Bußgeldtabelle für Missachtung des Lkw-Ferienfahrverbots
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fahrzeug wurde trotz des Ferienfahrverbots geführt | 25 € |
... länger als 15 Minuten | 60 € |
Als Halter das Führen des Fahrzeugs trotz des Ferienfahrverbots zugelassen | 150 € |
Ausnahmegenehmigung wurde nicht mitgeführt | 10 € |
Kurz & knapp: Ferienfahrverbot für Lkw
Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August herrscht an allen Samstagen in Deutschland das Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer.
Das Samstagsfahrverbot gilt nur für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und für Lkw mit Anhänger, die der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern dienen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Diese finden Sie hier.
Das Fahrverbot beschränkt sich auf festgelegte Strecken in beiden Fahrrichtungen auf Autobahnen und Bundesstraßen.
Gibt es in Deutschland ein Lkw-Fahrverbot in den Ferien?
Inhaltsverzeichnis
Endlich Ferien! Viele machen sich zu dieser Zeit des Jahres auf in den Weg in den Urlaub oder wollen einfach mal zu Hause in Ruhe entspannen. In beiden Fällen können Lkw auf der Autobahn zum Problem werden. Ein besonders beliebter Zeitpunkt zur Abfahrt in den Urlaub ist für viele Reisende das Wochenende, wodurch die Gefahr eines erhöhten Verkehrsaufkommens hier besonders hoch ist.
Eine volle Autobahn kann schnell zu Staus, Behinderungen und zu Unmut bei allen Fahrzeuginsassen führen. Aber auch wer zuhause bleibt und in der Nähe einer viel befahrenen Autobahn wohnt, würde durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Ferien wohl kaum zur Ruhe kommen.
Um den Lärm zu reduzieren und den Verkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gibt es in Deutschland ein Ferienfahrverbot für Lkw. Dieses besagt jedoch nicht, dass Lkw während der gesamten Ferienzeit stehen bleiben müssen. Zu welchen Zeiten genau gilt also das Lkw-Ferienfahrverbot und auf welchen Straßen müssen sich Lkw-Fahrer daran halten? Für welche Lkw wurde das Fahrverbot in den Ferien eingeführt und gibt es hierbei auch Ausnahmen? Welche Strafe droht Lkw-Fahrern und Unternehmern, wenn das Lkw-Ferienfahrverbot nicht eingehalten wird? All das erfahren Sie im Folgenden.
Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit gemäß der Ferienreiseverordnung
In den Ferien wird von vielen das Wochenende zur An- und Abreise genutzt. Am Sonntag wird das ein zu hohes Verkehrsaufkommen durch das in Deutschland geltende Sonntagsfahrverbot für Lkw verhindert. Um dies auch am Samstag in den Ferien zu ermöglichen, wurde zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs im Jahr 1985 die sogenannte Ferienreiseverordnung (FerReiseV). Diese regelt folgende Punkte in Bezug auf das Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer:
- In welchem Zeitraum das Fahrverbot für Lkw in den Ferien gilt
- Von welchen Lkw das Fahrverbot in der Ferienzeit einzuhalten ist
- Auf welchen Strecken das Lkw-Ferienfahrverbot in Deutschland Anwendung findet
Welche Lkw müssen das Fahrverbot in der Ferienreisezeit einhalten?
Das Fahrverbot in den Ferien gilt grundsätzlich nicht für alle Lkw, sondern nur für solche mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und für Lkw mit Anhänger, die der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern dienen. Dies gilt jedoch nicht nur für die tatsächliche Beförderung von Gütern, sondern auch für entsprechende Leerfahrten.
Wann genau gilt das Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer?
Das Lkw-Fahrverbot in den Sommerferien gilt nicht an jedem Tag der Ferien, sondern an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich zum 31. August. Das Fahrverbot für Lkw am Samstag in den Ferien gilt aber auch nicht den ganzen Tag, sondern in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Davor und danach dürfen Lkw-Fahrer wie gewohnt Güter transportieren.
Auf welchen Strecken dürfen Lkw während der Sommerferien nicht fahren?
Das Lkw-Fahrverbot für Lkw-Fahrer gilt grundsätzlich nicht auf allen, sondern nur auf bestimmten Strecken. Diese Strecken befinden sich ausschließlich auf Autobahnen und Bundesstraßen, die eine zentrale Rolle für den Ferienreiseverkehr spielen, die also während der Ferienzeit besonders häufig befahren werden.
Welche Strecken genau von dem Ferienfahrverbot betroffen sind, regelt die Ferienreiseverordnung jedes Jahr neu. Das Fahrverbot gilt grundsätzlich nicht auf der gesamten Autobahn oder Bundesstraße. In § 1 sind die entsprechenden Autobahnen und Bundesstraßen aufgeführt sowie genaue Streckenbeschreibungen, die angeben, welche Strecken betroffen sind. Das Ferienfahrverbot gilt dann für beide Fahrtrichtungen.
Am meisten betroffen sind Streckenabschnitte, die sich im Bereich eines Autobahnkreuzes oder Autobahndreiecks befinden. Hier treffen mehrere Autobahnen aufeinander, weshalb das Verkehrsaufkommen hier besonders hoch ist.
Fahrverbot für Lkw in der Ferienzeit: Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt einige Fahrzeuge, die laut Ferienreiseverordnung vom Ferienfahrverbot für Lkw befreit sind. Dies gilt zum Beispiel für Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Bundeswehr oder des öffentlichen Straßendienstes. Aber auch bei Lkw, die zum Gütertransport vorgesehen sind, gibt es einige Ausnahmen. So zum Beispiel für:
- den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße
- den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße
- die Beförderung von Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderbliches Obst und Gemüse und die entsprechenden Leerfahrten
In dringenden Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde außerdem eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Dies ist in der Regel aber nur möglich, wenn eine Beförderung der Güter nicht mit anderen Verkehrsmitteln möglich ist. Diese Ausnahmegenehmigung wird schriftlich erteilt und muss dann bei der entsprechenden Fahrt bzw. Leerfahrt mitgeführt werden.
Ferienfahrverbot für Lkw missachtet: Welche Strafe droht?
Laut Ferienreiseverordnung stellt die Missachtung des Ferienfahrverbots eine Ordnungswidirgkeit dar, wenn vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeug trotz des bestehenden Fahrverbots geführt oder das Führen zugelassen wird. Es handelt also in diesem Fall nicht nur der betroffene Lkw-Fahrer ordnungswidrig, sondern der auch der entsprechende Unternehmer. Beide müssen demzufolge mit einem Bußgeld rechnen:
- Wurde das Fahrzeug trotz des bestehenden Ferienfahrverbots geführt, hat das ein Verwarngeld von 25 Euro zur Folge. Wurde das Fahrzeug länger als 15 Minuten auf einer der vom Fahrverbot betroffenen Strecken geführt, wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig.
- Wurde das Führen eines Fahrzeugs trotz des bestehenden Ferienfahrverbots für mehr als 15 Minuten durch den Halter zugelassen, droht dem Halter ein Bußgeld von 150 Euro.
Im Übrigen droht auch ein Verwarngeld von 10 Euro, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde zwar erteilt aber nicht mitgeführt wurde.
In welchen Ländern gilt ein Fahrverbot für Lkw in der Ferienzeit noch?
Ein Ferienfahrverbot für Lkw gibt es nicht nur auf deutschen Straßen. Ähnliche Fahrverbote existieren nämlich auch in Frankreich, Italien, Polen, Tschechien und Ungarn. Oft weichen die Zeiten jedoch von den in Deutschland geltenden Richtlinien ab. Vor einer Fahrt in ein anderes Land, sollten Sie sich also darüber informieren, ob es dort ein Ferienfahrverbot für Lkw gibt, wann dieses einzuhalten ist und für welche Fahrzeuge dieses gilt.
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