit ist wahrscheinlich gegeben aber die Strafe bei STRAFUNMÜNDIGEN…..? Wird dann wohl mit erhobenem Finger des Richters abgemahnt und fertig ist.